Rechtsprechung
BGH, 13.09.2018 - V ZB 61/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 427 FamFG, § ... 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 AufenthG, § 59 AufenthG, § 14 AufenthG, § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 420 Abs. 1 FamFG, § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 5 Abs. 5 EMRK, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG
- Wolters Kluwer
Abschiebungsandrohung als Voraussetzung für die Anordnung von Abschiebungshaft eines Betroffenen bei unerlaubter Einreise und Ausreisepflicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Abschiebungsandrohung als Voraussetzung für die Anordnung von Abschiebungshaft eines Betroffenen bei unerlaubter Einreise und Ausreisepflicht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lüneburg, 16.02.2018 - 101 XIV 204
- LG Lüneburg, 15.03.2018 - 6 T 28/18
- BGH, 13.09.2018 - V ZB 61/18
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.03.2016 - V ZB 39/15
Abschiebungshaft: Verbrauch einer Abschiebungsandrohung bei freiwilliger Rückkehr …
Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 61/18
Eine solche Androhung muss auch dann erfolgen, wenn der Ausländer gemäß § 14 AufenthG unerlaubt eingereist und deshalb nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG vollziehbar ausreisepflichtig ist (Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, Rn. 5, juris mwN).Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Abschiebung des Betroffenen kann die fehlende Aufklärung nicht mehr nachgeholt werden, da hierfür auch die persönliche Anhörung des Betroffenen zu dem Ergebnis der Ermittlungen erforderlich wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10 mwN).
- BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17
Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen hinsichtlich Rechtsverletzung; …
Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 61/18
Durch die Abschiebung des Betroffenen am 3. Februar 2016 nach Albanien ist diese Abschiebungsandrohung "verbraucht"; sie wirkt nicht als vorsorgliche Androhung für den Fall einer erneuten unerlaubten Einreise fort (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, Asylmagazin 2018, 182 Rn. 12). - BGH, 16.05.2013 - V ZB 44/12
Abschiebungshaftverfahren: Androhung der Abschiebung als Rückkehrentscheidung; …
Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 61/18
Liegen - wie hier - die Abschiebungsvoraussetzungen bei Beantragung der Sicherungshaft noch nicht vor, muss sich die Behörde darauf beschränken, eine vorläufige Freiheitsentziehung gemäß § 427 FamFG zu beantragen (Senat, Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 44/12, InfAuslR 2013, 349 Rn. 11).
- BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17
Fehlen an einem Interesse des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit …
Durch die Überstellung des Betroffenen nach Italien am 16. Februar 2017 ist diese Abschiebungsandrohung "verbraucht"; sie wirkt nicht als vorsorgliche Androhung für den Fall einer erneuten unerlaubten Einreise fort (vgl. Senat…, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, Asylmagazin 2018, 182 Rn. 12; Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 61/18, juris Rn. 5; vgl. für den Fall der freiwilligen Ausreise Senat…, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 8;… Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 18/14, juris Rn. 9;… Beschluss vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 7). - BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 134/19
Rechtmäßigkeit der Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Betroffenen …
Eine solche Androhung muss auch dann erfolgen, wenn der Ausländer gemäß § 14 AufenthG unerlaubt eingereist und deshalb nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG vollziehbar ausreisepflichtig ist (…BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 5; vom 13. September 2018 - V ZB 61/18, juris Rn. 5). - VG Karlsruhe, 11.03.2019 - A 1 K 6963/18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
Diese Abschiebungsanordnung ist jedoch "verbraucht" (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 13.09.2018 - V ZB 61/18 -, juris), nachdem das Regierungspräsidium Karlsruhe im Wege der Amtshilfe die Antragsteller am 12.03.2018 nach Frankreich überstellt hatte, weshalb eine erneute Abschiebungsanordnung zu erlassen war. - LG Essen, 12.11.2020 - 7 T 38/20
Abschiebung Sicherungshaft
Eine Androhung nach § 59 AufenthG muss auch dann erfolgen, wenn der Ausländer gemäß § 14 AufenthG unerlaubt einreist und deshalb nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufentG vollziehbar ausreisepflichtig ist (BGH, Beschluss vom 07. Februar 2019 - V ZB 216/17 -, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 61/18 -, Beschluss vom 12. Juli 2013 - V ZB 92/12 -, Beschluss vom 14. März 2013 - V ZB 135/12 -, juris). - VG Karlsruhe, 11.03.2019 - 1 K 6963/18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
Diese Abschiebungsanordnung ist jedoch "verbraucht" (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 13.09.2018 - V ZB 61/18 -, juris), nachdem das Regierungspräsidium Karlsruhe im Wege der Amtshilfe die Antragsteller am 12.03.2018 nach Frankreich überstellt hatte, weshalb eine erneute Abschiebungsanordnung zu erlassen war.