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   BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06   

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BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06 (https://dejure.org/2009,1212)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2009 - X ZR 79/06 (https://dejure.org/2009,1212)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 (https://dejure.org/2009,1212)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines durch den Antrag eines Schuldners eingeleiteten Verfahrens nach Kapitel 11 des US-amerikanischen Bankruptcy Code (Chapter 11 B.C.) als Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens; Bewirken der Unterbrechung eines Nichtigkeitsberufungsverfahrens ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    InsO §§ 343, 352; ZPO § 240
    Unterbrechung des Zivilrechtsstreits durch Einleitung des Insolvenzverfahrens nach Chapter 11 des US-Bankruptcy Code - Schnellverschlusskappe

  • Betriebs-Berater

    Verfahrensantrag nach Chapter 11 des US-amerikanischen Bankruptcy Code

  • Judicialis

    InsO § 1; ; InsO § ... 3 Abs. 1; ; InsO § 343 Abs. 1; ; InsO § 352 Abs. 1; ; B.C. § 301 S. 1; ; B.C. § 301 S. 2; ; B.C. § 362 Subsection (a); ; B.C. § 362 Nr. (1); ; B.C. § 362 Nr. (2); ; B.C. § 362 Nr. (3); ; B.C. § 362 Nr. (4); ; B.C. § 362 Nr. (5); ; B.C. § 362 Nr. (6); ; B.C. § 362 Nr. (7); ; B.C. § 362 Nr. (8); ; B.C. §§ 1121 ff.; ; EGBGB Art. 6

  • ra.de
  • streifler.de

    Zur Unterbrechungswirkung eines ausländischen Insolvenzverfahrens

  • streifler.de

    Zur Unterbrechungswirkung eines ausländischen Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schnellverschlusskappe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirkungen der Einleitung eines Verfahrens nach Chapter 11 des US-amerikanischen Bankruptcy Codes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verfahrensantrag nach Chapter 11 des US-amerikanischen Bankruptcy Code

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    BGH erkennt Chapter-11-Verfahren als Insolvenzverfahren an

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 2217
  • MDR 2010, 108
  • GRUR 2010, 861
  • GRUR Int. 2010, 436
  • NZI 2009, 859
  • NZI 2010, 13
  • NZI 2010, 18
  • NZI 2010, 68
  • WM 2009, 2330
  • BB 2009, 2489
  • DB 2009, 2657
  • NZG 2010, 139
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06

    Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06
    Den in § 1 InsO formulierten Zielen des Insolvenzverfahrens dienen neben Verfahren, die in erster Linie auf alsbaldige Liquidation des Schuldnervermögens angelegt sind, auch solche, durch die - wie bereits im früheren deutschen Vergleichsverfahren - der Bestand eines Unternehmens trotz des Vorliegens von Insolvenzgründen erhalten werden soll, sofern mit diesen Verfahren auch das Ziel der Befriedigung der Gläubiger verfolgt wird (vgl. insoweit die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für eine Insolvenzordnung, BT-Drucks. 12/2443, S. 236; ferner BAG, Urt. v. 27.2.2007 - 3 AZR 618/06, ZIP 2007, 2047 Tz. 19).

    Gründe dafür, dem Verfahren nach Chapter 11 B.C. die Anerkennung als Insolvenzverfahren i.S. der §§ 352 und 343 InsO zu verweigern, liegen danach nicht vor (ebenso BAG ZIP 2007, 2047; OLG Frankfurt am Main ZIP 2007, 932).

    Die förmliche Eröffnung durch ein Gericht ist nach § 343 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO nicht erforderlich (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des internationalen Insolvenzrechts, BT-Drucks. 15/16, S. 21; BAG ZIP 2007, 2047 Tz. 23).

    Die Zuständigkeit amerikanischer Insolvenzgerichte (Bankruptcy Courts) ist jedoch in Anlehnung an § 3 InsO zu bejahen (vgl. zur internationalen Zuständigkeit in Insolvenzfällen BAG ZIP 2007, 2047 Tz. 24).

    Anzuwenden ist sowohl hinsichtlich des für die Aufnahme des Rechtsstreits in Betracht kommenden Personenkreises als auch für alle Voraussetzungen für die Aufnahme eines inländischen Rechtsstreits die lex fori concursus, also das US-amerikanische Recht (§ 352 Abs. 1 Satz 2 InsO); lediglich die Form der Aufnahme richtet sich nach deutschem Recht (BAG ZIP 2007, 2047 Tz. 31 f.).

  • BGH, 16.09.1993 - IX ZB 82/90

    Amtshaftung eines Lehrers wegen Unfalltod eines Schülers im Ausland

    Auszug aus BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06
    Die Eröffnung gleichwohl anzuerkennen, ist nach inländischen Vorstellungen jedenfalls aber kein untragbares Ergebnis (vgl. zu den Voraussetzungen für die Bejahung von Ordrepublic-Verstößen BGHZ 123, 268, 270).
  • BGH, 14.11.1996 - IX ZR 339/95

    Anerkennung eines im Ausland abgeschlossenen (Zwangs-)Vergleichs

    Auszug aus BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06
    Zwar ist Gegenstand der Anerkennung regelmäßig ein Eröffnungsbeschluss (vgl. Reinhart, aaO Rdn. 10; vgl. auch BGHZ 134, 79 ff.), der hier fehlt, weil das ausländische Recht ihn nicht vorsieht (siehe oben II 2 c bb [2]).
  • BGH, 07.12.2006 - V ZB 93/06

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Anordnung der Eigenverwaltung

    Auszug aus BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die Eröffnung eines inländischen Insolvenzverfahrens mit Eigenverwaltung des Schuldners gleichwohl die Unterbrechungswirkung des § 240 ZPO nach sich zieht (vgl. BGH, Beschl. v. 7.12.2006 - V ZB 93/06, ZIP 2007, 249).
  • BGH, 28.10.1981 - II ZR 129/80

    Pharmareferentin - § 176 Abs. 2 HGB, Haftung setzt keine Zustimmung zur

    Auszug aus BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06
    Nachdem die Unterbrechungswirkung zwischen den Parteien streitig ist, ist durch Zwischenurteil auszusprechen, dass der Rechtsstreit unterbrochen ist (§ 303 ZPO; vgl. dazu BGHZ 82, 209, 218).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 5 U 24/05

    Unterbrechung des Rechtsstreits: Eröffnung eines Verfahrens nach Chapter 11 des

    Auszug aus BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06
    Gründe dafür, dem Verfahren nach Chapter 11 B.C. die Anerkennung als Insolvenzverfahren i.S. der §§ 352 und 343 InsO zu verweigern, liegen danach nicht vor (ebenso BAG ZIP 2007, 2047; OLG Frankfurt am Main ZIP 2007, 932).
  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14

    Inkenntnissetzen von der Bevollmächtigung

    Das Verfahren nach Chapter 11 B.C. ist nach einhelliger Meinung als ausländisches Insolvenzverfahren nach § 343 Abs. 1 Satz 1 InsO anzuerkennen (BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - BAGE 121, 309; BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 -; Uhlenbruck/Lüer 14. Aufl. § 343 Rn. 3; Mankowski EWiR 2007, 759, 760; Hergenröder/Gotzen DZWIR 2010, 273, 276; Paulus Anm. ZZP 2010, 248, 250; Brinkmann IPRax 2011, 143, 145) .

    Der Gesetzgeber hat deutlich gemacht, dass es ihm auch in einem Verfahren, das wie das nach Chapter 11 B.C. zumindest dem Erhalt des Unternehmens dient, um so das schuldnerische Vermögen zu maximieren und damit zugleich die Gläubiger in ihrer Gesamtheit zu schützen (vgl. zu dieser Zielrichtung BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 - Rn. 8 ff.; Kemper S. 11 ff.; Gräwe ZInsO 2012, 158, 159) , darauf ankommt, die unterschiedlichen Interessen von Arbeitnehmern und Gläubigern durch eine Begrenzung der Kündigungsfrist auf eine Höchstfrist auszugleichen.

    a) Ein verfahrensrechtlicher Verstoß gegen den ordre public, der sich bereits aus der bloßen Anerkennung der Verfahrenseröffnung im Verfahren nach Chapter 11 B.C. ergeben könnte und zur Folge hätte, dass der Verfahrenseröffnungsakt nicht anerkannt werden kann (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 882/11 (A) - Rn. 73) , wird von der Klägerin nicht gerügt und liegt offenkundig nicht vor (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 - Rn. 21 ff.) .

  • BGH, 15.02.2012 - IV ZR 194/09

    Zur Geltendmachung und zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen

    Als solches werden Auslandsverfahren nicht schrankenlos, sondern nur dann anerkannt, wenn damit in etwa die gleichen Ziele verfolgt werden wie mit den in der Insolvenzordnung vorgesehenen Verfahren (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06, WM 2009, 2330, Rn. 8; vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des internationalen Insolvenzrechts, BT-Drucks. 15/16, S. 21).
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11

    Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung

    Voraussetzung ist, dass das ausländische Verfahren im Wesentlichen den gleichen Zielen wie das deutsche Insolvenzverfahren verpflichtet ist (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 - Rn. 9, ZIP 2009, 2217) .
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Voraussetzung ist, dass das ausländische Verfahren im Wesentlichen den gleichen Zielen wie das deutsche Insolvenzverfahren verpflichtet ist (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 - Rn. 9) .
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 14/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Unterbrechung des inländischen Zivilverfahrens

    Als ein solches Verfahren werden Auslandsverfahren nicht völlig schrankenlos anerkannt, sondern nur, wenn damit in etwa die gleichen Ziele verfolgt werden wie mit den in der Insolvenzordnung vorgesehenen Verfahren (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06, ZIP 2009, 2217 Rn. 8; vgl. BAG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06, ZIP 2007, 2047 Rn. 19; BT-Drucks. 15/16, S. 21).

    Den in § 1 InsO formulierten Zielen des Insolvenzverfahrens dienen neben Verfahren, die in erster Linie auf alsbaldige Liquidation des Schuldnervermögens angelegt sind, auch solche, durch die - wie bereits im früheren deutschen Vergleichsverfahren - der Bestand eines Unternehmens trotz bestehender Insolvenzgründe erhalten werden soll, sofern mit diesem Verfahren auch das Ziel der Befriedigung der Gläubiger verfolgt wird (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06, ZIP 2009, 2217 Rn. 8; BAG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06, ZIP 2007, 2047 Rn. 20; Anders in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 240 Rn. 4; vgl. BT-Drucks. 12/2443, S. 236; vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1996 - IX ZR 339/95, BGHZ 134, 79, 82 ff.).

    In der Insolvenzordnung ist diese Zielsetzung durch Anerkennung solcher Verfahren als Insolvenzverfahren verwirklicht, bei denen die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger nicht nur in der Weise bewirkt wird, dass das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird, sondern auch dadurch, dass in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 InsO; BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06, ZIP 2009, 2217 Rn. 8).

    Grundsätzlich verteilen die Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht nur die Rechtsprechungsaufgaben auf die einzelnen deutschen Gerichte nach örtlichen Gesichtspunkten, sondern legen mittelbar auch den Umfang der internationalen Zuständigkeit fest (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06, ZIP 2009, 2217 Rn. 20; BAG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06, ZIP 2007, 2047 Rn. 24).

    Nach überwiegender Ansicht soll aber ein in Deutschland geführter Rechtsstreit auch dann unterbrochen werden, wenn nach dem Recht des Staats der Insolvenzeröffnung ein Wechsel der Prozessführungsbefugnis nicht erfolgt (BT-Drucks. 12/2443, S. 244; BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06, ZIP 2009, 2217 Rn. 13; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20. Februar 2007 - 5 U 24/05, ZIP 2007, 932, 934; Dahl in Andres/Leithaus, InsO, 2. Aufl., § 352 Rn. 3; Frege/Keller/Riedel, Insolvenzrecht, 7. Aufl., Rn. 2680; Gottwald/Kolmann, Insolvenzrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 133 Rn. 53; Holzer in Wimmer/Dauernheim/Wagner/Gietl, Handbuch des Fachanwalts Insolvenzrecht, 2010, Kapitel 11 Rn. 96; Kolmann, Kooperationsmodelle im Internationalen Insolvenzrecht, 2001, S. 191 ff.; Kreft/Stephan, InsO, 6. Aufl., § 352 Rn. 5; Ludwig, Neuregelungen des deutschen Internationalen Insolvenzverfahrensrechts, 2004, S. 102 f.; Musielak/Stadler, ZPO, 8. Aufl., § 240 Rn. 4; Stephan in Heidelberger Kommentar zur InsO, 4. Aufl., § 352 Rn. 5; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 17. Oktober 2007 - 16 W 24/07, ZIP 2007, 2287, 2288).

  • BGH, 31.01.2019 - I ZB 114/17

    Schutzfähigkeit einer dreidimensionalen Formmarke für Kaffeekapseln nach Ablauf

    a) Ist die Unterbrechungswirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei zwischen den Prozessparteien streitig, ist hierüber durch Zwischenurteil gemäß § 303 ZPO zu entscheiden (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2009 - I ZR 94/07, GRUR 2010, 343 Rn. 16 = WRP 2010, 527 - Oracle; Urteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06, GRUR 2010, 861 Rn. 5 - Schnellverschlusskappe).

    Als ein solches Verfahren werden Auslandsverfahren nicht schrankenlos anerkannt, sondern nur, wenn damit in etwa die gleichen Ziele verfolgt werden wie mit den in der Insolvenzordnung vorgesehenen Verfahren (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Internationalen Insolvenzrechts vom 25. Oktober 2002, BT-Drucks. 15/16, S..21; BGH, GRUR 2010, 861 Rn. 8 - Schnellverschlusskappe; BGH, NZI 2012, 572 Rn. 33).

  • OLG München, 22.12.2010 - 20 U 3526/10

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Verbrauchersachen:

    Hierfür ist entscheidend, dass es in etwa den gleichen Zielen wie die in der Insolvenzordnung vorgesehenen Verfahren dient (BGH, ZIP 2009, 2217; BAG, ZIP 2007, 2047; Stephan in HK aaO., § 343 Rn. 6).

    Ziel des Insolvenzverfahrens muss also nicht die Liquidation des Vermögens, es kann auch ein Sanierungsverfahren sein, mit dem - wie bereits im früheren deutschen Vergleichsverfahren - der Bestand des Unternehmens trotz des Vorliegens von Insolvenzgründen erhalten bleibt, sofern mit diesem Verfahren auch das Ziel der Befriedigung der Gläubiger verfolgt wird (BGH, ZIP 2009, 2217).

    Für die Bejahung des Vorliegens eines "Insolvenzverfahrens" i.S.d. §§ 352 Abs. 1, 343 Abs. 1 InsO kommt es nicht darauf an, ob oder inwieweit der Schuldner nach der lex fori concursus die Verwaltungs-, Verfügungs- und damit auch die Prozessführungsbefugnis verliert (BGH, ZIP 2009, 2217; BAG, ZIP 2007, 2047; OLG Frankfurt, ZIP 2007, 932; Münchener Kommentar, InsO, 2. Auflage 2008, § 352 Rn. 6; Stephan in HK aaO., § 343 Rn. 6, § 352 Rn. 5).

    Wegen der Vergleichbarkeit der definitiven Nachlassstundung mit der Anordnung der Eigenverwaltung, der nach deutschem Recht Unterbrechungswirkung gemäß § 240 ZPO zukommt, ist es demnach auch für eine Unterbrechung nach § 352 InsO unerheblich, dass nach dem SchKG die Verfügungs- und Prozessführungsbefugnis mit gewissen Einschränkungen (insbes. Art. 298 Abs. 2 SchKG) grundsätzlich beim Schuldner verbleibt (vgl. BGH, ZIP 2009, 2217 zu Chapter 11 des US-amerikanischen Bankruptcy Code, wonach es sogar unschädlich ist, dass die Bestellung eines Sachwalters in der Regel unterbleibt).

    Für Chapter 11 des US-amerikanischen Bankruptcy Code sieht einerseits das OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 20.02.2007, Az. 5 U 24/05, ZIP 2007, 932, den "automatic stay" wohl als Voraussetzung für die Unterbrechungswirkung nach § 352 InsO an, andererseits hat es der BGH in seinem Urteil vom 13.10.2009 (Rn. 23), Az. X ZR 79/06, ZIP 2009, 2217, ohne abschließende Klärung für unschädlich erachtet, dass im konkreten Fall eine Unterbrechungswirkung nach US-amerikanischen Recht nicht eintreten würde.

  • LG Berlin, 27.05.2020 - 2 O 322/18

    Voraussetzungen einer Prospekthaftung bei einem ICO

    Als ein solches Verfahren werden Auslandsverfahren nicht völlig schrankenlos anerkannt, sondern nur, wenn damit in etwa die gleichen Ziele verfolgt werden wie mit den in der Insolvenzordnung vorgesehenen Verfahren (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06, ZIP 2009, 2217 Rn. 8; vgl. BAG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06, ZIP 2007, 2047 Rn. 19; BT-Drucks. 15/16, S. 21).

    Den in § 1 InsO formulierten Zielen des Insolvenzverfahrens dienen neben Verfahren, die in erster Linie auf alsbaldige Liquidation des Schuldnervermögens angelegt sind, auch solche, durch die - wie bereits im früheren deutschen Vergleichsverfahren - der Bestand eines Unternehmens trotz bestehender Insolvenzgründe erhalten werden soll, sofern mit diesem Verfahren auch das Ziel der Befriedigung der Gläubiger verfolgt wird (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06, ZIP 2009, 2217 Rn. 8; BAG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06, ZIP 2007, 2047 Rn. 20).

    In der Insolvenzordnung ist diese Zielsetzung durch Anerkennung solcher Verfahren als Insolvenzverfahren verwirklicht, bei denen die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger nicht nur in der Weise bewirkt wird, dass das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird, sondern auch dadurch, dass in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 InsO; BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06, ZIP 2009, 2217 Rn. 8 vgl. hierzu und zum Vorstehenden insgesamt BGH, Versäumnisurteil vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 14/11 -, Rn. 33, juris).

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 608/11

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Voraussetzung ist, dass das ausländische Verfahren im Wesentlichen den gleichen Zielen wie das deutsche Insolvenzverfahren verpflichtet ist (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 - Rn. 9, ZIP 2009, 2217) .
  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11

    Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach §

    Die Unterbrechungswirkung hat der hierfür international zuständige Senat durch Zwischenurteil nach § 303 ZPO auszusprechen, weil sie vom Kläger verneint wird (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 - Rn. 5) .

    Auch der Schuldner einer inländischen Insolvenz ist ausnahmsweise berechtigt, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters zu verwalten und über sie zu verfügen, wenn die Eigenverwaltung iSv. § 270 InsO angeordnet ist (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06  - Rn. 13; s. auch BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06  - Rn. 27, BAGE 121, 309) .

  • OLG Hamburg, 01.03.2018 - 6 U 242/15

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Unterbrechung eines in Deutschland anhängigen

  • LG Frankfurt/Main, 02.06.2022 - 24 S 169/21
  • BGH, 23.04.2013 - X ZR 169/12

    Aufnahme des Patentnichtigkeitsverfahrens

  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 761/11

    Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1498/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

  • OLG Düsseldorf, 23.08.2013 - 22 U 37/13

    Internationale Zuständigkeit eines englischen Insolvenzgerichts bei Verlegung des

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2012 - 2 U 82/07

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Fällen von

  • LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 145/09

    Verletzung eines Europäischen Patents betreffend eine Medizinprodukt zur

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1550/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1548/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1547/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1546/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1549/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

  • OLG Rostock, 14.11.2012 - 1 U 138/12

    Prozessunterbrechung durch Insolvenzverfahren: Rechtsmittel bei Feststellung der

  • LAG Hamm, 05.03.2021 - 16 Sa 100/20

    Wiedereinstellungsanspruch; Insolvenzforderung

  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 1909/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Zurückverweisung -

  • BGH, 14.02.2023 - IV ZR 177/21

    Zurückweisunmg der Gegenvorstellung; Festsetzung des Streitwertes für das

  • OLG München, 30.10.2013 - 20 U 1699/13

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

  • OLG München, 30.10.2013 - 20 U 603/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 U 99/09

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Anordnung des Special Administration Regime

  • OLG München, 30.10.2013 - 20 U 605/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

  • BPatG, 29.03.2023 - 6 Ni 1/22
  • OLG München, 22.08.2012 - 19 U 2031/12

    Unterbrechung eines inländischen Verfahrens durch einen Insolvenzantrag vor einem

  • LG Rottweil, 17.05.2010 - 3 O 2/08

    Anerkennung des Scheme als Insolvenzverfahren in Deutschland; Verjährung von

  • BPatG, 27.02.2014 - 7 Ni 1/14
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