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   BGH, 13.11.1963 - 4 StR 267/63   

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https://dejure.org/1963,225
BGH, 13.11.1963 - 4 StR 267/63 (https://dejure.org/1963,225)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1963 - 4 StR 267/63 (https://dejure.org/1963,225)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1963 - 4 StR 267/63 (https://dejure.org/1963,225)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 152
  • NJW 1964, 412
  • MDR 1964, 248
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 417/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.11.1963 - 4 StR 267/63
    »Wer als Gastwirt einem Kraftfahrer Alkohol ausgeschenkt hat, ist regelmäßig nur dann verpflichtet, das Weiterfahren des Gastes mit angemessenen und ihm möglichen Mitteln zu verhindern, wenn der Gast offensichtlich so betrunken ist, daß er sich nach verständiger Beurteilung nicht mehr eigenverantwortlich (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 GaststG) verhalten kann (Einschränkung von BGHSt 4, 20).«.

    Seine Berufung ist vom Landgericht unter Hinweis auf die Entscheidung BGHSt 4, 20 verworfen worden.

    Das Oberlandesgericht in Braunschweig sieht sich an dieser Entscheidung gehindert durch das Urteil des Bundesgerichtshofs BGHSt 4, 20, dem sich das Oberlandesgericht in Düsseldorf (VerkMitt 1960, 17) angeschlossen hat.

    In dem Urteil BGHSt 4, 20 hat der Bundesgerichtshof entschieden, ein Gastwirt, der einem Kraftfahrer so viel Alkohol ausschenke, daß dieser "völlig fahrunfähig" sei, müsse die Fortsetzung der Fahrt verhindern, wenn ihm dies möglich sei.

    Das Oberlandesgericht in Braunschweig will die Verantwortlichkeit des Gastwirts in einschlägigen Fällen an engere Voraussetzungen knüpfen, als dies in der Begründung des Urteils BGHSt 4, 20 geschehen ist, ohne daß es im einzelnen auf die Tragweite des in BGHSt 4, 20 ausgesprochenen Rechtsgedankens ankommt.

    Der Generalbundesanwalt hatte beantragt, an der Entscheidung BGHSt 4, 20 festzuhalten.

  • BGH, 24.04.1958 - 4 StR 42/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.11.1963 - 4 StR 267/63
    Aus ähnlichen Erwägungen ist bisher auch die bloße Zechgemeinschaft nicht für hinreichend gehalten worden, eine Pflicht zur Gefahrabwendung zu begründen (BGH NJW 1954, 1047 = VRS 7, 105; VRS 13, 470; BGH 4 StR 42/58 vom 24. April 1958).
  • BGH, 25.02.1954 - 1 StR 612/53
    Auszug aus BGH, 13.11.1963 - 4 StR 267/63
    Aus ähnlichen Erwägungen ist bisher auch die bloße Zechgemeinschaft nicht für hinreichend gehalten worden, eine Pflicht zur Gefahrabwendung zu begründen (BGH NJW 1954, 1047 = VRS 7, 105; VRS 13, 470; BGH 4 StR 42/58 vom 24. April 1958).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Jedenfalls haben die Frauen im Anschluss hieran die Tabletten freiverantwortlich selbst eingenommen, so dass das Risiko für die Verwirklichung der durch das Vorverhalten des Angeklagten gegebenenfalls erhöhten Gefahr allein in ihrem Verantwortungsbereich lag (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1963 - 4 StR 267/63, BGHSt 19, 152, 155; Urteil vom 5. Dezember 1974 - 4 StR 529/74, BGHSt 26, 35, 38; LK-StGB/Weigend, aaO, § 13 Rn. 45).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Die Garantenpflicht aus vorangegangenem gefährdenden Tun beruht auf dem allgemeinen Gedanken, dass derjenige, der durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet ist, den dadurch drohenden Schaden abzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1963 - 4 StR 267/63, BGHSt 19, 152, 154 und Urteile vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 115 sowie vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397).
  • BGH, 19.07.1973 - 4 StR 284/73

    Überfahrener Radfahrer - § 221 StGB, Garantenstellung, Ingerenz,

    Das Reichsgericht (vgl. RGSt 24, 339; 74, 283, 285) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 2, 279, 283; 11, 353, 355; 19, 152, 154; 23, 327; VRS 13, 120, 123) sind allerdings stets von dem Grundsatz ausgegangen, daß derjenige, der, ob schuldhaft oder schuldlos, durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet sei, den Eintritt des Schadens nach seinen Kräften abzuwenden.

    Der Senat ist auf diese Frage in BGHSt 19, 152, 154 zwar nicht ausdrücklich eingegangen.

  • BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74

    Obhutspflicht - Beistandspflicht - Garantenpflicht - Garantenstellung - Pflichten

    Sozial übliches und von der Allgemeinheit gebilligtes Verhalten, wie das Ausschenken alkoholischer Getränke in Gastwirtschaften löst im allgemeinen nicht die Verpflichtung des Wirtes aus, die dadurch mitgeschaffene Gefahr eines Schadens nach Kräften abzuwenden (BGHSt 19, 152, 154 f.; BGHSt 25, 218, 221).

    Daher bedarf es hier keines Eingehens auf die kritischen Ausführungen zu BGHSt 19, 152 von Geilen in JZ 1965, 469.

    Die Grenze liegt da, wo die Trunkenheit des Gastes offensichtlich, d. h. für den Gastwirt deutlich erkennbar, einen solchen Grad erreicht hat, daß er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse ist und nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann (BGHSt 19, 152, 155 insoweit im Anschluß an BGHSt 4, 20; vgl. auch Krumme, Anm. zu LM, GaststättenG , Nr. 1 und Welzel JZ 1960, 179, 180).

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Im Zusammenhang mit der Gastwirtshaftung hat der Bundesgerichtshof etwa festgestellt, daß der Ausschank und Genuß alkoholischer Getränke in Gastwirtschaften zu den allgemein als sozial üblich anerkannten Verhaltensweisen gehört, auch wenn dies nicht selten zu körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen bis zur Grenze der rechtlichen Verantwortlichkeit führt (BGHSt 19, 152, 154).
  • BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70

    Garantenstellung des Angegriffenen

    Die Frage, ob das gefährdende Vorverhalten rechtswidrig sein muß, braucht hier nicht allgemein beantwortet zu werden (vgl. hierzu BGHSt 19, 152).
  • OLG München, 03.04.1985 - 2 Ws 232/85

    Verfolgung Unschuldiger; Polizeiliche Ermittlung; Amtsanzeige; Sozialadäquates

    ist zwischenzeitlich auch in der höchstrichterlichen Rechtspr. in Strafsachen anerkannt (BGHSt 19, 152, 154; 23, 226, 228).
  • LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Selbst ein Gastwirt, der einem Kraftfahrer Alkohol ausgeschenkt hat, ist regelmäßig im Sinne der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nur dann verpflichtet, das Weiterfahren des Gastes mit angemessenen und ihm möglichen Mitteln zu verhindern, wenn der Gast offensichtlich so betrunken ist, dass er sich nach verständiger Beurteilung nicht mehr eigenverantwortlich verhalten kann (vgl. a. BGH, Urt. v. 13.November 1963 - 4 StR 267/63 - BGHSt 19, 152 ff; s. a. BGH, Urt. v. 22.Januar 1953 - 4 StR 417/52 - BGHSt 4, 20).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Andererseits kann - entgegen den Ausführungen des Landgerichts (UA 30) - eine Garantenstellung des Täters einer gemeinschaftlich begangenen Körperverletzung für das in Todesgefahr schwebende Opfer auch dann nicht verneint werden, wenn die zum Tode führende Verletzung auf der Handlung eines Mittäters beruhte; denn wer schuldhaft durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, ist rechtlich zur Abwehr des Schadenseintritts verpflichtet (BGHSt 19, 152, 154; 23, 327 [BGH 29.07.1970 - 2 StR 221/70]; 25, 218, 220 m.w. Nachw.).
  • BGH, 18.02.1970 - 3 StR 2/69

    Beschlagnahme gedruckter Schriften neben den dazugehörigen Druckplatten und

    Nach der Lehre von der "Sozialadäquanz" können übliche, von der Allgemeinheit gebilligte und daher in strafrechtlicher Hinsicht im sozialen Leben gänzlich unverdächtige, weil im Rahmen der sozialen Handlungsfreiheit liegende Handlungen nicht tatbestandsmäßig oder zumindest nicht rechtswidrig sein (vgl. z.B. BGHSt 19, 152, 154) [BGH 13.11.1963 - 4 StR 267/63].
  • OLG Stuttgart, 30.06.1995 - 1 Ss 222/95

    Verstoß gegen das Gaststättengesetz wegen des Alkoholausschanks an einen

  • BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 5/84

    Handgreiflichkeit - Feindseligkeit - Volksfest - Angriff - Abwehr -

  • OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80

    Heroin ; Gemeinschaftlicher Erwerb ; Gemeinschaftlicher Verbrauch;

  • OLG Hamm, 29.01.1992 - 3 Ss 1128/91
  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 831/79

    Leistung eines fördernden Beitrages durch das Abholen eines Paketes auf der Post,

  • BayObLG, 07.10.1992 - 3 ObOWi 86/92

    Zum Tatbestand des Art.6 § 2 Abs. 1 MRVerbG

  • BGH, 20.09.1966 - VI ZR 7/65

    Klage auf Schadensersatz infolge des Todes des Ehemanns - Versterben infolge

  • BGH, 25.02.1986 - 1 StR 669/85

    Anforderungen an die Verletzung sachlichen Rechts - Voraussetzungen einer

  • BGH, 13.12.1966 - 5 StR 436/66

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht bei fehlender Einschaltung

  • LG Hamburg, 10.10.1985 - 4/85

    Absicherung einer durch Sipo-Einheiten durchgeführten Massenerschiessung von

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