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   BGH, 13.10.1994 - III ZR 171/93   

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https://dejure.org/1994,2788
BGH, 13.10.1994 - III ZR 171/93 (https://dejure.org/1994,2788)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1994 - III ZR 171/93 (https://dejure.org/1994,2788)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - III ZR 171/93 (https://dejure.org/1994,2788)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    DDR - LPG - Vorkaufsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 42 Abs. 2 Satz 2
    Geltung des Vorkaufsrechts zu Gunsten ausgeschiedener Mitglieder

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1889
  • MDR 1995, 213
  • NJ 1995, 205
  • WM 1994, 70
  • WM 1995, 70
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03

    Produktionsgenossenschaft; Sachgründung

    Die hiermit erstrebte Vermeidung zusätzlicher Gestaltungsformen juristischer Personen des Privatrechts und die beabsichtigte Angleichung des zunächst übergeleiteten Genossenschaftsrechts der DDR an die bundesdeutsche Rechtsordnung (vgl. auch BGH VIZ 1995, 236 [237]) gebieten, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften eine Partizipation am Wirtschaftsleben selbst mit einem anderen Satzungszweck (vgl. zu Fortführungsbeschluss mit geändertem Zweck: BGH, Urteil vom 15.12.2003 - II ZR 358/01 - BGH WM 1963, 728 [730]) zu untersagen.

    Hierfür spricht insbesondere, dass bei jenen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, die sich nicht bis zum Jahresende 1991 umgewandelt haben, die kollektive Bindung des Betriebsvermögens entfallen und statt dessen den einzelnen Mitgliedern die Möglichkeit für eine eigenwirtschaftliche Unternehmensführung eröffnet werden sollte (vgl. BGH VIZ 1995, 236 [237]).

  • OLG Jena, 22.10.1998 - Lw U 785/98

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Wie bereits in dem Verfahren wegen Erlass einer einstweiligen Anordnung (LwU 875/97) kann der Senat auch im vorliegenden Verfahren offenlassen, ob die Antragstellerin zum Zeitpunkt des Abschlusses des notariellen Vertrages zwischen der LPG W. und der Antragsgegnerin zu 2) noch Mitglied der LPG war, ihr deshalb das Vorkaufsrecht aus § 42 Abs. 2 LwAnpG zugestanden hat (vgl. BGH, VIZ 1995, 236, 237) und sie dieses Vorkaufsrecht wirksam ausgeübt hat.
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