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   BGH, 13.10.2017 - V ZR 305/16   

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https://dejure.org/2017,52919
BGH, 13.10.2017 - V ZR 305/16 (https://dejure.org/2017,52919)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2017 - V ZR 305/16 (https://dejure.org/2017,52919)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2017 - V ZR 305/16 (https://dejure.org/2017,52919)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW

    § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG, § 23 Abs. 1 WEG, § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10 Abs. 2 S. 3, Abs. 6 S. 3, 23 Abs. 1
    Zur Ausübungsbefugnis des Verbands

  • Wolters Kluwer

    Individualanspruch des Wohneigentümers auf Änderung der Gemeinschaftsordnung; Nichtigkeit eines Beschlusses wegen fehlender Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 10 Abs. 2 Satz 3, Abs. 6 Satz 3
    Keine Beschlusskompetenz des Verbandes zur Durchsetzung der Zustimmung einzelner Wohnungseigentümer zur Änderung der Teilungserklärung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mehrheit der Wohnungseigentümer hat grds. keinen Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung gegen einzelnen Wohnungseigentümer; §§ 10 Abs. 2 Satz 3; Abs. 6 Satz 3 WEG

  • rewis.io

    Wohnungseigentumssache: Ausübungsbefugnis des Verbands für den Individualanspruch des Wohnungseigentümers auf Abänderung der Gemeinschaftsordnung

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG: Fehlende Beschlusskompetenz des Verbandes zum Verlangen auf Zustimmung zur Änderung der Teilungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 6 S. 3; WEG § 10 Abs. 2 S. 3
    Individualanspruch des Wohneigentümers auf Änderung der Gemeinschaftsordnung; Nichtigkeit eines Beschlusses wegen fehlender Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer

  • rechtsportal.de

    Individualanspruch des Wohneigentümers auf Änderung der Gemeinschaftsordnung; Nichtigkeit eines Beschlusses wegen fehlender Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer

  • datenbank.nwb.de

    Wohnungseigentumssache: Ausübungsbefugnis des Verbands für den Individualanspruch des Wohnungseigentümers auf Abänderung der Gemeinschaftsordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Ausübungbefugnis des Verbands für Individualansprüche der Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Individualanspruch des Wohnungseigentümers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Individualanspruch des Wohnungseigentümers aus § 10 Abs. 2 S. 3 WEG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Individualanspruch des Wohneigentümers auf Änderung der Gemeinschaftsordnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch aus § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG kann nicht vergemeinschaftet werden! (IMR 2018, 107)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1254
  • MDR 2018, 333
  • NZM 2018, 343
  • ZMR 2018, 242
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer

    Auszug aus BGH, 13.10.2017 - V ZR 305/16
    Denn ein auf dieser Grundlage gefasster Übertragungsbeschluss hätte zur Folge, dass der einzelne Wohnungseigentümer seinen Anspruch nicht mehr selbst geltend machen könnte (vgl. zu dieser Rechtsfolge der Vergemeinschaftung eines Anspruchs Senat, Urteil vom 5. Dezember 2014 - V ZR 5/14, BGHZ 203, 327 Rn. 8 ff.).

    c) Nichts anderes folgt schließlich aus dem von der Revision angeführten Urteil des Senats vom 5. Dezember 2014 (V ZR 5/14, BGHZ 203, 327 Rn. 6 f.).

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus BGH, 13.10.2017 - V ZR 305/16
    Diese - nach objektivem Maßstab vorzunehmende - Auslegung ist nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 5) und wird auch von der Revision nicht angegriffen.
  • BGH, 13.05.2016 - V ZR 152/15

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung; Vorrang einer

    Auszug aus BGH, 13.10.2017 - V ZR 305/16
    Zweck der Regelung ist die Beseitigung unbilliger Härten bei dem die Änderung verlangenden Wohnungseigentümer, die diesem bei einem Festhalten an der bisherigen Regelung entstünden (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 174/09, BGHZ 186, 34 Rn. 19 sowie Versäumnisurteil vom 13. Mai 2016 - V ZR 152/15, NZM 2016, 727 Rn. 11).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 13.10.2017 - V ZR 305/16
    Ist eine Angelegenheit weder durch das Wohnungseigentumsgesetz noch durch Vereinbarung der Beschlussfassung unterworfen, fehlt es der Wohnungseigentümerversammlung an der Beschlusskompetenz und ist ein dennoch gefasster Beschluss aufgrund absoluter Unzuständigkeit nichtig (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 166 f.).
  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 174/09

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels;

    Auszug aus BGH, 13.10.2017 - V ZR 305/16
    Zweck der Regelung ist die Beseitigung unbilliger Härten bei dem die Änderung verlangenden Wohnungseigentümer, die diesem bei einem Festhalten an der bisherigen Regelung entstünden (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 174/09, BGHZ 186, 34 Rn. 19 sowie Versäumnisurteil vom 13. Mai 2016 - V ZR 152/15, NZM 2016, 727 Rn. 11).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 189/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz für die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus BGH, 13.10.2017 - V ZR 305/16
    Dieser Änderungsanspruch bezieht sich nicht auf das Gemeinschaftseigentum und dessen Verwaltung, sondern ausschließlich auf die inhaltliche Ausgestaltung des Gemeinschaftsverhältnisses (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 189/11, NJW-RR 2012, 1036 Rn. 8); er ist damit schon seiner Art nach von § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG nicht erfasst.
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2016 - 14 S 2471/16

    Keine Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft für Anspruch auf Abänderung

    Auszug aus BGH, 13.10.2017 - V ZR 305/16
    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in ZMR 2017, 91 ff. abgedruckt ist, hält den Beschluss für nichtig, weil es der Eigentümerversammlung an der Beschlusskompetenz fehle.
  • BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17

    Herbeiführen der dauerhafte Änderung des Inhalts eines Sondernutzungsrechts und

    Dieser Anspruch ist ein Individualanspruch des jeweiligen einzelnen Wohnungseigentümers, den dieser selbst geltend machen muss und den die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht nach § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG an sich ziehen kann (Senat, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 305/16, GE 2018, 269 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 195/17

    Voraussetzungen für eine wirksame Änderung eines bisher geltenden

    Liegt die erforderliche Kompetenzzuweisung nicht vor, ist ein dennoch gefasster Beschluss nichtig (vgl. Senat, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 305/16, NJW 2018, 1254 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 295/16

    Prozessführungsbefugnis hinsichtlich Sondereigentum bei Vergemeinschaftung vom

    Die allein in Betracht kommende Vorschrift des § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG bezieht sich nicht auf das Sondereigentum der einzelnen Wohnungseigentümer oder deren individuelle Mitgliedschaftsrechte (Senat, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 305/16, NJW 2018, 1254 Rn. 9 mwN; vgl. auch Senat, Urteil vom 8. Februar 2013 - V ZR 238/11, NZM 2013, 512 Rn. 14).
  • BGH, 14.12.2018 - V ZR 2/18

    Kompetenz der Wohnungseigentümer zu einem Beschluss über die Fortgeltung eines

    Der angefochtene Beschluss ist entgegen der Ansicht der Revision auch nicht deshalb nichtig, weil er von der in § 16 der Teilungserklärung getroffenen Regelung abweicht und den Wohnungseigentümern in Ermangelung einer Öffnungsklausel für einen solchen Beschluss die Kompetenz fehlt (vgl. hierzu etwa Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 195/17, WuM 2018, 657 Rn. 10; Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 305/16, NJW 2018, 1254 Rn. 6; Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 166 f.).
  • AG Hamburg-St. Georg, 25.02.2022 - 980a C 29/21

    Keine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für die Genehmigung der

    Steht - wie hier - die absolute Unzuständigkeit der Wohnungseigentümerversammlung für einen Beschlussgegenstand in Rede und folgt daraus die Nichtigkeit eines gleichwohl gefassten Beschlusses (s. BGH, NJW 2018, 1254, Rn. 6 = ZMR 2018, 242), sind die Anforderungen an eine Begrenzung des Anfechtungsrechts nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) wegen eines unzulässigen Rechtsmissbrauchs aber ohnehin sehr hoch - wenn nicht gar ausgeschlossen.
  • BGH, 08.02.2019 - V ZR 153/18

    Recht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung der individuellen

    Hiervon ist bei nächstliegender Auslegung auszugehen (vgl. Senat, Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 305/16, NJW 2018, 1254 Rn. 5; Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 1 und 6).
  • BGH, 22.03.2019 - V ZR 105/18

    Mehrheitsbeschluss über nicht dem WEG unliegender Angelegenheit mangels

    Ein dennoch gefasster Beschluss ist nichtig (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 166 f.; Urteil vom 13. Oktober 2017 - V ZR 305/16, NJW 2018, 1254 Rn. 6).
  • LG München I, 18.03.2021 - 36 S 5554/20

    Beseitigungsanspruch wegen baulicher Veränderungen in

    Die allein dafür in Betracht kommende Vorschrift des § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG bezieht sich nämlich nicht auf das Sondereigentum der einzelnen Wohnungseigentümer oder deren individuelle Mitgliedschaftsrechte (BGH, NJW 2018, 1254 ff.; BGH, NZM 2013, 512 ff.).
  • AG Essen, 07.07.2022 - 196 C 90/21

    Folgen eines Ladungsmangels

    Fehlt den Wohnungseigentümern für einen Beschlussgegenstand eine Beschlusskompetenz, ist der entsprechende Beschluss nichtig (vgl. BGH NJW 2019, 1673 Rn. 5; NZM 2018, 905 Rn. 10; NJW 2018, 1254 Rn. 6).
  • LG Düsseldorf, 22.01.2020 - 25 S 119/18
    Liegt die erforderliche Kompetenzzuweisung nicht vor, ist ein dennoch gefasster Beschluss nichtig (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. Oktober 2017, - V ZR 305/16).
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