Rechtsprechung
   BGH, 13.10.2011 - 3 StR 324/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5468
BGH, 13.10.2011 - 3 StR 324/11 (https://dejure.org/2011,5468)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2011 - 3 StR 324/11 (https://dejure.org/2011,5468)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 3 StR 324/11 (https://dejure.org/2011,5468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Tenorierung einer tateinheitlichen Verurteilung wegen besonders schweren Raubes und versuchten Raubes mit Todesfolge im Hinblick auf die Vollendung des Raubes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2; StGB § 251
    Rechtmäßige Tenorierung einer tateinheitlichen Verurteilung wegen besonders schweren Raubes und versuchten Raubes mit Todesfolge im Hinblick auf die Vollendung des Raubes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 302
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.05.2009 - 3 StR 177/09

    Jugendstrafe (Einbeziehung früherer Verurteilungen); eigene Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 3 StR 324/11
    Auch ist den Urteilgründen nicht zu entnehmen, ob sich das Gericht der Möglichkeit einer einheitlichen Rechtsfolgenverhängung oder des Absehens von einer Einbeziehung der Entscheidung gemäß §§ 105 Abs. 1 Nr. 1, 31 Abs. 3 Satz 1 JGG überhaupt bewusst gewesen ist (dazu BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 3 StR 177/09, Rdnr. 2 und Eisenberg JGG 14. Aufl. § 31 Rdnr. 66 mwN).

    Eine eigene Entscheidung durch den Senat gemäß § 354 Abs. 1 StPO kommt hier nicht in Betracht, weil es - anders als etwa im Fall des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 26. Mai 2009 (3 StR 177/09) - insbesondere an den zu einer Prüfung der Einbeziehungsfähigkeit notwendigen Angaben zum Stand der Vollstreckung der jugendgerichtlichen Maßnahmen fehlt.

  • BGH, 31.08.2004 - 1 StR 347/04

    Konkurrenzen bei versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und schwerer

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 3 StR 324/11
    Insbesondere erweist sich die tateinheitliche Verurteilung auch wegen besonders schweren Raubes als rechtsfehlerfrei (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2001 - 3 StR 46/01, NJW 2001, 2187 ohne weitere Begründung; BGH, Beschluss vom 31. August 2004 - 1 StR 347/04, StV 2005, 88 zur Tateinheit bei schwerer Brandstiftung und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge; vgl. auch LK/Rissing-van Saan, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 113), weil bei der Annahme von Gesetzeskonkurrenz zwischen versuchtem Raub mit Todesfolge (§§ 251, 22, 23 Abs. 1 StGB) und besonders schwerem Raub (§ 250 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt. StGB) nicht zum Ausdruck käme, dass der besonders schwere Raub vollendet war.
  • BGH, 29.03.2001 - 3 StR 46/01

    Versuch; Versuchte Erfolgsqualifizierung; Schwerer Raub; Raub mit Todesfolge;

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 3 StR 324/11
    Insbesondere erweist sich die tateinheitliche Verurteilung auch wegen besonders schweren Raubes als rechtsfehlerfrei (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2001 - 3 StR 46/01, NJW 2001, 2187 ohne weitere Begründung; BGH, Beschluss vom 31. August 2004 - 1 StR 347/04, StV 2005, 88 zur Tateinheit bei schwerer Brandstiftung und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge; vgl. auch LK/Rissing-van Saan, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 113), weil bei der Annahme von Gesetzeskonkurrenz zwischen versuchtem Raub mit Todesfolge (§§ 251, 22, 23 Abs. 1 StGB) und besonders schwerem Raub (§ 250 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt. StGB) nicht zum Ausdruck käme, dass der besonders schwere Raub vollendet war.
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 415/20

    Konstellationen des Versuchs bei der Brandstiftung mit Todesfolge

    c) Aus den genannten Gründen sind etwa die §§ 178 und 251 StGB versucht, wenn das Opfer die Gewaltanwendung entgegen dem Tatplan überlebt und auch Beischlaf oder Wegnahme fehlschlagen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 3 StR 324/11, juris Rn. 2; insoweit nicht eindeutig BGH, Beschlüsse vom 29. März 2001 - 3 StR 46/01, BGHR StGB § 251 Versuch 1; vom 10. Mai 2001 - 3 StR 99/01, BGHR StGB § 251 Versuch 2).
  • BGH, 29.11.2022 - 3 StR 383/22

    Einbeziehung von Vorverurteilungen bei der Verhängung von Jugendstrafe

    Daher kann nicht beurteilt werden, ob das Landgericht jeweils zu Recht auf die Einziehung der Vorverurteilungen (§ 31 Abs. 2 Satz 1, 105 Abs. 2 JGG) verzichtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2021 - 6 StR 304/21, juris Rn. 4; Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 3 StR 324/11; Senat, Urteil vom 26. Juli 2018 - 3 StR 189/18, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 2 StR 507/12, juris Rn. 3; BGH, Urteil vom 18. August 2021 - 5 StR 203/21, juris Rn. 3).".

    Damit kann den Urteilsgründen nicht mit Gewissheit entnommen werden, ob die Arbeitsauflage erledigt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 3 StR 324/11), ob die Weisung ausgeführt ist (Eisenberg/Kölbel JGG/Kölbel, 23. Aufl. 2022, § 31 Rn. 23), und - da die Urteilsgründe auch zum Zeitpunkt der Rechtskraft schweigen -, ob der Jugendarrest in Form eines Freizeitarrestes jedenfalls durch Zeitablauf erledigt ist (§ 87 Abs. 4 Satz 1 JGG).

  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 150/16

    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (Vermögensnachteil: Betäubungsmittel als

    Zwischen § 251 StGB und § 250 StGB besteht - anders als zwischen § 251 StGB und § 227 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 650/99, BGHSt 46, 24, 25) - Gesetzeseinheit (vgl. Senat, Urteil vom 11. Januar 1967 - 2 StR 348/66, BGHSt 21, 183, 185; Senat, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 2 StR 130/17; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 3 StR 324/11 - anders bei Zusammentreffen von Versuch und Vollendung; vgl. MüKo/Sander, 2. Aufl. 2012, StGB § 251 Rn. 16; SSW/Kudlich, 3. Aufl. 2016 § 251 Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht