Rechtsprechung
   BGH, 13.10.2016 - IX AR (VZ) 7/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34594
BGH, 13.10.2016 - IX AR (VZ) 7/15 (https://dejure.org/2016,34594)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2016 - IX AR (VZ) 7/15 (https://dejure.org/2016,34594)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - IX AR (VZ) 7/15 (https://dejure.org/2016,34594)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,34594) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 1 InsO, § 23 GVGEG, §§ 23 ff GVGEG
    Justizverwaltung: Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste des Insolvenzgerichts für Insolvenzverwalter

  • IWW

    §§ 23 ff EGGVG, § ... 29 Abs. 1 EGGVG, § 7 Abs. 2 Nr. 2, § 9 Abs. 3 FamFG, § 26 Abs. 1 EGGVG, § 28 Abs. 2 Satz 1 EGGVG, § 28 Abs. 2 Satz 2 EGGVG, § 56 Abs. 1 InsO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 240 ZPO, § 58 Abs. 1 Satz 2, §§ 69, 79, 152, 156 InsO, § 218 InsO, § 157 InsO, § 66 InsO, § 28 Abs. 2 EGGVG, § 113 Abs. 5 VwGO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Aufnahme eines Bewerbers auf die Vorauswahlliste des Insolvenzrichters bei begründeten Zweifeln an der höchstpersönlichen Ausübung der Insolvenzverwaltertätigkeit

  • Betriebs-Berater

    Aufnahme eines Bewerbers auf die Vorauswahlliste des Insolvenzverwalters

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Aufnahme in die Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste bei begründetem Anlass für Vermutung der nicht höchstpersönlichen Ausübung des Amtes

  • rewis.io

    Justizverwaltung: Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste des Insolvenzgerichts für Insolvenzverwalter

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Eignung zur Aufnahme in eine Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 56; EGGVG §§ 23 ff
    Ablehnung der Aufnahme eines Bewerbers auf die Vorauswahlliste des Insolvenzrichters bei begründeten Zweifeln an der höchstpersönlichen Ausübung der Insolvenzverwaltertätigkeit

  • rechtsportal.de

    EGGVG § 29 Abs. 1 ; InsO § 56
    Ablehnung der Aufnahme eines Bewerbers auf die Vorauswahlliste des Insolvenzrichters bei begründeten Zweifeln an der höchstpersönlichen Ausübung der Insolvenzverwaltertätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Das Amt des Insolvenzverwalters ist nicht übertragbar

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Aufnahme in die Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste bei begründetem Anlass für Vermutung der nicht höchstpersönlichen Ausübung des Amtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der potentielle Insolvenzverwalter - und seine Beteiligung an einer Bank

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der potentielle Insolvenzverwalter - und seine Beteiligung an einer Bank

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalter: Zur Ablehnung der Aufnahme eines Bewerbers auf die Vorauswahlliste durch den Insolvenzrichter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufnahme eines Insolvenzverwalters in die Vorauswahlliste eines Insolvenzrichters

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 75
  • NJW-RR 2016, 1447
  • ZIP 2016, 2127
  • MDR 2016, 1413
  • NZI 2016, 913
  • WM 2016, 2080
  • BB 2016, 2639
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 1/15

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Aufnahme in die bzw. Streichung aus

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - IX AR (VZ) 7/15
    Für den Streit über die Beteiligtenfähigkeit ist die davon betroffene Partei als beteiligtenfähig anzusehen (BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR (VZ) 1/15, NZI 2016, 508 Rn. 4).

    Denn seiner Beurteilung, ob der Bewerber dem Anforderungsprofil genügt, ist ein prognostisches Element immanent (BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR (VZ) 1/15, NZI 2016, 508 Rn. 24 mwN).

    Der Bewerber muss generell unabhängig sein (BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR (VZ) 1/15, NZI 2016, 508 Rn. 27), weil er bei der Erfüllung der Verwalteraufgaben die Interessen sämtlicher Beteiligten zu wahren hat (Uhlenbruck/Zipperer, InsO, 14. Aufl., § 56 Rn. 25; vgl. auch MünchKomm-InsO/Graeber, 3. Aufl., § 56 Rn. 37).

    Deswegen muss er, wenn er in einem konkreten Verfahren bestellt werden soll, dem Insolvenzgericht mitteilen, ob er den Schuldner (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR (VZ) 1/15, NZI 2016, 508 Rn. 26 f) oder einen Insolvenzgläubiger beraten hat, ob er in ständiger Geschäftsbeziehung zu diesen steht oder ob er am Schuldner oder an Insolvenzgläubigern wirtschaftlich beteiligt ist.

  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 5/15

    Anspruch auf Aufnahme in die Vorauswahlliste zur Bestellung als

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - IX AR (VZ) 7/15
    Der Senat hat - allerdings erst nach der angefochtenen Entscheidung - entschieden, dass Antragsgegner in dem gerichtlichen Verfahren vor dem Oberlandesgericht, mit dem ein Bewerber die Aufnahme in die von einem Insolvenzrichter geführte Vorauswahlliste begehrt oder sich gegen die Streichung aus dieser Liste wendet, das Amtsgericht ist, dem der Insolvenzrichter angehört (BGH, Beschluss vom 17. März 2016, aaO Rn. 9).

    Ein solcher Antrag wahrt gegenüber dem richtigen Antragsgegner die Frist nicht (BGH, Beschluss vom 17. März 2016, aaO Rn. 22).

    Dem Antrag war deutlich zu entnehmen, dass der Antragsteller eine Rechtsverletzung durch die Maßnahme einer Justizbehörde geltend machte und wer die Verletzungshandlung vorgenommen haben soll (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2016, aaO Rn. 23).

    Deswegen hatte das Oberlandesgericht keinen Anlass, hierzu eigene Ermittlungen anzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR (VZ) 5/15, NZI 2016, 516 Rn. 26).

  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 2/15

    Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahllisten für die Bestellung von

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - IX AR (VZ) 7/15
    Neben der notwendigen Ausstattung des Büros sind eine ausreichende Ausbildung, Verfügbarkeit und fachliche Kompetenz der Mitarbeiter zu fordern (BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR (VZ) 2/15, NJW 2016, 2037 Rn. 29).

    Es ist ihm nach der Rechtsprechung des Senats nicht verwehrt, sein Büro so zu organisieren, dass er, sofern er Mitglied einer bundesweit tätigen Insolvenzverwalterkanzlei ist, die anfallenden Arbeiten durch geschultes Personal an anderen Standorten erbringen und seine Mitarbeiter bei Bedarf anreisen lässt (BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR (VZ) 2/15, NJW 2016, 2037 Rn. 29).

  • BGH, 23.02.2012 - IX ZB 24/11

    Entlassung eines Treuhänders in einem Verbraucherinsolvenzverfahren wegen

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - IX AR (VZ) 7/15
    Ein Insolvenzverwalter ist verpflichtet, von sich aus dem Insolvenzgericht einen Sachverhalt anzuzeigen, der bei unvoreingenommener, lebensnaher Betrachtungsweise die ernstliche Besorgnis rechtfertigen kann, dass der Verwalter als befangen an seiner Amtsführung verhindert ist (BGH, Urteil vom 24. Januar 1991 - IX ZR 250/89, BGHZ 113, 262-282; Beschluss vom 19. Januar 2012 - IX ZB 25/11, NZI 2012, 247 Rn. 13; vom 23. Februar 2012 - IX ZB 24/11, nv Rn. 12; vom 19. April 2012 - IX ZB 23/11, ZInsO 2012, 928 Rn. 14; vom 26. April 2012 - IX ZB 31/11, ZInsO 2012, 1125 Rn. 17).
  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89

    Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - IX AR (VZ) 7/15
    Ein Insolvenzverwalter ist verpflichtet, von sich aus dem Insolvenzgericht einen Sachverhalt anzuzeigen, der bei unvoreingenommener, lebensnaher Betrachtungsweise die ernstliche Besorgnis rechtfertigen kann, dass der Verwalter als befangen an seiner Amtsführung verhindert ist (BGH, Urteil vom 24. Januar 1991 - IX ZR 250/89, BGHZ 113, 262-282; Beschluss vom 19. Januar 2012 - IX ZB 25/11, NZI 2012, 247 Rn. 13; vom 23. Februar 2012 - IX ZB 24/11, nv Rn. 12; vom 19. April 2012 - IX ZB 23/11, ZInsO 2012, 928 Rn. 14; vom 26. April 2012 - IX ZB 31/11, ZInsO 2012, 1125 Rn. 17).
  • BGH, 19.01.2012 - IX ZB 25/11

    Entlassung des Insolvenzverwalters: Störung des Vertrauensverhältnisses zum

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - IX AR (VZ) 7/15
    Ein Insolvenzverwalter ist verpflichtet, von sich aus dem Insolvenzgericht einen Sachverhalt anzuzeigen, der bei unvoreingenommener, lebensnaher Betrachtungsweise die ernstliche Besorgnis rechtfertigen kann, dass der Verwalter als befangen an seiner Amtsführung verhindert ist (BGH, Urteil vom 24. Januar 1991 - IX ZR 250/89, BGHZ 113, 262-282; Beschluss vom 19. Januar 2012 - IX ZB 25/11, NZI 2012, 247 Rn. 13; vom 23. Februar 2012 - IX ZB 24/11, nv Rn. 12; vom 19. April 2012 - IX ZB 23/11, ZInsO 2012, 928 Rn. 14; vom 26. April 2012 - IX ZB 31/11, ZInsO 2012, 1125 Rn. 17).
  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 23/11

    Insolvenzverwalterentlassung und Vergütungsfestsetzung: Verletzung der

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - IX AR (VZ) 7/15
    Ein Insolvenzverwalter ist verpflichtet, von sich aus dem Insolvenzgericht einen Sachverhalt anzuzeigen, der bei unvoreingenommener, lebensnaher Betrachtungsweise die ernstliche Besorgnis rechtfertigen kann, dass der Verwalter als befangen an seiner Amtsführung verhindert ist (BGH, Urteil vom 24. Januar 1991 - IX ZR 250/89, BGHZ 113, 262-282; Beschluss vom 19. Januar 2012 - IX ZB 25/11, NZI 2012, 247 Rn. 13; vom 23. Februar 2012 - IX ZB 24/11, nv Rn. 12; vom 19. April 2012 - IX ZB 23/11, ZInsO 2012, 928 Rn. 14; vom 26. April 2012 - IX ZB 31/11, ZInsO 2012, 1125 Rn. 17).
  • BGH, 26.04.2012 - IX ZB 31/11

    Entlassung des Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders: Verletzung der Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - IX AR (VZ) 7/15
    Ein Insolvenzverwalter ist verpflichtet, von sich aus dem Insolvenzgericht einen Sachverhalt anzuzeigen, der bei unvoreingenommener, lebensnaher Betrachtungsweise die ernstliche Besorgnis rechtfertigen kann, dass der Verwalter als befangen an seiner Amtsführung verhindert ist (BGH, Urteil vom 24. Januar 1991 - IX ZR 250/89, BGHZ 113, 262-282; Beschluss vom 19. Januar 2012 - IX ZB 25/11, NZI 2012, 247 Rn. 13; vom 23. Februar 2012 - IX ZB 24/11, nv Rn. 12; vom 19. April 2012 - IX ZB 23/11, ZInsO 2012, 928 Rn. 14; vom 26. April 2012 - IX ZB 31/11, ZInsO 2012, 1125 Rn. 17).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - IX AR (VZ) 7/15
    Für die Beurteilung, ob ein Insolvenzrichter verpflichtet werden kann, einen Bewerber in die Vorauswahlliste aufzunehmen, ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Entscheidung in der Tatsacheninstanz maßgeblich (MünchKomm-ZPO/Pabst, 4. Aufl., § 28 EGGVG Rn. 13; Wieczorek/Schütze/Schreiber, ZPO, 3. Aufl., § 28 EGGVG Rn. 11; Kissel/Mayer, GVG, 8. Aufl., § 28 EGGVG Rn. 7; vgl. BVerwGE 29, 304, 305).
  • BGH, 19.09.2013 - IX AR (VZ) 1/12

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Amts des Insolvenzverwalters auf

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - IX AR (VZ) 7/15
    Auch die zentralen Aufgaben des Insolvenzverwalters wie die Berichtspflicht gegenüber dem Insolvenzgericht, der Gläubigerversammlung und dem Gläubigerausschuss (§ 58 Abs. 1 Satz 2, §§ 69, 79, 152, 156 InsO), seine Pflicht zur Erstellung eines Insolvenzplans nach § 218 InsO auf entsprechenden Beschluss der Gläubigerversammlung (§ 157 InsO) wie auch die Schlussrechnungsregelung (§ 66 InsO) muss er unbeschadet etwaiger Zulieferungs- und Hilfsarbeiten seiner Mitarbeiter im Wesentlichen selbst vornehmen (BGH, Beschluss vom 19. September 2013 - IX AR (VZ) 1/12, BGHZ 198, 225 Rn. 9; vom 25. September 2014 - IX ZB 11/14, WM 2014, 2230 Rn. 27 f).
  • OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 VA 6/08

    Insolvenzverwalterauswahl: Aufnahme eines geeigneten Bewerbers in die

  • BGH, 25.09.2014 - IX ZB 11/14

    Entlassung des Insolvenzverwalters wegen einer Vielzahl minderschwerer

  • BVerfG, 03.08.2009 - 1 BvR 369/08

    Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes (Art 3 Abs 1 GG) oder der

  • BGH, 23.11.2023 - IX ZB 29/22

    Entlassung des Insolvenzverwalters wegen fehlender Unabhängigkeit

    bb) Nach der Rechtsprechung des Senats muss der Insolvenzverwalter nicht nur generell, sondern auch speziell im konkreten Insolvenzverfahren unabhängig sein, weil er bei der Erfüllung der Verwalteraufgaben die Interessen sämtlicher Beteiligter zu wahren hat (BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR (VZ) 1/15, WM 2016, 837 Rn. 27; vom 13. Oktober 2016 - IX AR (VZ) 7/15, WM 2016, 2080 Rn. 22 f).

    Maßgeblich ist stets, ob Umstände oder Verhaltensweisen des Verwalters vorliegen, die bei unvoreingenommener, lebensnaher Betrachtungsweise die ernstliche Besorgnis rechtfertigen können, dass der Verwalter als befangen an seiner Amtsführung verhindert ist (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - IX AR (VZ) 7/15, WM 2016, 2080 Rn. 23).

    Eine rechtliche oder auch nur wirtschaftliche Beteiligung an einem Insolvenzgläubiger oder am Schuldner steht einer Bestellung zum Insolvenzverwalter in dem konkreten Insolvenzverfahren ebenfalls entgegen (BGH, Beschluss vom 19. September 2013 - IX AR (VZ) 1/12, BGHZ 198, 225 Rn. 25; vom 13. Oktober 2016 - IX AR (VZ) 7/15, WM 2016, 2080 Rn. 23; vom 4. Mai 2017 - IX ZB 102/15, NZI 2017, 667 Rn. 11 mwN).

    Auch die Beratungstätigkeit für einen Gläubiger kann im Einzelfall der Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters entgegenstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - IX AR (VZ) 7/15, WM 2016, 2080 Rn. 22 f).

  • BGH, 04.05.2017 - IX ZB 102/15

    Entlassung des Insolvenzverwalters: Verschweigen von Vorbefassung bei seiner

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der künftige Verwalter an der Schuldnerin beteiligt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1991 - IX ZR 250/89, BGHZ 113, 262, 277; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - IX AR (VZ) 7/15, NZI 2016, 913 Rn. 23) oder wenn er mit ihr unmittelbar oder mittelbar durch Mandatsverhältnisse verbunden war oder ist (vgl. Uhlenbruck/Zipperer, aaO Rn. 44 mwN; BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR (VZ) 1/15, NZI 2016, 508 Rn. 26 f; vom 13. Oktober 2016, aaO).
  • BGH, 11.01.2024 - IX ZB 36/22

    Entlassung des Insolvenzverwalters auf Antrag eines Insolvenzgläubigers

    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Senats muss der Insolvenzverwalter nicht nur generell, sondern auch speziell im konkreten Insolvenzverfahren unabhängig sein, weil er bei der Erfüllung der Verwalteraufgaben die Interessen sämtlicher Beteiligter zu wahren hat (BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR(VZ) 1/15, WM 2016, 837 Rn. 27; vom 13. Oktober 2016 - IX AR(VZ) 7/15, WM 2016, 2080 Rn. 22 f).
  • BGH, 11.01.2024 - IX ZB 30/22
    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Senats muss der Insolvenzverwalter nicht nur generell, sondern auch speziell im konkreten Insolvenzverfahren unabhängig sein, weil er bei der Erfüllung der Verwalteraufgaben die Interessen sämtlicher Beteiligter zu wahren hat (BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR(VZ) 1/15, WM 2016, 837 Rn. 27; vom 13. Oktober 2016 - IX AR(VZ) 7/15, WM 2016, 2080 Rn. 22 f).
  • BGH, 11.01.2024 - IX ZB 37/22

    Entlassung des Insolvenzverwalters auf Antrag eines Insolvenzgläubigers

    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Senats muss der Insolvenzverwalter nicht nur generell, sondern auch speziell im konkreten Insolvenzverfahren unabhängig sein, weil er bei der Erfüllung der Verwalteraufgaben die Interessen sämtlicher Beteiligter zu wahren hat (BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR(VZ) 1/15, WM 2016, 837 Rn. 27; vom 13. Oktober 2016 - IX AR(VZ) 7/15, WM 2016, 2080 Rn. 22 f).
  • BGH, 11.01.2024 - IX ZB 31/22

    Entlassung des Insolvenzverwalters auf Antrag eines Insolvenzgläubigers

    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Senats muss der Insolvenzverwalter nicht nur generell, sondern auch speziell im konkreten Insolvenzverfahren unabhängig sein, weil er bei der Erfüllung der Verwalteraufgaben die Interessen sämtlicher Beteiligter zu wahren hat (BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR(VZ) 1/15, WM 2016, 837 Rn. 27; vom 13. Oktober 2016 - IX AR(VZ) 7/15, WM 2016, 2080 Rn. 22 f).
  • BGH, 11.01.2024 - IX ZB 38/22

    Entlassung des Insolvenzverwalters auf Antrag eines Insolvenzgläubigers

    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Senats muss der Insolvenzverwalter nicht nur generell, sondern auch speziell im konkreten Insolvenzverfahren unabhängig sein, weil er bei der Erfüllung der Verwalteraufgaben die Interessen sämtlicher Beteiligter zu wahren hat (BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR(VZ) 1/15, WM 2016, 837 Rn. 27; vom 13. Oktober 2016 - IX AR(VZ) 7/15, WM 2016, 2080 Rn. 22 f).
  • BGH, 11.01.2024 - IX ZB 32/22

    Entlassung des Insolvenzverwalters auf Antrag eines Insolvenzgläubigers

    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Senats muss der Insolvenzverwalter nicht nur generell, sondern auch speziell im konkreten Insolvenzverfahren unabhängig sein, weil er bei der Erfüllung der Verwalteraufgaben die Interessen sämtlicher Beteiligter zu wahren hat (BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR(VZ) 1/15, WM 2016, 837 Rn. 27; vom 13. Oktober 2016 - IX AR(VZ) 7/15, WM 2016, 2080 Rn. 22 f).
  • BGH, 13.01.2022 - IX AR (VZ) 1/20

    Vorauswahl von Insolvenzverwaltern: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen

    Diese erstreckt sich darüber hinaus auf die Auswahlkriterien, die der Insolvenzrichter für die Aufnahme in die Vorauswahlliste heranzieht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR(VZ) 1/15, ZIP 2016, 876 Rn. 24; vom 17. März 2016 - IX AR(VZ) 2/15, ZIP 2016, 930 Rn. 23 ff; vom 13. Oktober 2016 - IX AR(VZ) 7/15, ZIP 2016, 2127 Rn. 11 ff).
  • BGH, 11.01.2024 - IX ZB 33/22

    Entlassung des Insolvenzverwalters auf Antrag eines Insolvenzgläubigers

    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Senats muss der Insolvenzverwalter nicht nur generell, sondern auch speziell im konkreten Insolvenzverfahren unabhängig sein, weil er bei der Erfüllung der Verwalteraufgaben die Interessen sämtlicher Beteiligter zu wahren hat (BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR(VZ) 1/15, WM 2016, 837 Rn. 27; vom 13. Oktober 2016 - IX AR(VZ) 7/15, WM 2016, 2080 Rn. 22 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht