Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1963 - IV ZR 65/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,368
BGH, 13.11.1963 - IV ZR 65/63 (https://dejure.org/1963,368)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1963 - IV ZR 65/63 (https://dejure.org/1963,368)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1963 - IV ZR 65/63 (https://dejure.org/1963,368)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,368) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erbbiologisches Gutachten - Ausschluß der Vaterschaft - Stattfinden eines Verkehrs - Ähnlichkeitsvergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 372a
    Beweiswert eines erbbiologischen Ähnlichkeitsvergleichs

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 367
  • NJW 1964, 1469
  • NJW 1964, 723
  • MDR 1964, 305
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R

    Keine Geltung der Reichsversicherungsgesetze für Ghettoarbeit im

    Das Gericht darf die Vernehmung eines Zeugen grundsätzlich nur dann ablehnen, wenn das angebotene Beweismittel schlechterdings untauglich ist, wenn es auf die unter Beweis gestellte Tatsache nicht ankommt oder diese als wahr unterstellt wird (vgl BGHZ 40, 367, 374; BVerwG Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 112).
  • BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 77/87

    Pflicht zur Vernehmung eines Mehrverkehrszeugen; Vaterschaftsnachweis nach

    Nach diesen Grundsätzen darf ein Beweisantrag trotz der grundsätzlich bestehenden Untersuchungsmaxime auch in Kindschaftsverfahren in entsprechender Anwendung des § 244 StPO nur unter den Voraussetzungen zurückgewiesen werden, unter denen er auch sonst abgelehnt werden kann, d.h. insbesondere dann, wenn das angebotene Beweismittel von vorneherein ungeeignet und untauglich ist, den Beweis für die behauptete Tatsache zu erbringen, oder wenn das Beweismittel nicht erreichbar ist (Stein/Jonas/Schlosser ZPO 20. Aufl., § 640 Rdn. 34; Zöller/Philippi ZPO 15. Aufl. § 640 Rdn. 46; vgl. auch BGHZ 40, 367, 374 [BGH 13.11.1963 - IV ZR 65/63]; 53, 245, 259 f [BGH 17.02.1970 - III ZR 139/67]; zu § 286 ZPO: BGH Urt. vom 12. April 1951 - IV ZR 22/50 = LM § 286 [E] ZPO Nr. 1; BAG NJW 1966, 2426).

    Räumen die benannten Zeugen (oder einer von ihnen) im Verlauf des weiteren Verfahrens bei ihrer Vernehmung glaubhaft ein, während der gesetzlichen Empfängniszeit mit der Mutter der Klägerin geschlechtlich verkehrt zu haben, dann dürfte deren Glaubwürdigkeit damit in Frage gestellt sein, und zwar auch insoweit, als sie überhaupt einen Verkehr mit dem Beklagten in der Empfängniszeit behauptet hat, den der Beklagte bestreitet (vgl. hierzu BGHZ 40, 367, 371, 372) [BGH 13.11.1963 - IV ZR 65/63].

    Sollte sich im übrigen bei den weiteren Ermittlungen ergeben, daß für eine biostatistische Auswertung adäquate (persische) Frequenzwerte nicht in einem mit den Werten für die europäische Bevölkerung vergleichbaren Ausmaß zur Verfügung stehen ("breitest mögliche" Mitverwertung), so kann dieser Umstand gegebenenfalls Veranlassung bieten, ein erbbiologisches Gutachten einzuholen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 5. Dezember 1973 - IV ZR 77/72 = LM § 1600 o BGB Nr. 4;vom 26. Juni 1974 - IV ZR 177/73 = LM a.a.O. Nr. 6; BGHZ 40, 367, 376 ff) [BGH 13.11.1963 - IV ZR 65/63].

  • BGH, 13.04.2000 - III ZR 120/99

    Verwertung von schriftlichen Aussagen und Protokollen

    Damit konnte jedoch der Antrag des beklagten Landes, S. als Zeugen zu vernehmen, nur dann als erledigt angesehen werden, wenn es sich damit einverstanden erklärt hätte, daß in diesem Rechtsstreit der Urkundenbeweis anstelle der Zeugenvernehmung erhoben werde (vgl. BGHZ 40, 367, 374).
  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/93

    Rechtsstellung durch Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen

    Das widerspricht den von der Rechtsprechung (BGHZ 53, 245, 259 ff., BGHZ 40, 367, 373 ff.) entwickelten Grundsätzen über die Behandlung von Beweisanträgen.
  • BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85

    Eingruppierung: Pförtner beim

    Dabei verkennt der Senat nicht, daß die Gerichte grundsätzlich in Zivilprozessen zur Erhebung aller rechtzeitig angetretenen und entscheidungserheblichen Beweise verpflichtet sind (vgl. BVerfGE 60, 247, 252; BGHZ 40, 367, 374; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO , 45. Aufl., § 286 Anm. 3 A a sowie Stein/Jonas/ Schumann/Leipold, ZPO , 19. Aufl., § 284 Anm. B I).
  • BGH, 24.11.1966 - III ZR 183/65

    Forderung von Schadensersatz wegen eines Glatteisunfalles - Streupflicht einer

    Denn die Verkehrssicherungspflicht obliegt demjenigen Verband, der die Gefahrenlage geschaffen hat oder andauern läßt und imstande ist, den Gefahren zu begegnen, also bei Verschiedenheit des Trägers der Straßenbaulast und -unterhaltungspflicht auf der einen Seite und dem Verband auf der anderen Seite, dem die Verwaltung der Straßen obliegt, letzterem (BGHZ 16, 96 [BGH 30.12.1954 - III ZR 102/53] ; 24, 124 [BGH 15.04.1957 - II ZR 34/56] ; 27, 278 [BGH 19.05.1958 - III ZR 21/57] ; 37, 165 [BGH 24.05.1962 - KZR 10/61] ; 40, 379 [BGH 13.11.1963 - IV ZR 65/63] ; BGH Warn 1964 Nr. 97 = VersR 1964, 593).
  • BGH, 12.02.1964 - IV ZR 46/63

    Zulässigkeit eines Beweisantritts im Rahmen der Vaterschaftsfeststellung

    Die vom Berufungsgericht erörterte, jedoch nicht abschließend entschiedene Frage« ob im Hinblick auf das für Ehelichkeitsanfechtungsklagen nunmehr geltende Verfahrensrecht ein Antrag auf Einholung eines Blutgruppengutachtens oder eines erbkundlichen Gutachtens mit der Begründung abgelehnt werden darf, es handle sich um einen unzulässigen.Ausforschungsbeweis, ist zu verneinen" Der erkennende Senat hat bereits in dem zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung.vorgesehenen Urteil vom 13« November 1963 - IV ZR 65/63 in dem über eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens der unehelichen Vaterschaft zu entscheiden war, ausgesprochen, daß die Voraussetzungen, unter denen ein Antrag auf Einholung eines erbkundlichen Gutachtens abgelehnt werden kann, keine anderen als diejenigen sind, die für die Ablehnung von Beweisanträgen überhaupt geltend.- In dieser Entscheidung ist weiter dargelegt, daß die Erholung eines solchen Gutachtens - das hier von dem einen Geschlechtsverkehr mit d er Kindesmutter während der Empfängniszeit bestreitenden Kläger beantragt worden war - nicht mit der Begründung abgelehnt werden kann, es handle sich dabei um ein Ausforschungsmittel« An dieser Auffassung, die auch für die Einholung eines Blutgruppengutachtens zutrifft, ist festsuhaltcn« Eine unzulässige Ausforschung liegt nach der tReehtisprechung des Reichsgerichts (HRR 1 9 2 8 , I9 4 O und 1 9 4 0, 6 1 9 ) dann vor wenn durch die er- ' betene Beweisaufnahme erst die Grundlage für neue Behauptungen gewonnen v/erden solle Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn, wie hier, der beweispflichtige Kläger behauptet, der Mutter d 03 beklagten Kindes habe während der Empfängniszeit auch ein fremder Mann beigewohnt, dem das beklagte Kind ähnlich 3ehe, während es mit ihm, dem Kläger, nicht die geringste Ähnlichkeit aufweisc, und wenn er den Nachweis dieser für den Ausschluß seiner Vaterschaft sprechenden Tatsachen durch die Einholung eines Blutgruppengutachtens und eines erbkundlichen Gutachtens führen willoEin solcher Beweisantrag, der auf die Ein- " nähme eines Augenscheins (§ 371 ZPO) durch einen Sachverständigen und auf.
  • OLG Stuttgart, 16.12.1986 - 10 U 116/86

    Schadensersatz wegen Verletzung einer Streupflicht; Maß und Umfang einer

    Dies gilt für scharfe und unübersichtliche Kurven, Gefällstrecken, Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen, wobei vornehmlich verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und städtische Hauptverkehrsstraßen in Betracht kommen (vgl. BGHZ 31, 73, 75 [BGH 01.09.1959 - III ZR 96/58]; 40, 379 [BGH 13.11.1963 - IV ZR 65/63] ; BGH ZfS 1985, 291).
  • BGH, 24.11.1966 - III ZR 86/65

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen eines Glatteisunfalles - Streupflicht

    Das ist die Stelle, der die Verwaltung der Straßen obliegt (BGHZ 16, 96, 24, 124, 27, 278 [BGH 30.12.1954 - III ZR 102/53] ; 37, 165 [BGH 24.05.1962 - KZR 10/61] ; 40, 379, [BGH 13.11.1963 - IV ZR 65/63] BGH Warn 1964 Nr. 97 = VersR 1964, 593).
  • BGH, 24.11.1966 - III ZR 33/65

    Schadensersatz wegen eines Glatteisunfalls - Verstoß gegen die allgemeine

    Das ist die Stelle, der die Verwaltung der Straßen obliegt (BGHZ 16, 96 [BGH 30.12.1954 - III ZR 102/53] ; 24, 124 [BGH 15.04.1957 - II ZR 34/56] ; 27, 278 [BGH 19.05.1958 - III ZR 21/57] ; 37, 165 [BGH 24.05.1962 - KZR 10/61] ; 40, 379 [BGH 13.11.1963 - IV ZR 65/63] ; BGH Warn 1964 Nr. 97 = VersR 1964, 593).
  • BGH, 24.11.1966 - III ZR 79/65

    Schadensersatz wegen eines Glatteisunfalles - Verstoß gegen die allgemeine

  • BGH, 30.06.1971 - I ZR 21/70

    Warenzeichenübertragung bei Veräußerung einer GmbH - Warenzeichen als

  • BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 1 Z 49/82

    Verhältnis zwischen Auslegung und Anfechtung einer letztwilligen Verfügung;

  • BGH, 06.10.1971 - IV ZR 32/70

    Wiederholung einer Klage bei Klageabweisungen in zwei vorausgegangenen

  • BGH, 08.03.1967 - IV ZR 272/65

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.02.1964 - IV ZR 56/63

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht