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   BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81   

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https://dejure.org/1981,887
BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81 (https://dejure.org/1981,887)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1981 - 2 StR 242/81 (https://dejure.org/1981,887)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1981 - 2 StR 242/81 (https://dejure.org/1981,887)
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Heroin als Belohnung

Polizeilicher Lockspitzel (agent provocateur), Möglichkeit eines Verfahrenshindernisses

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Handel mit Heroin auf Veranlassung eines V-Mannes - Strafverfolgungsverbot bei erheblichem provozierenden Verhalten durch einen Lockspitzel - Überlassung von Heroin als Belohnung für die Mitwirkung bei der Ergreifung von Drogenhändlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 454
  • NStZ 1982, 126
  • StV 1982, 53
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art.

    Auszug aus BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80 - (NJW 1981, 1626) unter Hinweis auf weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes ausgeführt:.
  • BGH, 10.06.2015 - 2 StR 97/14

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt

    Diese Lösung wurde bereits früher von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Senat, Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80, NJW 1981, 1626; Beschluss vom 13. November 1981 - 2 StR 242/81, NStZ 1982, 126; Beschluss 53 54 55 vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 742/81, NStZ 1982, 156) und wird auch heute noch von Teilen der Literatur (vgl. etwa Tyszkiewicz aaO S. 225 ff.; Gaede/Buermeyer, HRRS 2008, 279, 286; Esser, Auf dem Weg zu einem europäischen Strafverfahrensrecht, 2002, S. 178; Sinner/Kreuzer, StV 2000, 114, 117; Küpper, JR 2000, 257; s. auch LR/Erb, StPO, 26. Aufl., § 163 Rn. 72) befürwortet.
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Sie übersieht aber, daß es sich dabei nicht um Einzelkriterien, sondern vielmehr um den Rahmen für die erforderliche Gesamtwürdigung handelt, nach der die entscheidende Frage zu beantworten ist, ob das tatprovozierende Verhalten des Lockspitzels ein solches Gewicht erlangt hat, daß demgegenüber der eigene Beitrag des Täters in den Hintergrund tritt (BGH NJW 1981, 1626; NStZ 1982, 126 und 1982, 156).

    In dem zu entscheidenden Fall wurde ein solches Verfahrenshindernis aus tatsächlichen Gründen verneint (ebenso in StrVert 1982, 221); in weiteren Entscheidungen hat der 2. Strafsenat jedoch die angefochtenen Urteile wegen der vom Tatgericht versäumten Prüfung dieser Frage aufgehoben (NStZ 1982, 126 und 156; vgl. auch NStZ 1984, 78).

  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 685/94

    Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Betäubungsmittelstraftaten

    Es entsprach bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl I 1302, in Kraft getreten am 22. September 1992) gefestigter Rechtsprechung, die Rechtmäßigkeit des Einsatzes sog. Lockspitzel an den Regelungen der Strafprozeßordnung zu messen (vgl. BGHSt 32, 345, 346; BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 6; BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761; BGH NStZ 1981, 70; 1982, 126; 1982, 156, 157; 1984, 78, 79; BGH StV 1991, 460; 1992, 462; BGH NStZ 1992, 275; Herzog NStZ 1985, 153, 155 f.).
  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Er hat den Rechtsfehler, der zum Schuldspruch führte, darin erblickt, daß das Landgericht bei der Beurteilung des zweiten Tatteils dem "ganz erheblichen Tatbeitrag" einer Vertrauensperson der Polizei lediglich "ganz erhebliche mildernde Bedeutung" beigemessen, jedoch keinen Anlaß gesehen hatte, auf die vom 2. Strafsenat damals (auch in NJW 1981, 1626; NStZ 1982, 126; 1982, 156 und 1984, 519) vertretene Rechtsansicht einzugehen, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85

    Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche

    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84

    Lockspitzel - Landeskriminalamt - Heroin - Verfahrenshindernis - Drogengeschäft -

    Bei diesem Tatbeitrag des Angeklagten würde auch die von ihm in einem Beweisantrag behauptete Tatsache, der Gewährsmann der niederländischen Polizei habe ihn am 22. Dezember 1982 um die Lieferung des verfügbaren Heroins mit dem Hinweis darauf gebeten, daß anderenfalls 20 bei dem deutschen Kaufinteressenten beschäftigte niederländische Leiharbeiter ihren Arbeitsplatz verlören (siehe die Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts vom 1. Juni 1984 Bl. 29), nicht zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führen (vgl. dazu BGHSt 32, 345 [346 f]; BGH NJW 1981, 1626 ; BGH NStZ 1981, 257 ; 1982, 126; 1982, 156; 1984, 78, 519; BGH StV 1981, 392, 599 ff. Anm. Mache; 1982, 221).
  • BGH, 20.12.1983 - 5 StR 634/83

    Vernehmung - Kommissarische Vernehmung - Zeugen - Ausschluss des Verteidigers -

    Der Senat neigt entgegen BGH NJW 1981, 1626 = MDR 1981, 683; Strafverteidiger 1982, 53 = NStZ 1982, 126; Strafverteidiger 1982, 151 = NStZ 1982, 156 dazu, hierin einen aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Strafausschließungsgrund zu sehen.
  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 596/84

    Bestimmung des Strafrahmens - Besonders schwerer Fall - Arglistiges Ausnutzen -

    Allerdings kann eine Tatprovokation auch ohne bedrängende Einwirkung auf den Täter unzulässig sein, wenn der Lockspitzel sich zur Herbeiführung des Tatentschlusses unlauterer Mittel bedient, insbesondere eine Not- oder Zwangslage des Täters arglistig ausnutzt (vgl. BGH Strafverteidiger 1982, 53: Überlassung von Heroin an einen Süchtigen als Belohnung für dessen Mitwirkung).
  • BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84

    Tatprovokation unter Ausnutzung einer plötzlich auftretenden Notlage;

    Wäre dieses Verhalten des polizeilichen Vertrauensmannes v. A. einer staatlichen Behörde zuzurechnen, so stünde jedenfalls der Verfolgung des Angeklagten v. E. ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis entgegen (vergleiche BGH NJW 1980, 1761 ; Strafverteidiger 1982, 53, und 151 ff).
  • BGH, 25.03.1982 - 4 StR 81/82

    Schwere räuberische Erpressung und unerlaubtes Handeltreiben mit

  • BGH, 30.01.1985 - 2 StR 482/84

    Strafverfolgungsverbot wegen Einsatzes von Scheinkäufern durch die

  • OLG Düsseldorf, 10.08.1983 - 5 Ss 258/83

    Strafprozeßrecht: Verfolgbarkeit bei Tatprovokation

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