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   BGH, 13.11.2007 - KVR 23/07   

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https://dejure.org/2007,2950
BGH, 13.11.2007 - KVR 23/07 (https://dejure.org/2007,2950)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2007 - KVR 23/07 (https://dejure.org/2007,2950)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2007 - KVR 23/07 (https://dejure.org/2007,2950)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung der Bundesnetzagentur an einem energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren vor der Landesregulierungsbehörde und einem anschließenden Beschwerdeverfahren

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Beteiligung der BNetzA an Netznutzungsentgeltgenehmigungsverfahren vor Landesregulierungsbehörde

  • Judicialis

    EnWG § 33 Abs. 2; ; EnWG § 79 Abs. 2; ; EnWG § 88 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 33 Abs. 2 § 79 Abs. 2 § 88 Abs. 2
    Beteiligung der Bundesnetzagentur an einem energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren vor der Landesregulierungsbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Energierecht - Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Beteiligte?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 174, 324
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 04.05.2007 - W 595/06
    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - KVR 23/07
    Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts und der Rechtsbeschwerdegegnerinnen (ebenso OLG Koblenz, Beschl. v. 10.4.2007 - W 595/06 Kart) ändert hieran nichts, dass mit den Regelungen der §§ 60a, 64a EnWG Vorschriften geschaffen wurden, die im Verwaltungsverfahren eine einheitliche Handhabung der Regulierungsmaßstäbe sicherstellen sollen.
  • BGH, 28.06.1983 - KVR 7/82

    Bundeskartellamt - Beschwerdeverfahren - Beteiligung - Rechtsbeschwerdegrund

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - KVR 23/07
    Wie der Senat im Falle der unterbliebenen Beteiligung des Bundeskartellamts im Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung der Landeskartellbehörde ausgeführt hat, liegt hierin in entsprechender Anwendung des § 551 Nr. 5 ZPO a. F. (jetzt: § 547 Nr. 4 ZPO; § 86 Abs. 4 Nr. 4 EnWG) ein absoluter Aufhebungsgrund, der zur umfassenden Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht zwingt (BGH, Beschl. v. 28.6.1983 - KVR 7/82, WuW/E 2010, 2011 - Taxi-Funk-Zentrale Kassel).
  • OLG Naumburg, 16.04.2007 - 1 W 25/06

    Zum Energiewirtschaftsgesetz

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - KVR 23/07
    Auf die hiergegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin hat das Beschwerdegericht den Bescheid der Antragsgegnerin aufgehoben und diese verpflichtet, den Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts erneut zu bescheiden (OLG Naumburg RdE 2007, 168).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07

    Rheinhessische Energie

    Regelungslücken können - was der Senat für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen entschieden hat (vgl. BGHZ 50, 357, 361; 65, 30, 35; 84, 320, 321; 130, 390, 399) und für das energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungsverfahren gleichermaßen zu gelten hat (vgl. BGHZ 174, 324 Tz. 19 - Beteiligung der Bundesnetzagentur) - durch die für das Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren nach den anderen Verfahrensordnungen geltenden Vorschriften und die dazu in ständiger Rechtsprechung entwickelten Grundsätze geschlossen werden.
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07

    Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen

    Wie der Senat mit Beschluss vom 13. November 2007 (BGHZ 174, 324 - Beteiligung der Bundesnetzagentur) entschieden und im Einzelnen begründet hat, ist die Bundesnetzagentur an dem energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren vor der Landesregulierungsbehörde und gemäß § 79 Abs. 2 EnWG an dem anschließenden gerichtlichen Beschwerdeverfahren zu beteiligen.
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07

    Stadtwerke Trier

    Wie der Senat mit Beschluss vom 13. November 2007 (BGHZ 174, 324 - Beteiligung der Bundesnetzagentur) entschieden und im Einzelnen begründet hat, ist die Bundesnetzagentur an dem energiewirtschaftlichen Verwaltungsverfahren vor der Landesregulierungsbehörde und gemäß § 79 Abs. 2 EnWG an dem anschließenden gerichtlichen Beschwerdeverfahren zu beteiligen.
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07

    Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße

    Wie der Senat mit Beschluss vom 13. November 2007 (BGHZ 174, 324 - Beteiligung der Bundesnetzagentur) entschieden und im Einzelnen begründet hat, ist die Bundesnetzagentur an dem energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren vor der Landesregulierungsbehörde und gemäß § 79 Abs. 2 EnWG an dem anschließenden gerichtlichen Beschwerdeverfahren zu beteiligen.
  • BGH, 03.03.2009 - EnVZ 52/08

    Wirksamkeit übereinstimmender Erledigungserklärungen der Hauptparteien im

    Der Bundesgerichtshof hat auf die Rechtsbeschwerde der Bundesnetzagentur, die ihre unterbliebene Beteiligung im Beschwerdeverfahren gerügt hat, den Beschluss des Beschwerdegerichts im vollen Umfang aufgehoben und die Sache an das Beschwerdegericht zurückverwiesen (BGHZ 174, 324 - Beteiligung der Bundesnetzagentur).

    Die Bundesnetzagentur hat - wie der Senat bereits in seiner zurückverweisenden Entscheidung ausgeführt hat (BGHZ 174, 324 Tz. 14 f. - Beteiligung der Bundesnetzagentur) - die Aufgabe, eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen.

  • BGH, 12.11.2019 - EnVR 66/18

    Beschwerde gegen eine Entscheidung der nach Bundesrecht zuständigen

    Regulierungsbehörde im Sinne des § 79 Abs. 2 EnWG ist nur die Bundesnetzagentur (BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - KVR 23/07, BGHZ 174, 324 Rn. 11).

    Es fehlt bereits an der Vergleichbarkeit der Interessenlage; die Beteiligung der Bundesnetzagentur soll die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung im Vollzug des Energiewirtschaftsgesetzes sichern, indem der Bundesnetzagentur ermöglicht wird, abweichende Entscheidungen der Landesregulierungsbehörden überprüfen zu lassen (vgl. BGHZ 174, 324 Rn. 13).

  • BGH, 14.10.2008 - EnVR 79/07

    Akteneinsichtsrecht eines Verbandes von Energieanbietern im Verfahren vor der

    Die Verfahrensregelungen des Beschwerdeverfahrens sind weitgehend dem Kartellgesetz nachgebildet (vgl. BGHZ 174, 324, 327, 330 Tz. 8, 12 - Beteiligung der Bundesnetzagentur).
  • BGH, 03.03.2009 - EnVZ 53/08

    Wirksamkeit übereinstimmender Erledigungserklärungen der Hauptparteien im

    Der Bundesgerichtshof hat auf die Rechtsbeschwerde der Bundesnetzagentur, die ihre unterbliebene Beteiligung im Beschwerdeverfahren gerügt hat, den Beschluss des Beschwerdegerichts im vollen Umfang aufgehoben und die Sache an das Beschwerdegericht zurückverwiesen (BGHZ 174, 324 - Beteiligung der Bundesnetzagentur).

    Die Bundesnetzagentur hat - wie der Senat bereits in seiner zurückverweisenden Entscheidung ausgeführt hat (BGHZ 174, 324 Tz. 14 f. - Beteiligung der Bundesnetzagentur) - die Aufgabe, eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen.

  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 202 EnWG 3/09

    Energierechtliches Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von

    b) Die Bundesnetzagentur ist beteiligt worden (§ 79 Abs. 2 EnWG; vgl. BGHZ 174, 324 [Tz. 7 f.] - Beteiligung der Bundesnetzagentur).
  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 1 W 25/06

    Erledigung eines energiewirtschaftlichen Beschwerdeverfahrens in der Hauptsache

    Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat mit seinem Beschluss vom 13. November 2007, KVR 23/07, die angefochtene Entscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über die sofortige Beschwerde an den Senat zurückverwiesen.

    Er hat § 79 Abs. 2 GWB eine Beteiligtenstellung der Bundesnetzagentur an jedem energiewirtschaftlichen Verwaltungsverfahren vor der Landesregulierungsbehörde und einem etwaigen anschließenden Bescherdeverfahren entnommen (BGHZ 174, 324 = RdE 2008, 132).

  • BGH, 13.11.2007 - KVR 32/07

    Beteiligung der Bundesnetzagentur in einem Rechtsmittelverfahren

  • OLG München, 07.07.2016 - Kart 1/15

    Berücksichtigung der Kosten für Differenzbilanzkreise im Rahmen der Festlegung

  • OLG München, 25.11.2010 - Kart 17/09

    Gasnetzentgeltregulierung: Berücksichtigung von Erlösen aus der Auflösung von

  • OLG Stuttgart, 04.03.2010 - 202 EnWG 22/08

    Vereinfachtes Verfahren der Anreizregulierung: Berücksichtigung eines

  • OLG München, 02.09.2010 - Kart 5/09

    Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang Gas: Anpassung der Erlösobergrenze in

  • OLG München, 14.05.2020 - Kart 14/18

    Bedeutung des Begriffs der Abnahmestelle im Sinne der StromNEV

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2018 - 3 Kart 77/17
  • OLG Stuttgart, 14.01.2010 - 202 EnWG 38/09

    Anpassung der Erlösobergrenzen für ein Elektrizitätsverteilernetz:

  • OLG München, 14.05.2020 - Kart 13/18

    Bescheid, Versorgung, Bundesnetzagentur, Kommission, Befreiung, Auslegung,

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