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   BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01   

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https://dejure.org/2002,3464
BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01 (https://dejure.org/2002,3464)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01 (https://dejure.org/2002,3464)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01 (https://dejure.org/2002,3464)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Anspruch auf Aufhebung einer Entlassungsverfügung - Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile des Dienstgerichts für Richter - Ungeeignetheit eines Richters auf Probe zur Ernennung zum Richter auf Lebenszeit ...

  • Judicialis

    DRiG § 22 Abs. 2 Nr. 1; ; DRiG § 79 Abs. 2; ; DRiG § 80 Abs. 2; ; RiG MV § 33; ; RiG MV § 45 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung von erstinstanzlichen Urteilen des Dienstgerichts für Richter bei dem Landgericht Schwerin; Eignung eines Richters auf Probe zur Ernennung zum Richter auf Lebenszeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dienstrecht - Rechtsmittel gegen Urteile des Dienstgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 66 (Leitsatz)

    §§ 22 Abs. 2 Nr. 1, 79 Abs. 2, 80 Abs. 2 DRiG; §§ 33, 45 Abs. 2 RiG M-V
    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Eignung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 570
  • NJ 2003, 392 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.03.1976 - RiZ(R) 2/75

    Entlassung eines Richters auf Probe - Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten

    Auszug aus BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01
    Aus seiner Tätigkeit als Dienstaufsichtsbehörde können daher keine Bedenken gegen seine Mitwirkung im Präsidialrat hergeleitet werden (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 1976 - RiZ (R) 2/75, DRiZ 1976, 317).

    Eine funktionsfähige Rechtspflege, die der Staat zu gewährleisten hat, erfordert Richter, die bereit und in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung zügig zu erledigen (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 1976 - RiZ (R) 2/75, DRiZ 1976, 317, 318 und vom 22. September 1998 - RiZ (R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143).

  • BGH, 22.09.1998 - RiZ(R) 2/97

    Entlassung eines Richters auf Probe ohne Beteiligung des Präsidialrates

    Auszug aus BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01
    S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ (R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143; vgl. allg. zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).

    Eine funktionsfähige Rechtspflege, die der Staat zu gewährleisten hat, erfordert Richter, die bereit und in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung zügig zu erledigen (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 1976 - RiZ (R) 2/75, DRiZ 1976, 317, 318 und vom 22. September 1998 - RiZ (R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143).

  • BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95

    Klage gegen die Entlassung eines Richters auf Probe - Fehlende Eignung für das

    Auszug aus BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes darf sich der Justizminister bei ihm obliegenden Personalentscheidungen insbesondere auf Beurteilungen der Präsidenten oberster Landesgerichte verlassen, solange er keinen vernünftigen Anlaß hat, ihre Zuverlässigkeit zu bezweifeln (BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24 und vom 10. Juli 1996 - RiZ (R) 3/95, DRiZ 1996, 454).
  • BGH, 24.11.1970 - RiZ(R) 1/69

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Fehlen der erforderlichen

    Auszug aus BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01
    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f., vom 25. August 1992 - RiZ (R) 2/92, Urt.Umdr.
  • BGH, 25.05.1998 - RiZ(R) 1/97

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe

    Auszug aus BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01
    Dem Rechtsschutz eines von einer Entlassungsverfügung betroffenen Richters auf Probe wird dadurch genügt, daß er die Möglichkeit hat, dem Dienstherrn im Wege einstweiligen Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten die Verwendung einer angefochtenen Beurteilung untersagen zu lassen (BGH, Urteil vom 25. Mai 1998 - RiZ (R) 1/97, LM DRiG § 22 Nr. 8).
  • BGH, 29.09.1975 - RiZ(R) 1/75

    Entlassung eines Richters auf Probe - Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten

    Auszug aus BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes darf sich der Justizminister bei ihm obliegenden Personalentscheidungen insbesondere auf Beurteilungen der Präsidenten oberster Landesgerichte verlassen, solange er keinen vernünftigen Anlaß hat, ihre Zuverlässigkeit zu bezweifeln (BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ (R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24 und vom 10. Juli 1996 - RiZ (R) 3/95, DRiZ 1996, 454).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01
    S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ (R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143; vgl. allg. zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).
  • BGH, 29.03.2000 - RiZ(R) 4/99

    Berufung im richterdienstgerichtlichen Prüfungsverfahren

    Auszug aus BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01
    Der Verzicht auf ein Berufungsverfahren ist auch nicht etwa deshalb rahmenrechtswidrig, weil er einen Ausschluß der Revision zur Folge hätte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. März 2000 - RiZ (R) 4/99, BGHZ 144, 123, 132).
  • BGH, 25.08.1992 - RiZ(R) 2/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Entlassung eines Richters auf Probe

    Auszug aus BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01
    Dieser gewährt dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ (R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f., vom 25. August 1992 - RiZ (R) 2/92, Urt.Umdr.
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01
    S. 8 und vom 22. September 1998 - RiZ (R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143; vgl. allg. zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).
  • BGH, 27.02.2019 - RiZ(R) 2/18

    Entlassung eines Staatsanwalts (Richter auf Probe) aus dem Justizdienst aufgrund

    6/08, NJW-RR 2010, 270 Rn. 23; vom 8. November 2006 - RiZ(R) 1/06, NJW-RR 2007, 279 Rn. 23; vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, DRiZ 2004, 211 f. [juris Rn. 31]; vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143 [juris Rn. 30]).

    Die rechtskräftige Entscheidung über die gegen die Beurteilung eingelegten Rechtsmittel muss er nicht abwarten (vgl. BGH, Urteile vom 8. November 2006 - RiZ(R) 1/06, NJW-RR 2007, 279 Rn. 25; vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, juris Rn. 36 [in DRiZ 2004, 211 insoweit nicht abgedruckt]).

    Dem Rechtsschutz eines von einer Entlassungsverfügung betroffenen Richters auf Probe wird dadurch genügt, dass er die Möglichkeit hat, dem Dienstherrn im Wege einstweiligen Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten die Verwendung einer angefochtenen Beurteilung untersagen zu lassen (BGH, Urteil vom 13. November 2002 aaO).

  • BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 4/04

    Entlassung eines Richters auf Probe

    Die Beurteilung der Eignung ist ein Akt wertender Erkenntnis, der dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum gewährt, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, Urteile vom 24. November 1970 - RiZ(R) 1/69, DRiZ 1971, 91 f., vom 22. September 1998 - RiZ(R) 2/97, DRiZ 1999, 141, 143 und vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572; vgl. allgemein zu normativ eröffneten Beurteilungsspielräumen von Behörden: BVerfGE 88, 40, 56; 103, 142, 156 f.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes darf sich der Dienstherr bei ihm obliegenden Personalentscheidungen auf Beurteilungen des Dienstvorgesetzten verlassen, solange er keinen vernünftigen Anlass hat, ihre Zuverlässigkeit zu bezweifeln (BGH, Urteile vom 29. September 1975 - RiZ(R) 1/75, DRiZ 1976, 23, 24, vom 10. Juli 1996 - RiZ(R) 3/95, DRiZ 1996, 454 und vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572).

    Dem Rechtsschutz eines von einer Entlassungsverfügung betroffenen Richters auf Probe wird dadurch genügt, dass er die Möglichkeit hat, dem Dienstherrn im Wege einstweiligen Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten die Verwendung einer angefochtenen Beurteilung untersagen zu lassen (BGH, Urteile vom 25. Mai 1998 - RiZ(R) 1/97, LM DRiG § 22 Nr. 8 und vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572).

    Die Schwächen und Mängel der von ihr gefertigten Abschlussverfügungen, Anklageschriften, Strafbefehlsentwürfe und begründeten Einstellungsbescheide sowie ihrer Aktenkenntnis und ihres schriftlichen Ausdrucksvermögens sind nach der Personal- und Befähigungsnachweisung so schwerwiegend, dass die dadurch begründeten Zweifel an ihrer Eignung durch - unterstellt - bessere Leistungen in Vollstreckungssachen nicht ausgeräumt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572).

  • BGH, 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08

    Eignung eines im staatsanwaltschaftlichen Dienst nichterprobten Richters auf

    Er durfte der Entlassungsverfügung die dienstliche Beurteilung des Leitenden Oberstaatsanwalts in vom 6. Juni 2006 und die Zusatzbeurteilung des Generalstaatsanwalts in vom 26. Juli 2006 zugrunde legen (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572).
  • BGH, 08.11.2006 - RiZ(R) 1/06

    Berechnung der Frist für die Entlassung eines Richters auf Probe bei Beendigung

    Die Beurteilung der Eignung ist ein Akt wertender Erkenntnis, der dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum gewährt, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (st.Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572 m.w.Nachw.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes darf sich der Dienstherr bei ihm obliegenden Personalentscheidungen auf Beurteilungen des Dienstvorgesetzten verlassen, solange er keinen vernünftigen Anlass hat, ihre Zuverlässigkeit zu bezweifeln (BGH, Urteil vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572 m.w.Nachw.).

  • BGH, 20.12.2006 - RiZ(R) 2/06

    Verfahren bei Entlassung eines schwerbehinderten Richters auf Probe

    Gegen erstinstanzliche Urteile des Dienstgerichts für Richter bei dem Landgericht Schwerin in Prüfungsverfahren findet, wie das Dienstgericht des Bundes bereits entschieden hat (Urteile vom 13. November 2002 - RiZ(R) 3/01, NJW-RR 2003, 281, 282 und vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 571), nur die Revision, nicht aber die Berufung statt.
  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 3/13

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen

    Das Richterdienstgericht des Bundes nimmt in Fällen der Entlassung von Richtern auf Probe in ständiger Rechtsprechung an, dass es in einem solchen Fall an der formellen Rechtmäßigkeit der Maßnahme fehle (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1998 - RiZ (R) 2/97, NJW-RR 1999, 426, 427 = DRiZ 1999, 141; Urteil vom 13. November 2002 - RiZ (R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 571 f.; ebenso Schmidt-Räntsch, DRiG, 6. Aufl., § 57 Rn. 20).

    Letzteres erscheint zweifelhaft, da es wegen der Struktur und Zusammensetzung des Präsidialrats - anders als im Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht - wohl an einer klaren Trennbarkeit der Sphären fehlt (instruktiv zur Doppelfunktion des Gerichtspräsidenten: BGH, Urteil vom 13. November 2002 - RiZ (R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 571 f. = DRiZ 2004, 211; Schmidt-Räntsch, DRiG, 6. Aufl., § 54 Rn. 2: nur bedingt Repräsentant der Richterschaft; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl., § 1 Rn. 85: Teil der Verwaltung, nicht der Selbstverwaltung).

  • BGH, 15.12.2011 - RiZ(R) 8/10

    Umdeutung des Entlassungtermins eines Richters auf Probe

    Er durfte der Entlassungsverfügung die dienstliche Beurteilung des Leitenden Oberstaatsanwalts      vom 6. Juni 2006 und die Zusatzbeurteilung des Generalstaatsanwalts in Köln vom 26. Juli 2006 zugrunde legen (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, DRiZ 2004, 211, 212).
  • DG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2016 - DG 3/15

    Entlassung eines Richters auf Probe aufgrund von ernstlichen Zweifeln an der

    vgl. BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteile vom 13. November 2002 - RiZ (R) 5/01, DRiZ 2004, 21, und vom 8. November 2006 - RiZ (R) 1/06 -, DRiZ 2009, 123 ff. (juris Rn. 23 ff.).
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 26.02.2018 - 1 DGH 9/16
    Die Beurteilung der Eignung ist ein Akt wertender Erkenntnis, der dem Dienstherrn einen Beurteilungsspielraum gewährt, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob der Begriff der Eignung verkannt oder ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, ob allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BGH, a.a.O. Rn. 23, unter Hinweis auf seine st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 572 m.w.N., ebenso Senatsbeschluss vom 02.06.2017 - 1 DGH 2/17 -, juris, Rn. 47 m.w.N.).
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09

    Rechtsschutz eines bei der Staatsanwaltschaft tätigen Richters auf Probe gegen

    Ist ein Richter aber nicht in der Lage, sein Dezernat gründlich und konzentriert zu bearbeiten und die Verfahren angemessen zu fördern und planvoll in angemessener Zeit abzuschließen, kann er diese Schwäche nicht durch Stärken in anderen Teilbereichen eliminieren; er ist dann vielmehr ungeeignet (BGH, Urteil vom 13.11.2002, Az. RiZ (R) 5/01).
  • VG Greifswald, 30.04.2014 - 6 B 317/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Verwendung von Beurteilungen eines Richters auf

  • BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 3/01

    Berufung in ein Richterverhältnis kraft Auftrags; Ernennung zum Richter auf

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2014 - 2 M 43/14

    Verbot der vorläufigen Verwendung einer Beurteilung eines Richters im Rahmen

  • DGH für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm, 05.08.2010 - 2 DGH 1/09
  • DGH für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm, 26.02.2018 - 1 DGH 9/16
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