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   BGH, 13.10.2011 - V ZB 126/11   

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https://dejure.org/2011,2806
BGH, 13.10.2011 - V ZB 126/11 (https://dejure.org/2011,2806)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2011 - V ZB 126/11 (https://dejure.org/2011,2806)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11 (https://dejure.org/2011,2806)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Abschiebungshaft von sechs auf neun Monate bei Fehlen des staatsanwaltlichen Einvernehmens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 3 S. 2
    Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Abschiebungshaft von sechs auf neun Monate bei Fehlen des staatsanwaltlichen Einvernehmens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - V ZB 126/11
    Der Haftantrag der beteiligten Behörde war allerdings zunächst unzulässig, weil er den Anforderungen der Vorschrift des § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG an die Begründung eines Haftantrags (dazu Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, juris) nicht genügt.

    Dem Betroffenen, dessen Rechtsverteidigung die Antragsbegründung eine Grundlage geben soll (Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 12 und vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, juris Rn. 9), ist das aber regelmäßig nicht bekannt.

    Dieser Fehler ist aber für die Zukunft durch die Angaben des Vertreters der beteiligten Behörde bei der Anhörung des Betroffenen zur ersten Verlängerung der Abschiebungshaft durch das Amtsgericht am 8. Dezember 2010 geheilt worden, was möglich ist (Senat, Beschluss vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, juris Rn. 11 und vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, juris Rn. 15 und 136/11, juris Rn. 8 f.).

  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - V ZB 126/11
    Sie könnte in falschen Angaben zu der eigenen Identität liegen (Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175, 1176 Rn. 20).

    Zu einer solchen Mitwirkung ist der Betroffene zwar verpflichtet (Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175, 1176 Rn. 21; OVG Münster, InfAuslR 2006, 322 f.).

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - V ZB 126/11
    Eine Verhinderung der Abschiebung liegt weder allein in der Einreise ohne die erforderlichen Einreisedokumente (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 239) noch in der Weigerung, freiwillig in sein Heimatland zurückzukehren (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361, 363).

    Die Verweigerung der geschuldeten Mitwirkung durch den Betroffenen rechtfertigt eine Verlängerung der Abschiebungshaft über sechs Monate hinaus aber nur, wenn diese Verweigerung für die Nichtabschiebung ursächlich bleibt (Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 239 und vom 25. Februar 2010 - V ZA 2/10, juris Rn. 13).

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - V ZB 126/11
    Dem Betroffenen, dessen Rechtsverteidigung die Antragsbegründung eine Grundlage geben soll (Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 12 und vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, juris Rn. 9), ist das aber regelmäßig nicht bekannt.
  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - V ZB 126/11
    Der Grund für die Verzögerung liegt vielmehr darin, dass die beteiligte Behörde die zuvor angeordnete Abschiebungshaft von immerhin sechs Monaten nicht genutzt hat, die Abschiebung des Betroffenen mit dem gebotenen Nachdruck (Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, InfAuslR 2011, 71, 74 Rn. 25) zu betreiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2006 - 18 E 924/04

    Aufenthaltserlaubnis humanitäre Gründe Identität Passbeschaffung Aufklärung

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - V ZB 126/11
    Zu einer solchen Mitwirkung ist der Betroffene zwar verpflichtet (Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175, 1176 Rn. 21; OVG Münster, InfAuslR 2006, 322 f.).
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09

    Abschiebungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes bei der Beschaffung

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - V ZB 126/11
    Eine Verhinderung der Abschiebung liegt weder allein in der Einreise ohne die erforderlichen Einreisedokumente (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 239) noch in der Weigerung, freiwillig in sein Heimatland zurückzukehren (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361, 363).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - V ZB 126/11
    Er lässt nämlich erkennen, dass gegen den Betroffenen seinerzeit ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren betrieben wurde, enthielt indes nicht die gebotenen (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9) Angaben zu dem dann nach § 72 Abs. 4 AufenthG notwendigen Einvernehmen der Staatsanwaltschaft.
  • BGH, 25.02.2010 - V ZA 2/10

    Verfahrenskostenhilfe hinsichtlich einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - V ZB 126/11
    Die Verweigerung der geschuldeten Mitwirkung durch den Betroffenen rechtfertigt eine Verlängerung der Abschiebungshaft über sechs Monate hinaus aber nur, wenn diese Verweigerung für die Nichtabschiebung ursächlich bleibt (Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 239 und vom 25. Februar 2010 - V ZA 2/10, juris Rn. 13).
  • BGH, 03.05.2011 - V ZA 10/11

    Nachholbarkeit des für einen Sicherungshaftantrag nach § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - V ZB 126/11
    Dieser Fehler ist aber für die Zukunft durch die Angaben des Vertreters der beteiligten Behörde bei der Anhörung des Betroffenen zur ersten Verlängerung der Abschiebungshaft durch das Amtsgericht am 8. Dezember 2010 geheilt worden, was möglich ist (Senat, Beschluss vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, juris Rn. 11 und vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, juris Rn. 15 und 136/11, juris Rn. 8 f.).
  • BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16

    Abschiebungshaftsache: Voraussetzungen für eine Verlängerung der Sicherungshaft

    Damit ist zwar schlichte Einreise ohne die erforderlichen Einreisedokumente nicht als Verhinderung anzusehen (Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, juris Rn. 8).

    Eine solche kann aber darin liegen, dass der Ausländer falsche Angaben über seine Identität macht (Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, juris Rn. 8; Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175 Rn. 20).

    Schließlich muss das Verhinderungsverhalten ursächlich dafür sein, dass der Ausländer bisher nicht abgeschoben werden konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, juris Rn. 9).

  • BGH, 19.01.2017 - V ZB 99/16

    Abschiebungshaftsache: Verlängerung der Abschiebungshaft über sechs Monate hinaus

    Schließlich muss das Verhinderungsverhalten ursächlich dafür sein, dass der Ausländer bisher nicht abgeschoben werden konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, juris Rn. 9).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 72/12

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft bei Fehlen eines zulässigen Haftantrags

    Darzulegen ist das Einvernehmen auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft ihr Einvernehmen generell erteilt hat, und dies dem Gericht bekannt ist (Senat, Beschlüsse vom 7. Juni 2011 - V ZB 44/11, juris Rn. 10 und vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, juris Rn. 6).

    So hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken in einer Verfügung des Leitenden Oberstaatsanwalts bei dem Landgericht Saarbrücken vom 28. Februar 1991 zum Beispiel das Einvernehmen gerade nicht generell erteilt, sondern nur angekündigt, dies im Einzelfall erteilen zu wollen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, juris Rn. 6).

  • LG Dortmund, 04.05.2018 - 9 T 31/18

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Sicherungshaft

    Ergibt sich aus dem Haftantrag oder den ihm beigefügten Unterlagen, dass gegen den Betroffenen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, muss der Antrag daher Angaben zu dem Vorliegen des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft enthalten ( BGH FGPrax 2013, 130; BGH NJW 2012, 2448; BGH Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11 - ).
  • BGH, 27.09.2017 - V ZB 26/17

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers; Abschiebung im

    - V ZB 49/10, juris Rn. 8; Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, juris Rn. 6).
  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 70/13

    Zulässiger Haftantrag im Zusammenhang mit einer Abschiebungshaft

    Darzulegen ist das Einvernehmen auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft ihr Einvernehmen generell erteilt hat, und dies dem Gericht bekannt ist (Senat, Beschlüsse vom 7. Juni 2011 - V ZB 44/11, juris Rn. 10 und vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, juris Rn. 6).
  • BGH, 02.02.2012 - V ZB 190/11

    Anforderungen an einen zulässigen Haftantrag für die Rechtmäßigkeit der

    Dem Betroffenen, dessen Rechtsverteidigung die Antragsbegründung eine Grundlage geben soll (Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 12 und vom 15. September 2011 - V ZB 123/11 Rn. 9, juris), ist das aber regelmäßig nicht bekannt (Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11, Rn. 6, juris).
  • LG Frankfurt/Oder, 18.03.2013 - 15 T 11/13

    Dublin II-Verordnung

    Dem Betroffenen, dessen Rechtsverteidigung die Antragsbegründung eine Grundlage geben soll, ist das aber regelmäßig nicht bekannt (BGH BeckRS 2011, 26794).
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