Rechtsprechung
   BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36020
BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14 (https://dejure.org/2015,36020)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2015 - X ZR 74/14 (https://dejure.org/2015,36020)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - X ZR 74/14 (https://dejure.org/2015,36020)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,36020) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 PatG, Art 69 EuPatÜbk
    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im Patentanspruch nicht erwähnte schwächer wirkende Maßnahme - Luftkappensystem

  • damm-legal.de

    Stärkere Wirkungsweise eines Patents umfasst auch die schwächere

  • IWW

    § 563 Abs. 3 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an zwei sich nur nur graduell unterscheidende Maßnahmen in einer Patentschrift zur Differenzierung des Patenanspruchs im Zusammenhang mit dem Blockieren und Drosseln eines Luftstroms; Erwähnung einer stärker wirkenden Maßnahme zur Bezugnahme dieser auf den ...

  • kanzlei.biz

    Zur Auslegung von Patentmerkmalen

  • rewis.io

    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im Patentanspruch nicht erwähnte schwächer wirkende Maßnahme - Luftkappensystem

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 69; PatG § 14
    Anforderungen an zwei sich nur nur graduell unterscheidende Maßnahmen in einer Patentschrift zur Differenzierung des Patenanspruchs im Zusammenhang mit dem Blockieren und Drosseln eines Luftstroms; Erwähnung einer stärker wirkenden Maßnahme zur Bezugnahme dieser auf den ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Stärkere Wirkungsweise eines Patents umfasst auch die schwächere

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Bei Auslegung eines Patents kommt es auf den technischen Sinn unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung an

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bei Auslegung eines Patents kommt es auf den technischen Sinn unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung an

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Technischer Sinn der verwendeten Begriffe bei Auslegung eines Patents entscheidend

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Luftkappensystem

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Technischer Sinn der verwendeten Begriffe bei Auslegung eines Patents entscheidend

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 169
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14
    Dieser Einwand ist nur bei einer Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln von Bedeutung (BGH, Urteil vom 29. April 1986 - X ZR 28/85, BGHZ 98, 12, 21 f. = GRUR 1986, 803, 805 f. - Formstein).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die Auslegung eines Patents nicht die sprachliche oder logisch-wissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe maßgeblich, sondern deren technischer Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv aus dem Patent ergeben, zu bestimmen ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 12. November 1974 - X ZR 76/68, GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze; Urteil vom 2. März 1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14
    Maßgeblich sind dabei der Sinngehalt eines Patentanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der patentierten Erfindung beitragen (vgl. nur BGH, Urteil vom 17. April 2007 - X ZR 72/05, BGHZ 172, 88 = GRUR 2007, 778 Rn. 14 - Ziehmaschinenzugeinheit I).
  • BGH, 12.11.1974 - X ZR 76/68

    Klage auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft infolge Verletzung eines

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die Auslegung eines Patents nicht die sprachliche oder logisch-wissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe maßgeblich, sondern deren technischer Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv aus dem Patent ergeben, zu bestimmen ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 12. November 1974 - X ZR 76/68, GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze; Urteil vom 2. März 1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14
    Aus der Funktion der einzelnen Merkmale im Kontext des Patentanspruchs ist abzuleiten, welches technische Problem diese Merkmale für sich und in ihrer Gesamtheit tatsächlich lösen (vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 113/11, GRUR 2012, 1122 Rn. 22 - Palettenbehälter III).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Vielmehr ist der technische Sinngehalt des Anspruchs zu ermitteln, den der Fachmann dem Anspruchswortlaut beilegt (BGH GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; BGH GRUR 2008, 779 Rn. 30 - Mehrgangnabe), wobei Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv aus dem Patent ergeben, zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 2016, 169 Rn. 16 - Luftkappensystem).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2024 - 2 U 72/23

    Relevante Schlagwörter: Zweckangabe, Funktionsangabe

    Vielmehr wird der Fachmann anhand der Klagepatentbeschreibung auch unter Berücksichtigung der stets gebotenen funktionsorientierten Auslegung, wonach es auf den technischen Sinngehalt der verwendeten Begriffe unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv aus dem Patent ergeben, ankommt (BGH, GRUR 1999, 909, 911 - Spannschraube; GRUR 2016, 169 Rn. 16 - Luftkappensystem; GRUR 2020, 159 Rn. 18 - Lenkergetriebe; GRUR 2021, 1167 Rn. 21 - Ultraschallwandler; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2021, 345 Rn. 70 - Endoskopievorrichtung), in seiner bereits anhand des Wortlauts des Patentanspruchs gewonnenen Erkenntnis, dass die Anzahl der Kühl-/Schmiermittelkanäle der Anzahl der Spannuten entsprechen und jedem Kühl-/Schmiermittelkanal genau eine Spannut zugeordnet sein muss, bestätigt.
  • OLG Karlsruhe, 02.02.2022 - 6 U 149/20

    Steuerkanalsignalisierung II - Patentverletzungsverfahren: FRAND-Lizenzwilligkeit

    Handelt es sich bei dem auszulegenden Begriff um einen gebräuchlichen Allgemein- oder Fachbegriff, ist dieser regelmäßig auch in dem allgemeinen oder fachspezifischen Sinn zu verstehen (BGH, Urteil vom 13.10.2015, X ZR 74/14 - Luftkappensystem, Rn. 17).

    Die Divergenz zum allgemeinen Sprachgebrauch kann sich auch aus dem gebotenen funktionsorientierten Verständnis der Anspruchsmerkmale ergeben (BGH, Urteil vom 13.10.2015, X ZR 74/14 - Luftkappensystem, Rn. 18; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2011, I-2 U 3/11, Rn. 27).

    Dementsprechend ist aus der Funktion der einzelnen Merkmale im Kontext des Patentanspruchs abzuleiten, welches technische Problem diese Merkmale für sich und in ihrer Gesamtheit tatsächlich lösen (BGH, Urteil vom 13.10.2015, X ZR 74/14 - Luftkappensystem, Rn. 16).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht