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BGH, 13.11.1952 - 3 StR 908/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
Auszug aus BGH, 13.11.1952 - 3 StR 908/51
Wie in der Rechtsprachung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs wiederholt zum Ausdruck gebracht worden ist, gehört es nit zu der vornehmsten Aufgabe des Tatrichters, Aussagen von Zeugen insbesondere auch auf ihre Glaubwürdigkeit hin zu beurteilen (vgl RGSt 76, 349; BGHSt 3, 52). - RG, 25.02.1943 - 2 D 15/43
Zur Frage der Bewertung von Kinderaussagen.
Auszug aus BGH, 13.11.1952 - 3 StR 908/51
Wie in der Rechtsprachung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs wiederholt zum Ausdruck gebracht worden ist, gehört es nit zu der vornehmsten Aufgabe des Tatrichters, Aussagen von Zeugen insbesondere auch auf ihre Glaubwürdigkeit hin zu beurteilen (vgl RGSt 76, 349; BGHSt 3, 52).
- BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55
Rechtsmittel
Die Zuziehung sachverständiger Personen mit besonderen Kenntnissen in der Seelenkunde ist auch hier nur dann geboten, wenn ein jugendlicher Zeuge aus dem gewöhnlichen Erscheinungsbild des Kindes oder Jugendalters hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist (…BGH a.a.O.; BGH 3 StR 908/51 vom 13. November 1952). - BGH, 28.11.1958 - 5 StR 379/58
Rechtsmittel
Auch andere Senate des Bundesgerichtshofs haben im Grundsätzlichen ähnlich entschieden (vgl. u.a. BGHSt 3, 52; 3 StR 908/51 vom 13. November 1952). - BGH, 29.03.1955 - 1 StR 3/55
Rechtsmittel
Das gilt sogar bei jugendlichen Zeugen - obwohl diese, wenigstens bei der Schilderung geschlechtlicher Vorgänge, zu Selbsttäuschungen oder sonstigen mehr oder minder unbewussten Unwahrheiten neigen als erwachsene Zeugen - es sei denn, dass besondere, aus dem normalen Erscheinungsbild des Jugendalters hervorstechende Züge und Eigentümlichkeiten zu besonderer Vorsicht mahnen (u.a. BGHSt 3, 52, BGH 3 StR 908/51 vom 13. November 1952).