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   BGH, 13.11.1997 - 4 StR 417/97   

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https://dejure.org/1997,6669
BGH, 13.11.1997 - 4 StR 417/97 (https://dejure.org/1997,6669)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1997 - 4 StR 417/97 (https://dejure.org/1997,6669)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1997 - 4 StR 417/97 (https://dejure.org/1997,6669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Benennung aller Einzelstrafen in den Urteilsgründen im Falle der Bildung einer Gesamtstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54, § 55

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 417/97
    Der Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe entzieht sich somit mangels ausreichender Begründung der revisionsrechtlichen Nachprüfung; er unterliegt daher der Aufhebung, zumal die Erhöhung der verwirkten Einsatzfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten um drei Monate angesichts der weiteren Einzelstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und der einbezogenen Einzelstrafen, die ihrerseits durch das Amtsgericht Essen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zusammengefaßt worden sind, an der untersten Grenze liegt und deshalb genauerer Begründung bedurft hätte (vgl. BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71] sowie Tröndle StGB 48. Aufl. § 54 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 12.12.1986 - 3 StR 530/86

    Gesamtstrafe - Einzelstrafen - Einzelne taten - Strafurteil

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 417/97
    Werden Strafen aus einer früheren Verurteilung gemäß § 55 StGB einbezogen, so sind die jeweils verhängten Einzelstrafen konkret zu benennen (vgl. BGHR § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 1 = NStZ 1987, 183).
  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99

    Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit; Verstoß gegen

    Ob diese auch deswegen nicht hätte bestehen bleiben können, weil - wie die Staatsanwaltschaft meint und wofür vieles spricht - die gegen den Angeklagten sprechenden Umstände in diesem Zusammenhang nicht ausreichend berücksichtigt wurden und die Gesamtstrafe, da sie an der unteren Grenze liegt und die Einsatzstrafe nur geringfügig übersteigt (vgl. BGHSt 24, 268, 271; BGH, Urt. vom 13. November 1997 - 4 StR 417/97), zumindest eingehender hätte begründet werden müssen, bedarf deshalb keiner weiteren Erörterung.
  • OLG Frankfurt, 02.09.2008 - 2 Ss 150/08

    Strafzumessung: Umfang der Darstellung von Vorstrafen im Urteil

    Dieser entzieht sich revisionsrechtlicher Nachprüfung, weil das angefochtene Urteil hinsichtlich der einbezogenen Strafen - mit Ausnahme der Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz (Tat vom 28. April 2006 - Einzelstrafe 6 Monate) - nicht mitteilt, welche Einzelstrafen das Amtsgericht Wetzlar verhängt hatte (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 1; BGH NStZ-RR 1998, 103; BGH, Urteil vom 13. November 1997 - 4 StR 417/97 und Beschluss vom 20. Februar 2002 - 3 StR 338/01).
  • BGH, 20.11.1997 - 4 StR 538/97

    Geringfügigkeit der Beute bei schwerer räuberischer Erpressung - Strafmildernde

    Der Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe entzieht sich somit mangels ausreichender Begründung der revisionsrechtlichen Nachprüfung (vgl. Senatsurteil vom 13. November 1997 - 4 StR 417/97).
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