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   BGH, 13.10.2011 - IX ZR 80/11   

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https://dejure.org/2011,3050
BGH, 13.10.2011 - IX ZR 80/11 (https://dejure.org/2011,3050)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2011 - IX ZR 80/11 (https://dejure.org/2011,3050)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - IX ZR 80/11 (https://dejure.org/2011,3050)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 1 InsO, § 134 Abs 1 InsO, § 143 Abs 1 InsO, § 851c ZPO
    Insolvenzanfechtung gegenüber Insolvenzschuldner bei Umwandlung einer Lebensversicherung in eine Altersrentenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Insolvenzschuldner als tauglicher Gegner eines Insolvenzanfechtungsanspruchs

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung gegenüber Insolvenzschuldner bei Umwandlung einer Lebensversicherung in eine Altersrentenversicherung

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung gegenüber Insolvenzschuldner bei Umwandlung einer Lebensversicherung in eine Altersrentenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 134 Abs. 1; InsO § 143 Abs. 1
    Insolvenzschuldner als tauglicher Gegner eines Insolvenzanfechtungsanspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2011, 937
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 15.12.2011 - 7 U 184/11

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Umwandlung einer Lebensversicherung

    Der (künftige) Insolvenzschuldner kann jedoch keine unentgeltliche Leistung an sich selbst erbringen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.10.2011, IX ZR 80/11).
  • AG Köln, 31.05.2012 - 130 C 25/12

    Nach Insolvenzeröffnung erfolgte Umwandlung fondsgebundener Rentenversicherung in

    Vorbehaltlich konkreter Tatbestandserfüllung hat sich auch die Rechtsprechung dem angeschlossen (vgl. BGH, Beschluss v. 13.10.2011 IX ZR 80/11; OLG Stuttgart v. 15.12.2011 7 U 184/11).

    Während die Anfechtungstatbestände der §§ 130 f, 134 InsO bei einer Umwandlung nach § 167 VVG nicht in Betracht kommen (vgl. BGH-Beschluss vom 13.10.2011, IX ZR 80/11, OLG Stuttgart, Urteil v. 15.12.2011, 7 U 184/11 unter II A 3; Kammergericht Urteil vom 15.11.2011 6 U 7/11) liegen hier die Voraussetzungen des § 132 Abs. 1 Nr. 2 InsO vor.

    Auch der BGH hat mit seinem Ausspruch, dass der Insolvenzschuldner mit Blick auf § 143 Abs. 1 InsO nicht tauglicher Gegner einer Anfechtung sein kann (vgl. BGH-Beschluss vom 13.10.2011 IX ZR 80/11 Teilziffer 3), lediglich den Insolvenzschuldner als Rückgewährschuldner ausgeschlossen, nicht jedoch den Versicherungsträger, der bei Pfändbarkeit der Altersrente unzweifelhaft aus § 169 VVG zur Zahlung des Rückkaufswertes verpflichtet wäre.

  • OLG Karlsruhe, 10.01.2022 - 3 U 30/21

    Insolvenzanfechtung der Umwandlung einer Lebensversicherung in eine

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 13.10.2011, IX ZR 80/11 (juris Rn. 3) entschieden, dass jedenfalls eine Anfechtung gegenüber dem Schuldner nicht in Betracht kommt, da dieser kein tauglicher Gegner eines Insolvenzanfechtungsanspruchs sein könne (a.A. OLG Naumburg, Urteil vom 08.12.2010, 5 U 96/10, juris Rn. 39; für eine analoge Anwendung der Anfechtungsvorschriften auch Wollmann, ZInsO 2012, 2061, 2069; a.A. BGH, Beschluss vom 14.07.2011, V ZB 271/10, BGHZ 190, 267-272, juris Rn. 11 zu § 3 AnfG).
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