Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1967 - II ZR 203/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,6245
BGH, 13.11.1967 - II ZR 203/65 (https://dejure.org/1967,6245)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1967 - II ZR 203/65 (https://dejure.org/1967,6245)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1967 - II ZR 203/65 (https://dejure.org/1967,6245)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,6245) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einfluss ausländischer Klauseln auf das deutsche Seeversicherungsrecht - Rechtsfolgen der Klausel "all marine risks" im Seeversicherungsrecht - Auswirkungen eines Havariezertifikats auf einen Anscheinsbeweis - Versicherungsersatz für den Bruch von Tonröhren während des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1965, 744
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 26.02.1927 - I 334/26

    Seeversicherung. Rostklausel

    Auszug aus BGH, 13.11.1967 - II ZR 203/65
    Die für eine Seeversicherung nötige Gefährdung der Güter, d.h. die wenn auch geringe Möglichkeit, daß die Güter die Gefahren der Seeschiffahrt bestehen (vgl. RGZ 116, 224, 225 für die Rostklausel), war vorhanden.
  • RG, 07.11.1928 - I 159/28

    Seeversicherung; Nicht gehörige Bemannung

    Auszug aus BGH, 13.11.1967 - II ZR 203/65
    Da diesen typischen Klauseln im ausländischen Rechtsverkehr eine bestimmte Bedeutung beigelegt wird, ist diese als maßgeblich bei der Auslegung der Abreden heranzuziehen (RGZ 122, 233, 235; Ritter-Abraham, Das Recht der Seeversicherung, 2. Aufl. Vorb. II A. 16).
  • BGH, 15.10.1990 - II ZR 25/90

    Innengesellschaft zwischen Familienangehörigen: Gründung - Auflösung -

    Es ist aber denkbar, daß, was das Berufungsgericht nicht geprüft hat, das Grundstück entweder dem Werte nach eingebracht oder wenigstens der Gesellschaft zur Nutzung überlassen werden sollte (vgl. dazu Sen. Urt. v. 25. März 1965 - II ZR 203/65, WM 1965, 744, 745 u. v. 1. Juni 1967 - II ZR 198/65, WM 1967, 951, 952; Ulmer a.a.O. § 706 Rdnr. 10 ff.).
  • BGH, 02.06.1986 - II ZR 169/85

    Gesellschafter - Umbaukosten - Haus - Geschäftsräume

    a) Danach wäre eine Instandsetzungspflicht der KG ohne weiteres anzunehmen, wenn feststände, daß der Bekl. einen Teil seines Grundbesitzes - wenn schon nicht zu Eigentum, so doch - dem Werte nach in die Gesellschaft eingebracht hätte; weil in diesem Falle die Wertsteigerung allen Gesellschaftern zugute käme, hätte die Gesellschaft im Zweifel auch die Lasten zu tragen (vgl. Senat, WM 1955, 298; 1965, 744 (745)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht