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   BGH, 13.10.1998 - 4 StR 315/98   

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BGH, 13.10.1998 - 4 StR 315/98 (https://dejure.org/1998,4197)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1998 - 4 StR 315/98 (https://dejure.org/1998,4197)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98 (https://dejure.org/1998,4197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff ("Pervertierung") - Rechtsgut nicht verletzt

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 119
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

    Auszug aus BGH, 13.10.1998 - 4 StR 315/98
    Zwar hätte der bloße gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln, etwa - wie hier - durch das geplante Verwahren einer neu übernommenen Menge am Ort des zuvor erhaltenen Rauschgifts, grundsätzlich nicht die Kraft, mehrere selbständige Straftaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (vgl. BGH NStZ 1995, 37, 38).

    Nur insoweit ist daher der Verfall (§ 73 Abs. 1 StGB; nicht die Einziehung [vgl. BGH NStZ 1995, 37, 38; BGH, Beschluß vom 25. Juni 1997 - 3 StR 259/97]) des durch die rechtswidrige Tat Erlangten anzuordnen; die bisherige Einziehungsanordnung war entsprechend zu ändern.

  • BGH, 25.06.1997 - 3 StR 259/97

    Verfall statt Einziehung von beim Verkäufer sichergestellten Verkaufserlösen aus

    Auszug aus BGH, 13.10.1998 - 4 StR 315/98
    Nur insoweit ist daher der Verfall (§ 73 Abs. 1 StGB; nicht die Einziehung [vgl. BGH NStZ 1995, 37, 38; BGH, Beschluß vom 25. Juni 1997 - 3 StR 259/97]) des durch die rechtswidrige Tat Erlangten anzuordnen; die bisherige Einziehungsanordnung war entsprechend zu ändern.
  • BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95

    Revision - Tateinheit - Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 13.10.1998 - 4 StR 315/98
    Die bisherige Gesamtstrafe kann daher als neue Einzelstrafe bestehen bleiben (vgl. BGH NStZ 1996, 296; BGH, Beschluß vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98).
  • BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 13.10.1998 - 4 StR 315/98
    Die bisherige Gesamtstrafe kann daher als neue Einzelstrafe bestehen bleiben (vgl. BGH NStZ 1996, 296; BGH, Beschluß vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 357/15

    Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Mitsichführen sonstiger zur

    Vielmehr liegt dann Tatmehrheit vor (BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9; vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470; vom 18. Februar 2010 - 4 StR 633/09, StraFo 2010, 348; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 258 ff.; Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 119, 120).
  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 88/18

    Voraussetzungen einer konkurrenzrechtlichen Bewertungseinheit beim Handeltreiben

    Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit in diesem Sinne zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs (vgl. auch BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14, juris Rn. 8; Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, juris Rn. 29 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)) - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14, juris Rn. 7 mwN; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor §§ 52 ff. Rn. 43; Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 628 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 119, 120).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit i.S.d. § 52 StGB zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs (BGH NStZ 2020, 42; BGH GSSt NJW 2018, 2905; BGH BeckRS 2015, 9411; BGH NStZ 2017, 711) - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (BGH NStZ 2020, 42; BGH BeckRS 2015, 9411; BGH NStZ-RR 1999, 119 mwN; Weber BtMG Vorbem. zu §§ 29 ff. Rn. 628 ff.; BGH BeckRS 2019, 4754, BGH BeckRS 2018, 22775; BGH NStZ-RR 2018, 352; BGH NStZ 2017, 711).
  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 95/18

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit;

    Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit in diesem Sinne zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs (vgl. auch BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14, juris Rn. 8; Beschluss vom 10. Juli 2017 6 - GSSt 4/17, juris Rn. 29 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)) - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die tatsächliche Verfügungsgewalt über die andere darstellt (BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14, juris Rn. 7 mwN; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor §§ 52 ff. Rn. 43; Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 628 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 119, 120).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 642/14

    Tateinheitliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aufgrund von sich

    Zwar hat der bloße gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln nicht die Kraft, mehrere selbständige Straftaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 261; Urteil vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94, NStZ 1995, 37, 38; Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 119, 120).
  • BGH, 27.06.2002 - 4 StR 158/02

    Tateinheit beim Verdeckungsmord (zweiaktiges Geschehen; natürliche

    Die bisherigen Gesamtfreiheitsstrafen können daher jeweils als neue Einzelstrafe bestehen bleiben (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 119, 120; Beschluß vom 16. Oktober 2001 - 4 StR 415/01).
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 615/17

    Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Tateinheit; Tatmehrheit;

    Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit in diesem Sinne zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14, juris Rn. 8; Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, NJW 2018, 2905, 2907) - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14, juris Rn. 7 mwN; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor §§ 52 Rn. 43; Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 628 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 119, 120).
  • BGH, 04.02.2000 - 2 StR 615/99

    Annahme von Tateinheit

    Die bisherige Gesamtstrafe kann daher jeweils als neue Einzelstrafe bestehen bleiben (§ 354 StPO; vgl. BGH NStZ 1996, 296; BGH, Beschlüsse vom 3. April 1998 - 2 StR 95/98; vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98 und vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98).
  • BGH, 19.01.2023 - 4 StR 274/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Tateinheit, mehrere Taten,

    b) Das Landgericht hat bei der Annahme von Tatmehrheit nicht berücksichtigt, dass mehrere Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, unabhängig vom Vorliegen einer Bewertungseinheit, zueinander dann in Tateinheit stehen, wenn sich ihre tatbestandlichen Ausführungshandlungen teilweise überschneiden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18, NStZ 2020, 42, 43; Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ 2017, 711, 712; Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 119, 120).
  • BGH, 16.10.2001 - 4 StR 415/01

    Tateinheit zwischen versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung;

    Die bisherige Gesamtstrafe kann daher als neue Einzelstrafe bestehen bleiben (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 119, 120; Beschluß vom 4. Februar 2000 - 2 StR 615199 - m.w.N.).
  • LG Bielefeld, 31.08.2020 - 3 KLs 153/11
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