Rechtsprechung
BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Zäsurwirkung einer früheren Verurteilung im Rahmen einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 54, § 55
Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gesamtstrafe - Nachträgliche Bildung
Papierfundstellen
- BGHSt 33, 367
- NJW 1986, 440
- MDR 1986, 247
- StV 1987, 389
Wird zitiert von ... (49)
- BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95
Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung …
Die wegen der Zäsurwirkung (vgl. BGHSt 33, 230; 33, 367) notwendige Verhängung zweier getrennter Strafen (nämlich der Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und der weiteren Einzelfreiheitsstrafe von sieben Jahren) darf jedoch nicht dazu führen, daß die Strafen in ihrer Gesamtheit nicht mehr in einem schuldangemessenen Verhältnis zu den Straftaten stehen:.Diese Zufälligkeiten hatten den 3. Strafsenat (BGHSt 33, 367 - obiter dictum -) zu der Überlegung veranlaßt, die Zäsurwirkung stets - also auch bei erledigter Vorverurteilung - zu bejahen, wobei er allerdings auch hierbei betont hat, daß dadurch entstehende Härten ausgeglichen werden müßten.
Sie erkennen aber durchaus an, daß die Bejahung oder Verneinung einer Zäsurwirkung damit von Zufällen abhängt und sich deshalb vorteilhaft oder nachteilig für den Angeklagten auswirken kann (…BGHR aaO Zäsurwirkung 3), was dem Wesen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung widerspricht; denn durch sie soll erreicht werden, daß der Angeklagte genauso gestellt wird, wie wenn alle Straftaten gleichzeitig abgeurteilt werden würden (BGHSt 33, 367, 368 m.w.N.).
- BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87
Zäsurwirkung einer vollstreckten Freiheitsstrafe
Eine Verurteilung, die durch Vollstreckung der erkannten Strafe erledigt ist, entfaltet keine Zäsurwirkung (Beibehaltung der bisherigen Auffassung, gegen BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] = StrVert. 87, 389).Eine Verurteilung, die durch Vollstreckung der erkannten Strafe erledigt ist, entfaltet keine Zäsurwirkung (Beibehaltung der bisherigen Auffassung, BGHSt 32, 190 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83] = NJW 84, 375; gegen BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] = NJW 1986, 440).
Zwar könne mit der dort verhängten Geldstrafe keine Gesamtstrafe mehr gebildet werden, weil die Strafe bezahlt sei, doch entfalte diese Verurteilung dennoch Zäsurwirkung (BGHSt 33, 367, 369) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85], so daß aus der Strafe im Fall II 1 und den Strafen für die nach dem 18. März 1981 begangenen Taten keine Gesamtstrafe gebildet werden könne.
Indes kommt es hierauf nicht an, weil der Senat die in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] vom 3. Strafsenat vertretene (die Entscheidung nicht tragende) Auffassung, auch eine i.S. von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigte Verurteilung entfalte Zäsurwirkung, nicht teilt, vielmehr an der bisherigen Rechtsprechung festhält, wonach der erledigten Verurteilung eine Zäsurwirkung nicht mehr zukommt (BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGH NJW 1982, 2080; BGH, Urteile vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87, vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85 und vom 28. Februar 1984 - 1 StR 37/84).
In BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] wird anerkannt, "daß eine Verurteilung, wenn sie nach § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB ihre Erledigung gefunden hat, nach dem Gesetz nicht mehr in eine Gesamtstrafe einbezogen werden kann".
Die in BGHSt 33, 367, 368 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] angestellte Erwägung, durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung solle "ein Angeklagter, dessen mehrere Straftaten aus irgendwelchen Gründen in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären", findet sich zwar in mehreren Entscheidungen, hat sich bisher aber, soweit ersichtlich, nur zum Vorteil des Angeklagten ausgewirkt.
Dagegen wirkt sich die in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] niedergelegte Auffassung in aller Regel zum Nachteil des Angeklagten aus.
Der Senat hält es im Hinblick auf den Wortlaut des § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB nicht für möglich, diese Bestimmung so, wie in BGHSt 33, 367, 369 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] vorgeschlagen, anzuwenden.
Eine solche Lösung - mag sie auch besser geeignet sein, Zufälligkeiten zu vermeiden, die mit der Erledigung von Strafen verknüpft sein können - überschritte die Grenze richterlicher Auslegung (so auch Stree JR 1987, 73, 74, der freilich - insoweit folgt ihm der Senat nicht - den "Warnappell" der früheren Verurteilung berücksichtigt; Maatz NJW 1987, 478, 479 [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83]; wie BGHSt 33, 367 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85] Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe S. 175).
- BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97
Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung
In Reaktion auf die nicht tragenden gegenteiligen Erwägungen des erkennenden Senats in der Entscheidung BGHSt 33, 367, 368 f. führte der 1. Strafsenat (…BGHR StGB § 55 I 1 Zäsurwirkung 3) aus, daß die sogenannte Zäsurwirkung einer früheren Verurteilung nichts Selbständiges, neben der Gesamtstrafenbildung und unabhängig von ihr Bestehendes sei.Daß richterliches Versehen dann, wenn an sich eine nachträgliche Gesamtstrafenlage besteht, die Zäsurwirkung nicht beseitigt, ergibt sich auch aus folgenden Erwägungen: Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung soll ein Angeklagter, dessen mehrere Straftaten aus irgendwelchen Gründen in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (BGHSt 32, 190, 193; BGHSt 33, 367, 368); dies gilt auch bei Bildung mehrerer Gesamtstrafen (BGHSt 43, 216, 217).
Die für eine einzelne zeitige Gesamtfreiheitsstrafe gemäß § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB vorgeschriebene Höchstgrenze von 15 Jahren gilt zwar für das sich durch Kumulation mehrerer Gesamtfreiheitsstrafen ergebende Gesamtstrafübel nicht (BGHSt 33, 367, 368 f.; BGHSt 43, 216, 218).
- BGH, 25.08.1987 - 4 StR 367/87
Begriff der lebensgefährdenden Behandlung bei Körperverletzungsdelikten
d) Zur Frage der Bildung einer Gesamtstrafe ist auf die der Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 13. November 1985 - 3 StR 311/85 (= BGHSt 33, 367 ), auf die sich das Landgericht berufen hat, entgegenstehenden Entscheidungen des 1. Strafsenats vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87 - und des 2. Strafsenats vom 6. März 1987 - 2 StR 33/87 - zu verweisen. - BGH, 09.09.1997 - 1 StR 279/97
Bildung mehrerer Gesamtstrafen (Zäsurwirkung; Höchstgrenze des § 38 Abs. 2 StGB)
Das gilt zunächst für die Nichteinbeziehbarkeit einer Einzelstrafe in eine Gesamtstrafe infolge Zäsurwirkung (BGHSt 33, 230; 33, 367), doch ist dieser Rechtsgedanke auch zu berücksichtigen, wenn eine oder mehrere zwischenzeitliche Verurteilungen zur Bildung mehrerer Gesamtstrafen zwingen.Grundsätzlich gilt diese Höchstgrenze nicht, wenn aus mehreren Verurteilungen keine Gesamtstrafe gebildet werden kann (BGHSt 33, 367, 368); im Ergebnis das gleiche muß gelten, wenn mehrere Gesamtstrafen zu bilden sind.
- BGH, 12.02.2015 - 4 StR 408/14
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer einzubeziehenden …
b) Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB war das Landgericht wegen der Zäsurwirkung des Strafbefehls des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 15. November 2013 gehindert, unter Einbeziehung der dort verhängten Geldstrafe "für alle ... Taten" (UA 37) eine einheitliche Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 1985 - 4 StR 153/85, BGHSt 33, 230; Urteil vom 13. November 1985 - 3 StR 311/85, BGHSt 33, 367; Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 314/14). - OLG Saarbrücken, 13.12.2007 - Ss 67/07 Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung soll ein Angeklagter, dessen mehrere Straftaten aus irgendwelchen Gründen in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nämlich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar in dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (vgl. BVerfG NStZ 1999, 500; BGHSt 17, 173, 174; 32, 190, 193; 33, 230, 232; 33, 367; 368; Tröndle-Fischer;… StGB, 54. A., § 55 Rn. 9;… s.a. Schönke-Schröder-Stree/Sternberg-Lieben, StGB, 27. A., § 55 Rn. 15;… krit. LK-Rissing-van Saan, StGB, 12.A., § 55 Rn. 15).
Das frühere Urteil bildet deshalb nach dem Gesetz eine Zäsur dahin, dass alle vor diesem Zeitpunkt begangenen Taten in die Gesamtstrafe einzubeziehen, für danach begangene Taten dagegen Einzelstrafen oder eine weitere Gesamtstrafe festzusetzen sind (vgl. BGHSt 33, 367, 369; BGHSt 44, 179, 184; NStZ-RR 2001, 103f.).
(…vgl. Schönke-Schröder-Stree/ Sternberg-Lieben, a.a.O., § 55 Rn. 17;… Tröndle-Fischer, a.a.O., § 55 Rn. 13, 13a m.w.N.; BGHSt 32, 190, 193; 33, 367; 35, 245; 43, 212; 44, 179; BVerfG NStZ 1999, 500f).
Durch sie soll nämlich erreicht werden, dass der Angeklagte genau so gestellt wird, wie er stünde, wenn alle Straftaten gleichzeitig abgeurteilt werden würden (BGHSt 33, 367, 368; 41, 310, 313).
- BGH, 18.09.1986 - 4 StR 461/86
Strafgewalt des Schöffengerichts; Übergang von Berufungs- in erstinstanzliches …
Denn auch wenn das Landgericht die Geldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB hätte gesondert bestehenlassen müssen, wird dadurch die sich aus dem materiellen Recht ergebende Zäsurwirkung, die von der Verurteilung vom 14. September 1983 im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung ausgeht, nicht aufgehoben (vgl. jetzt BGHSt 33, 367, 369 f) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85]. - BGH, 07.12.1990 - 2 StR 513/90
Gesamtstrafenbildung bei Straftat zwischen rechtskräftigen Vorverurteilungen
Hat der Angeklagte dagegen eine Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen begangen, die auf eine Gesamtstrafe zurückzuführen sind, darf der Tatrichter wegen der Zäsurwirkung der ersten Vorverurteilung aus der Strafe für die von ihm abgeurteilte Tat und den in der zweiten Vorverurteilung enthaltenen Einzelstrafen keine Gesamtstrafe bilden; vielmehr muß er die Gesamtstrafe aus der zweiten Vorverurteilung unangetastet lassen (vgl. BGHSt 32, 190 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; 33, 230; 33, 367) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 311/85]. - BGH, 10.01.2017 - 3 StR 497/16
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende Mitteilung des …
Denn dieses Urteil würde nur dann seinerseits eine Zäsur begründen und damit eine Gesamtstrafenbildung zwischen der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 1. Dezember 2014 und den Einzelstrafen für die Taten vom 4. August 2014 ausschließen, wenn die dort verhängte Geldstrafe von 50 Tagessätzen noch nicht erledigt ist (s. etwa BGH, Urteil vom 18. März 1982 - 4 StR 636/81, NJW 1982, 2080 f.; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193;… Urteile vom 10. Juli 1985 - 3 StR 124/85, juris Rn. 6;… vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 2;… vom 30. Juni 1987 - 1 StR 222/87, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 3;… Beschlüsse vom 18. Dezember 1987 - 5 StR 644/87, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 5;… vom 26. Oktober 1988 - 4 StR 472/88, GA 1989, 132, 133; seine gegenteiligen, nicht tragenden Erwägungen im Urteil vom 13. November 1985 - 3 StR 311/85, BGHSt 33, 367, 369 verfolgt der Senat nicht weiter; s. bereits Senat, Beschluss vom 7. September 1988 - 3 StR 338/88, NStZ 1988, 552). - BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95
Hauptverhandlung - Befragung eines Angeklagten - Mitangeklagter
- BVerfG, 07.05.1999 - 2 BvR 2324/97
Kein Verstoß gegen GG Art 103 Abs 2 durch Ablehnung einer Gesamtstrafenbildung …
- BGH, 07.12.1998 - 5 StR 275/98
Verwendung eines früheren Urteils als Gegenstand einer nachträglichen …
- BGH, 23.09.2003 - 3 StR 294/03
Mittelbare Täterschaft (Abgrenzung zu unmittelbarer Täterschaft; Konkurrenzen); …
- BGH, 19.04.2000 - 3 StR 149/00
Abgrenzung Tateinheit und Tatmehrheit
- BGH, 11.12.1990 - 1 StR 571/90
Definition der Abgabe - Abgabe von Betäubungsmitteln - Verfügungsgewalt - …
- BGH, 27.03.2019 - 2 StR 450/18
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer Vorverurteilung: …
- BGH, 21.05.1996 - 4 StR 195/96
Anrechnung von erbrachten Geldleistungen des Verurteilten bei der nachträglichen …
- OLG Brandenburg, 23.06.2008 - 1 Ss 41/08
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Berücksichtigung eines Härteausgleichs bei …
- BGH, 17.06.2003 - 2 StR 105/03
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe
- BGH, 14.11.1995 - 4 StR 639/95
Fehlende Einsicht in das Unrecht - Gefährdung der Verteidigungsposition - …
- BGH, 01.09.2005 - 4 StR 331/05
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung); Entscheidung gemäß § 354 Abs. …
- BGH, 21.10.1999 - 4 StR 278/99
Gesamtstrafenbildung; Zäsur; Schuldangemessenheit
- OLG Stuttgart, 14.06.1991 - 1 Ss 141/91
Anforderungen an die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe gemäß § 55 StGB
- BGH, 18.11.1999 - 4 StR 351/99
Unzulässige Rüge des Verstoßes gegen § 338 Nr. 1 StPO; Bildung der Gesamtstrafe; …
- BGH, 27.08.2020 - 4 StR 222/20
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Sinn und Zweck; Zäsurwirkung)
- BGH, 05.03.2013 - 3 StR 525/12
Anforderungen an die Gesamtstrafenfähigkeit einer ausgeurteilten Strafe; …
- BGH, 11.11.1988 - 3 StR 335/88
Zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung durch …
- BGH, 28.11.1986 - 3 StR 499/86
Zweck einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung
- BGH, 15.03.1988 - 4 StR 75/88
Voraussetzungen und Wirkung einer Zäsur i. S. v. § 55 Strafgesetzbuch (StGB)
- BGH, 07.09.1988 - 3 StR 338/88
Gesamtstraffestsetzung - Gesamtstrafenbildung - Frühere Verurteilung - …
- BGH, 11.02.1988 - 4 StR 606/87
Bildung einer Gesamtstrafe aus verschiedenen Einzelstrafen - Zäsurwirkung einer …
- BGH, 06.03.1987 - 2 StR 37/87
Voraussetzungen der Bildung einer Gesamtstrafe
- OLG Hamm, 02.03.2010 - 2 RVs 5/10
- BGH, 18.12.1987 - 5 StR 644/87
Voraussetzungen und Folgen einer Zäsur i. S. v. § 55 Strafgesetzbuch (StGB)
- BGH, 26.10.1988 - 4 StR 472/88
Zäsurwirkung einer erledigten Vorverurteilung
- BGH, 15.09.1988 - 4 StR 397/88
Vorliegen eines Schädigungsvorsatzes bei Hingabe eines nicht einlösbaren Schecks …
- BGH, 28.06.1991 - 3 StR 130/91
Fehlerhafte Bildung einer Gesamtstrafe - Bestehen einer Zäsurwirkung wegen einer …
- BGH, 07.02.1991 - 1 StR 13/91
Fehlerhafte Bildung einer Gesamtstrafe wegen Nichteinbeziehung einer Einzelstrafe …
- BGH, 17.05.1988 - 1 StR 177/88
Berücksichtigung von Vorverurteilungen bei der Gesamtstrafenbildung
- BGH, 05.11.1987 - 1 StR 559/87
Neubildung von Gesamtstrafen wegen fehlerhaftem Ausspruch über eine Gesamtstrafe
- BGH, 01.04.1987 - 3 StR 74/87
Notwendigkeit der Bildung einer Gesamtstrafe
- OLG Düsseldorf, 23.10.1996 - 5 Ss 279/96
- BGH, 31.10.1990 - 2 StR 231/90
Revision wegen Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung eines Angeklagten - …
- BGH, 13.09.1988 - 4 StR 402/88
Möglichkeit der Gesamtstrafenbildung bei weitem zeitlichen Auseinanderfallen der …
- BGH, 22.11.1985 - 3 StR 403/85
Bildung einer Gesamtstrafe bei fehlerhafter Einbeziehung von Strafen
- BGH, 01.09.1988 - 4 StR 381/88
Zäsurwirkung eines bereits vollstreckten Strafbefehls für die …
- BGH, 08.01.1988 - 3 StR 536/87
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil abgeändert und neu gefaßt
- BGH, 18.05.1988 - 2 StR 153/88
Schreibfehler als Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten