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BGH, 13.10.1975 - II ZR 88/75 |
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- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung einer Wechselsumme - Unterzeichnung eines Wechselakzepts in der Eigenschaft als Geschäftsführer einer GmbH - Unternehmensbezogener Inhalt eines Geschäfts - Auslegung einer Wechselurkunde
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.03.1974 - II ZR 167/72
Wirkung des Vertreterhandelns bei Verstoß gegen den Offenkundigkeitsgrundsatz; …
Auszug aus BGH, 13.10.1975 - II ZR 88/75
An diesen Grundsätzen, die der Senat insbesondere in der Entscheidung BGHZ 62, 216, 219 ff ausgesprochen hat, wird trotz der dagegen vom Berufungsgericht erhobenen Einwände festgehalten (vgl. dazu u.a. H. P. Westermann JZ 1975, 327 m.w.N.).Der Senat hat zwar in BGHZ 62, 216, 226 ff entschieden, daß eine Kommanditgesellschaft auch dann zur Führung des Firmen Zusatzes "GmbH & Co." verpflichtet ist, wenn es sich dabei um eine abgeleitete Firma handelt.
Wie aber dort (…a.a.O. S. 228, 230) ebenfalls dargelegt worden ist - und hieran wird festgehalten -, führt die Verletzung dieser Verpflichtung jedenfalls dann nicht zur Rechtscheinhaftung desjenigen, der unter dem ohne den betreffenden Zusatz verwendeten Namen der Firma einer solchen Gesellschaft eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat, wenn, wie hier, dies vor Veröffentlichung der Entscheidung BGHZ 62, 216 geschehen ist.
- BGH, 03.02.1975 - II ZR 128/73
Anwendung der Auslegungsregel bei möglichem Handeln im fremden Namen
Auszug aus BGH, 13.10.1975 - II ZR 88/75
In Fällen wie dem vorliegenden ist aber der entscheidende Umstand, der dazu führt, nicht den Wechsel unter Zeichner, sondern den Inhaber der Firma, unter deren Namen die Wechselerklärung abgegeben worden ist, als den Erklärenden erscheinen zu lassen, aus der Wechselurkunde ersichtlich (vgl. dazu auch die Entscheidung des Senats BGHZ 64, 11).