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   BGH, 13.10.1982 - 3 StR 137/82   

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https://dejure.org/1982,1431
BGH, 13.10.1982 - 3 StR 137/82 (https://dejure.org/1982,1431)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1982 - 3 StR 137/82 (https://dejure.org/1982,1431)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 137/82 (https://dejure.org/1982,1431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Ablehnung der Anhörung von Sachverständigen wegen eigener Sachkunde des Gerichts - Gewaltanwendung zur Erzwingung des Geschlechtsverkehrs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 16 Abs. 1, § 177 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 71
  • NStZ 1983, 71
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - 3 StR 137/82
    Ein Ausnahmefall, bei dem die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens geboten sein kann, liegt nicht vor (vgl. BGHSt 7, 82, 85; 8, 130, 131).
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - 3 StR 137/82
    Ein Ausnahmefall, bei dem die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens geboten sein kann, liegt nicht vor (vgl. BGHSt 7, 82, 85; 8, 130, 131).
  • BGH, 31.10.1980 - 2 StR 586/80

    Leistungsverhalten eines Angeklagten vor, während und nach der Tat bei der

    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - 3 StR 137/82
    Für die neue Entscheidung weist der Senat auf folgendes hin: Das Landgericht wird Gelegenheit haben, auch die Frage, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten wegen des festgestellten Alkoholgenusses zur Tatzeit ausgeschlossen oder erheblich vermindert war, unter Hinzuziehung eines Sachverständigen nochmals zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Januar 1978 - 2 StR 459/77; Beschluß vom 31. Oktober 1980 - 2 StR 586/80).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 460/77

    Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung im

    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - 3 StR 137/82
    Sie lassen nicht erkennen, ob es sich bewußt war, daß gerade ein vorausgegangenes, falsche Hoffnungen erweckendes Verhalten des Opfers Anlaß geben kann, vom Regelstrafrahmen des § 177 Abs. 1 StGB abzuweichen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 460/77; Dreher/Tröndle StGB 40. Aufl. § 177 Rdn. 8; Lackner StGB 14. Aufl. § 177 Anm. 7).
  • BGH, 04.01.1978 - 2 StR 459/77

    Revisionserfolg gegen Verurteilung wegen Totschlags aufgrund durchgreifender

    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - 3 StR 137/82
    Für die neue Entscheidung weist der Senat auf folgendes hin: Das Landgericht wird Gelegenheit haben, auch die Frage, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten wegen des festgestellten Alkoholgenusses zur Tatzeit ausgeschlossen oder erheblich vermindert war, unter Hinzuziehung eines Sachverständigen nochmals zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Januar 1978 - 2 StR 459/77; Beschluß vom 31. Oktober 1980 - 2 StR 586/80).
  • BGH, 16.04.1969 - 4 StR 83/69

    Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vollendeter Notzucht -

    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - 3 StR 137/82
    An einen Tatbestandsirrtum über das Einverständnis der Frau oder das Vorliegen eines nur unerheblichen Widerstands sind zwar strenge Anforderungen zu stellen (BGH GA 1970, 57).
  • BGH, 25.06.2019 - 2 StR 94/19

    Vergewaltigung (Schutzlosigkeit gegenüber nötigenden Gewalteinwirkungen); eigene

    Soweit der Beschwerdeführer unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 137/82, juris Rn. 11) einwendet, im Rahmen der Strafrahmenwahl hätte das Landgericht auch den Umstand einstellen müssen, dass "das Opfer dem Täter Hoffnung auf eine einvernehmliche sexuelle Handlung gemacht' habe, wird dies den Besonderheiten des festgestellten Sachverhalts nicht gerecht.
  • BGH, 28.04.1987 - 1 StR 104/87

    Bestimmung der Blutalkoholkonzentration eines Zeugen

    Unter diesen Umständen schied - anders als nach dem Sachverhalt, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs in NStZ 1983, 71 Nr. 2 zugrunde lag - die Möglichkeit aus, der Angeklagte könnte die Tatsituation verkannt und deshalb irrig angenommen haben, die Geschädigte sei mit dem Beischlaf einverstanden.
  • BGH, 28.02.1991 - 4 StR 553/90

    Voraussetzungen einer Verurteilung des Angeklagten wegen Vergewaltigung -

    Im Hinblick darauf, daß wenige Wochen zuvor einverständlicher sexueller Kontakt zwischen ihnen stattgefunden, Frau B. seinen Besuch bei sich gewünscht hatte und sich - nur leicht bekleidet - neben ihn setzte, desweiteren seinen Annäherungsversuchen allein mit den Worten entgegentrat, er solle sie in Frieden lassen, war es zumindest erörterungsbedürftig, warum der Angeklagte trotzdem erkannt haben sollte, daß die Nebenklägerin diesmal sexuellen Kontakt ernsthaft ablehnte, und ob nicht ein Irrtum des Angeklagten über diesen Tatumstand (§ 16 Abs. 1 Satz 1 StGB) in Betracht kam (vgl. BGH NStZ 1983, 71).
  • BGH, 01.06.1989 - 1 StR 170/89

    Rechtmäßige Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer während der

    Für die Annahme eines Tatbestandsirrtums des Angeklagten über das Einverständnis des Jungen (vgl. BGH NStZ 1983, 71) ist unter den hier festgestellten Umständen kein Raum.
  • BGH, 30.06.1999 - 2 StR 134/99

    Umfang der Urteilsbegründung bei Freispruch

    Ein solcher Irrtum schließt den Vergewaltigungsvorsatz aus (BGH NStZ 1983, 71; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8, Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 25, Aufl. § 177 Rdn. 7).
  • BGH, 28.01.1994 - 3 StR 556/93

    Irrtum - Einverständnis - Opfer - Vergewaltigung - Tatbestandsausschluß -

    Zwar sind an die Annahme eines solchen Irrtums strenge Anforderungen zu stellen (BGH NStZ 1983, 71).
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