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   BGH, 13.11.1964 - StbSt (R) 1/64   

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https://dejure.org/1964,948
BGH, 13.11.1964 - StbSt (R) 1/64 (https://dejure.org/1964,948)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1964 - StbSt (R) 1/64 (https://dejure.org/1964,948)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1964 - StbSt (R) 1/64 (https://dejure.org/1964,948)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Ausschließung einer Helferin in Steuersachen am Finanzamt aus ihrem Beruf - Begehung von Verfehlungen bei der Berufsausübung - Auslegung des § 114 Abs. 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 104
  • NJW 1965, 593
  • MDR 1965, 315
  • DB 1965, 132
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.04.1964 - StbSt (R) 1/63

    Nachprüfbarkeit von Verwaltungsakten der Finanzbehörden im

    Auszug aus BGH, 13.11.1964 - StbSt (R) 1/64
    Zwar ist die Beschwerdeführerin, obwohl sie die Frist für den Antrag auf Eintragung ins Berufsregister nicht rechtzeitig gemäß § 109 Abs. 2 StBerG gestellt hatte, doch als Steuerbevollmächtigte anzusehen, da die Oberfinanzdirektion ihr Verlängerung der Antragsfrist gewährt und sie inzwischen sogar ins Berufsregister eingetragen hat (vgl. BGHSt 19, 334).
  • BGH, 11.12.1961 - AnwSt (B) 6/61

    Auslegung des § 145 BRAO

    Auszug aus BGH, 13.11.1964 - StbSt (R) 1/64
    Maßgebend für die Auslegung ist der im Gesetz zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut, den Sinnzusammenhang sowie dem erkennbaren Zweck der Vorschrift ergibt (BGHSt 17, 21, 23).
  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (BVerfGE 1, 299, 312 [BVerfG 21.05.1952 - 2 BvH 2/52] ; 8, 274, 307; 10, 234, 244 [BVerfG 15.12.1959 - 1 BvL 10/55] ; 11, 126, 130 [BVerfG 17.05.1960 - 2 BvL 11/59] ; 19, 354, 362 [BVerfG 11.01.1966 - 2 BvR 424/63] ; ähnlich BGHZ 33, 321, 330 [BGH 07.06.1960 - VIII ZR 215/59] ; 36, 370, 377 [BGH 15.02.1962 - KVR 1/61] ; 37, 58, 60 [BGH 21.03.1962 - IV ZR 251/61] ; BGHSt 17, 21, 23 [BGH 11.12.1961 - AnwSt B 6/61] ; 20, 104, 107) [BGH 13.11.1964 - StbStR 1/64] .
  • BGH, 26.09.1984 - 3 StR 367/84

    Transport von Diebesgut aus dem Ausland

    Täter - auch Mittäter - kann beim Diebstahl wie beim Raub nur sein, wer bei der Wegnahme selbst die Absicht hat, sich die fremde Sache rechtswidrig zuzueignen (BGH, Urt. v. 10, November 1965 - 2 StR 404/65; Urt. v. 18. April 1978 - 1 StR 73/78; Beschluß vom 18. Mai 1982 - 5 StR 261/82; OLG Celle MDR 1965, 315, 316 [OLG Celle 03.09.1964 - 1 Ss 322/64]; OLG Hamm MDR 1975, 772 [OLG Hamm 15.05.1975 - 2 Ss 66/75]).
  • BGH, 22.07.1966 - StbSt (R) 2/66

    Sachliche Voraussetzungen der Anwendung des § 114 Abs. 1 Steuerberatergesetz

    Der Senat kann die von ihm bisher nicht entschiedene Frage, ob § 114 Abs. 1 StBerG ganz oder teilweise mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar ist und ob möglicherweise für die einzelnen Länder Unterschiede bestehen (vgl. BGHSt 20, 104, 106) [BGH 13.11.1964 - StbStR 1/64], auch hier offenlassen.

    Deshalb und weil der Beschuldigte hauptsächlich wegen seiner Eigenschaft als Helfer in Steuersachen von seinem Bruder beschäftigt wurde, die ihm übergebenen Steuer- und Versicherungsangelegenheiten völlig selbständig bearbeitete und auch ... auf Grund umfassender Vollmacht seines Bruders Wilhelm P. nach außen hin selbständig tätig wurde, ist sein Fall nicht dem der kaufmännischen Angestellten im Falle des BGH NJW 1965, 593 vergleichbar.

    Der Senat hat zwar in der erwähnten Entscheidung (auch veröffentlicht in BGHSt 20, 104 und Deutsches Steuerrecht 1965, 607), die Veruntreuungen einer Helferin in Steuersachen in ihrer Eigenschaft als angestellte Buchhalterin eines Verlages zum Gegenstand hatte, darauf hingewiesen, daß schon die unselbständige Stellung der Beschuldigten gegen ein Handeln bei der Berufsausübung im Sinne des § 114 Abs. 1 StBerG spreche.

  • BVerfG, 30.05.1967 - 2 BvL 9/64

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Der Bundesgerichtshof hat in einem gleichliegenden Fall entschieden, daß nur solche Pflichtverletzungen unter § 114 Abs. 1 StBerG fallen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs stehen (BGHSt 20, 104 [107]).
  • BGH, 23.10.1970 - StbSt (R) 1/70

    Berufsgerichtliches Verfahren bei der Steuerhinterziehung - Überprüfung der

    Deshalb braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob § 114 Abs. 1 StBerG, nach dem das Steuerberatungsgesetz auch auf Pflichtverletzungen anzuwenden ist, die vor dessen Inkrafttreten begangen worden sind, verfassungswidrig ist (vgl. dazu u.a. BGHSt 20, 104, 106) [BGH 13.11.1964 - StbStR 1/64].
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