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   BGH, 13.10.2020 - VI ZR 1261/20   

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https://dejure.org/2020,31429
BGH, 13.10.2020 - VI ZR 1261/20 (https://dejure.org/2020,31429)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2020 - VI ZR 1261/20 (https://dejure.org/2020,31429)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2020 - VI ZR 1261/20 (https://dejure.org/2020,31429)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung i.R.d. Abwägung der widerstreitenden Interessen (hier: Abdruck einer Gegendarstellung mit einer Redaktionsanmerkung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.03.2019 - IX ZR 311/18

    Einstellung einer Zwangsvollstreckung aus einem notariellen Schuldanerkenntnis

    Auszug aus BGH, 13.10.2020 - VI ZR 1261/20
    In die Abwägung sind aber immer auch die Interessen des Gläubigers an einer zügigen Vollstreckung einzubeziehen (BGH, Beschluss vom 28. März 2019 - IX ZR 311/18, juris Rn. 4 mwN).
  • LG Offenburg, 24.05.2019 - 3 O 153/19

    Medienrecht: Anspruch auf Gegendarstellung; grafische Gestaltung der Titelseite

    Auszug aus BGH, 13.10.2020 - VI ZR 1261/20
    Der Antrag der Klägerin, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Offenburg vom 24. Mai 2019 - 3 O 153/19 einstweilig bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Sache einzustellen, wird zurückgewiesen.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.11.2020 - VerfGH 95/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf einstweilige

    Dabei kommt vorliegend auch zum Tragen, dass ein mit einer eventuellen Berufung und einem Vollstreckungsschutzantrag befasstes Gericht im Rahmen einer Prüfung der Voraussetzungen des § 769 Abs. 1 ZPO, zu denen auch die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels zählen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 2019 - IX ZR 311/18 -, juris, Rn. 4, und vom 13. Oktober 2020 - VI ZR 1261/20 -, juris, Rn. 4), die von der Beschwerdeführerin als grob rechtsfehlerhaft und verfassungswidrig gerügte Behandlung der erbrechtlichen Voraussetzungen einer Nachlassverwaltung und einer Erbauseinandersetzung anhand der von der Verfassungsbeschwerde besonders in den Blick genommenen §§ 2038, 2042 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) einer Überprüfung unterziehen kann, die dem Verfassungsgerichtshof nach § 53 Abs. 2 VerfGHG verwehrt ist.
  • BGH, 15.03.2022 - XI ZR 508/21

    Voraussetzungen für den Erlass einer Anordnung nach § 769 Abs. 1 ZPO

    Die Abwägung der widerstreitenden Interessen rechtfertigt nicht die Einstellung der Zwangsvollstreckung, weil die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2017 - XI ZR 295/17, juris Rn. 2 und vom 10. April 2018 - XI ZR 468/17, ZInsO 2018, 1369 Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 28. März 2019 - IX ZR 311/18, juris Rn. 4 f. und vom 13. Oktober 2020 - VI ZR 1261/20, juris Rn. 4 f.).
  • LG München I, 22.03.2021 - 21 O 2201/21

    Patentanmeldung, Erfindung, Patentanwalt, Patent, Zwangsvollstreckung,

    Die Entscheidung über den Erlass der einstweiligen Anordnung nach § 769 Abs. 1 ZPO liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, das die dem betroffenen Schuldner drohenden Nachteile und die Erfolgsaussichten der Klage sowie das Interesse des Gläubigers an einer zügigen Vollstreckung zu berücksichtigen und abzuwägen hat (BGH, BeckRS 2020, 27280 Rn. 4).
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