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   BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 14/78   

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BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 14/78 (https://dejure.org/1978,1201)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1978 - AnwSt (R) 14/78 (https://dejure.org/1978,1201)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1978 - AnwSt (R) 14/78 (https://dejure.org/1978,1201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 72, 370
  • BGHSt 28, 178
  • NJW 1979, 1171
  • MDR 1979, 600
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60

    Zum Ausschluß eines Richters im Ehrengerichtsverfahren. Veruntreeung: Ausschluß

    Auszug aus BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 14/78
    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob dem Tatrichter dabei ein Rechtsfehler unterlaufen ist (BGHSt 15, 372, 375).
  • BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64

    Begründung einer Verfahrensrüge mit der Verletzung des Gesetzes durch Richter und

    Auszug aus BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 14/78
    Ob eine schuldhafte Tat von objektiver Schwere mit der Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft zu ahnden ist, hängt davon ab, ob der Rechtsanwalt noch als solcher tragbar ist, ihm also die ihm gemäß § 3 BRAO obliegende Aufgabe noch anvertraut werden kann, unabhängiger Berater und Vertreter der Rechtsuchenden zu sein (BGHSt 20, 73, 74; BGH, Urteil vom 12. Mai 1975 - AnwSt (B) 8/74 - in NJW 1975, 1712 insoweit nicht abgedruckt).
  • BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 8/74

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 14/78
    Ob eine schuldhafte Tat von objektiver Schwere mit der Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft zu ahnden ist, hängt davon ab, ob der Rechtsanwalt noch als solcher tragbar ist, ihm also die ihm gemäß § 3 BRAO obliegende Aufgabe noch anvertraut werden kann, unabhängiger Berater und Vertreter der Rechtsuchenden zu sein (BGHSt 20, 73, 74; BGH, Urteil vom 12. Mai 1975 - AnwSt (B) 8/74 - in NJW 1975, 1712 insoweit nicht abgedruckt).
  • BGH, 27.02.1978 - AnwSt (R) 13/77

    Anwaltliches Standesrecht (BGHSt 37, 366: Gebühr für Teilleistung bei

    Auszug aus BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 14/78
    In den Fällen N. und E. hat der Rechtsanwalt darüberhinaus auch durch wahrheitswidrige Angaben gegenüber dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer (§ 56 BRAO) gegen seine Standespflichten verstoßen (vgl. BGHSt 27, 374).
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
    Auszug aus BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 14/78
    Daß die Sitzungsniederschrift den Ausdruck "letztes" Wort nicht gebraucht, ist ohne Bedeutung (BGHSt 13, 53, 59/60; BGH, Urteil vom 12. Januar 1968 - 4 StR 549/67).
  • BGH, 03.04.1962 - 1 StR 75/62
    Auszug aus BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 14/78
    Darauf kann sie sich jedoch nicht berufen; denn kein Beteiligter hat Anspruch darauf, daß die Vereidigung eines Zeugen aus einem bestimmten Grunde unterbleibt oder daß über mehrere Gründe, aus denen die Vereidigung unterbleiben könnte, getrennt verhandelt und entschieden wird (BGHSt 17, 186).
  • BGH, 12.01.1968 - 4 StR 549/67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 14/78
    Daß die Sitzungsniederschrift den Ausdruck "letztes" Wort nicht gebraucht, ist ohne Bedeutung (BGHSt 13, 53, 59/60; BGH, Urteil vom 12. Januar 1968 - 4 StR 549/67).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 14/78
    Maßgebend ist das zur Aburteilung in beiden Verfahren bestehende Lebensverhältnis (vgl. Vollmer, Reichs-Rechtsanwaltsverordnung 1936 § 67 Anm. 1), das einheitliche geschichtliche tatsächliche Ereignis (BGHSt 23, 141, 144 ff zu § 264 StPO), ohne Rücksicht auf die rechtliche Wertung der Verhaltensweise und auf die in den beiden Verfahren zu ziehenden oder gezogenen rechtlichen Folgerungen.
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Dann sind die Tatsachen, die Grundlage des Schuldspruchs für das Strafgericht waren - nämlich solche, in denen dieses die Merkmale des von ihm angewandten Straftatbestandes gefunden hat, das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorganges und die Tatsachen, aus denen dafür Beweis abgeleitet worden ist (vgl. BGHSt 24, 274, 275 [BGH 17.12.1971 - 2 StR 5221/71]; 28, 178, 179) [BGH 13.11.1978 - AnwSt R 14/78]- auch Grundlage des Schuldspruchs des Ehrengerichts.
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2015 - 1 StO 1/14

    Bindung der Feststellungen des Strafurteils im berufsgerichtlichen Verfahren

    Der Sinn dieser Gesetzesbestimmung besteht darin, einander widersprechende Entscheidungen im strafgerichtlichen und im berufsgerichtlichen Verfahren möglichst zu vermeiden (vgl. BGHSt 28, 178, 181; 33, 54 ff.).
  • BGH, 15.10.1984 - StbSt (R) 1/84

    Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens gegen einen Steuerberater

    Der Sinn dieser Regelung besteht darin, die grundsätzlichen Bindungen des Berufsgerichts an die Feststellungen des Urteils im Strafverfahren (§ 109 Abs. 3 StBerG) zu sichern und einander widersprechende Entscheidungen im strafgerichtlichen und im berufsgerichtlichen Verfahren zu vermeiden (vgl. BGHSt 28, 178, 181; Gehre, a.a.O. § 109 Rn. 1).
  • BGH, 03.06.1991 - RiSt (R) 1/91

    Fortsetzung des Disziplinarverfahrens vor rechtskräftigem Abschluß des

    Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist kaum zu befürchten, daß die gleichzeitige Durchführung des ehrengerichtlichen Verfahrens und des Strafverfahrens zu Schwierigkeiten führt" (amtliche Begründung zum Entwurf des Änderungsgesetzes zur BRAO , BR-Drucks. Nr. 111/68 - Art. 1 Nr. 26 = BGHSt 28, 178, 180 f.).
  • BGH, 26.06.1989 - AnwSt (R) 3/89
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