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   BGH, 13.11.2008 - 3 StR 403/08   

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https://dejure.org/2008,5848
BGH, 13.11.2008 - 3 StR 403/08 (https://dejure.org/2008,5848)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2008 - 3 StR 403/08 (https://dejure.org/2008,5848)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08 (https://dejure.org/2008,5848)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 30 StGB; § 261 StPO; § 22a Abs. 1 Nr. 7 KWKG; § 4a Abs. 1 KWKG
    Verabredung, ein Verbrechen zu begehen (Tatentschluss; Tatgeneigtheit); Aufklärungspflicht; Erörterungsmangel; Vermittlung eines Vertrages über den Erwerb vom Kriegswaffen (Kampfflugzeug; Demilitarisierung); lückenhafte Beweiswürdigung (Indiztatsache)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines unbedingten Entschlusses zur Begehung eines Verbrechens; Vorliegen der Kriegswaffeneigenschaft eines Kampfflugzeugs nach Demilitarisierung

  • Judicialis

    KWKG § 1 Abs. 1; ; KWKG § 4 a; ; KWKG § 4 a Abs. 1; ; StGB § 22 a Abs. 1 Nr. 7; ; StGB § 30 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Vorliegen eines unbedingten Entschlusses zur Begehung eines Verbrechens; Vorliegen der Kriegswaffeneigenschaft eines Kampfflugzeugs nach Demilitarisierung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 497
  • NStZ-RR 2011, 164
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 3 StR 403/08
    Noch weitergehende Ausführungen hierzu waren auch mit Blick auf die von der Revision angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 41, 348; BGH NStZ 1987, 565; NStZ-RR 1998, 193) nicht erforderlich; denn diese betrifft mit der Frage, ob eine Kriegswaffe auch dann vorliegt, wenn der betreffende Gegenstand in Einzelteile oder Bausätze zerlegt ist, aus diesen Teilen jedoch mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen ohne großen Aufwand wieder zusammengesetzt werden kann, eine andere Fallgestaltung.
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1983 - 1 Ws 1053/83
    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 3 StR 403/08
    Noch weitergehende Ausführungen hierzu waren auch mit Blick auf die von der Revision angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 41, 348; BGH NStZ 1987, 565; NStZ-RR 1998, 193) nicht erforderlich; denn diese betrifft mit der Frage, ob eine Kriegswaffe auch dann vorliegt, wenn der betreffende Gegenstand in Einzelteile oder Bausätze zerlegt ist, aus diesen Teilen jedoch mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen ohne großen Aufwand wieder zusammengesetzt werden kann, eine andere Fallgestaltung.
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 3 StR 403/08
    Das Revisionsgericht ist demgegenüber auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen stellt (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2005, 2322, 2326).
  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07

    Verabredung eines Verbrechens (notwendige Genauigkeit der getroffenen

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 3 StR 403/08
    Eine solche Verabredung setzt den Entschluss von mindestens zwei Personen voraus, jeweils als Mittäter ein bestimmtes Verbrechen zu begehen (vgl. BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 7).
  • BGH, 07.07.1993 - 3 StR 275/93

    Anforderungen an ein Sich-Bereiterklären oder Verabredung zu einem Verbrechen -

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 3 StR 403/08
    Notwendig ist jedoch, dass der Täter unbedingt zur Begehung einer Straftat entschlossen ist (vgl. BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; Cramer/Heinze in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 30 Rdn. 7); eine bloße Tatgeneigtheit genügt nicht (vgl. Schünemann in LK 12. Aufl. § 30 Rdn. 62).
  • BGH, 16.03.2011 - 5 StR 581/10

    Internetchat; sexuelle Handlung (einige Erheblichkeit; sexualbezogene

    (1) Eine Strafbarkeit setzt die vom ernstlichen Willen getragene Einigung von mindestens zwei Personen voraus, an der Verwirklichung eines bestimmten Verbrechens mittäterschaftlich mitzuwirken (BGH, Urteile vom 4. Februar 2009 - 2 StR 165/08, BGHSt 53, 174, 176 mN, und vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, NStZ 2009, 497).

    Allerdings hat sich die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, soweit ersichtlich, ausschließlich mit Fällen von den präsumtiven Mittätern bekannten Identitäten der jeweils anderen befasst (vgl. Roxin, JA 1979, 169; 171 f.; Schünemann in LK, 12. Aufl. § 30 Rn. 60 und 62; BGH, Urteile vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 7, vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, NStZ 2009, 497 und vom 4. Februar 2009 - 2 StR 165/08, BGHSt 53, 174).

  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Allerdings muss im Rahmen des § 30 StGB die verabredete Tat zwar nicht in allen Einzelheiten, jedoch in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sein (vgl. BGH, NStZ 2009, 497 f.; NStZ 2007, 697; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 236).

    Dass auch nur einer der Beteiligten nach dem Tatplan in seiner Funktion auf eine nicht ausreichende (vgl. BGH, NStZ 1982, 244; 1993, 137, 138; NStZ-RR 2002, 74 f.; NStZ 2007, 697; StraFo 2008, 82 f.; NStZ 2009, 497 f.; NJW 2009, 1221 f.) Gehilfenstellung hätte reduziert bleiben sollen, ist nicht erkennbar geworden.

    Allerdings setzt der subjektive Tatbestand einer Verbrechensvereinbarung voraus, dass die an ihr Beteiligten, um deren Strafbarkeit es geht, die verabredete Tat auch ernstlich wollen, während eine bloße Tatgeneigtheit derselben ebenso wenig ausreicht, um ihre Strafbarkeit zu begründen (vgl. BGH, NStZ 1998, 403, 404; NStZ 2009, 497 f.), wie bloße Vorbesprechungen zwecks Abwägung der Erfolgschancen genügen (vgl. BGHSt 12, 306, 309).

  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    S. 4 (unveröffentl.); vom 7. April 1998 - 1 StR 801/97, NStZ 1998, 403, 404; vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, NStZ 2007, 697; vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, NStZ 2009, 497 f.; Beschluss vom 11. August 1999 - 5 StR 217/99, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 5; SK-StGB/Hoyer, 35. Lfg., § 30 Rn. 48; Maurach, JZ 1961, 137, 139; Roxin AT II § 28 Rn. 47 ff.; LK/Schünemann, aaO Rn. 63; NK-StGB/Zaczyk, 4. Aufl., § 30 Rn. 50).
  • LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
    Allerdings muss im Rahmen des § 30 StGB die verabredete Tat zwar nicht in allen Einzelheiten, jedoch in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sein (vgl. BGH, NStZ 2009, 497 f.; NStZ 2007, 697; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 236).

    Dass auch nur einer der Beteiligten nach dem Tatplan in seiner Funktion auf eine nicht ausreichende (vgl. BGH, NStZ 1982, 244; 1993, 137, 138; NStZ-RR 2002, 74 f.; NStZ 2007, 697; StraFo 2008, 82 f.; NStZ 2009, 497 f.; NJW 2009, 1221 f.) Gehilfenstellung hätte reduziert bleiben sollen, ist nicht erkennbar geworden.

    Allerdings setzt der subjektive Tatbestand einer Verbrechensvereinbarung voraus, dass die an ihr Beteiligten, um deren Strafbarkeit es geht, die verabredete Tat auch ernstlich wollen, während eine bloße Tatgeneigtheit derselben ebenso wenig ausreicht, um ihre Strafbarkeit zu begründen (vgl. BGH, NStZ 1998, 403, 404; NStZ 2009, 497 f.), wie bloße Vorbesprechungen zwecks Abwägung der Erfolgschancen genügen (vgl. BGHSt 12, 306, 309).

  • BGH, 15.03.2012 - 5 StR 559/11

    Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Begrenzungsfunktion des

    Es genügt nämlich, dass die Einzelheiten der in Aussicht genommenen Tat in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sind, ohne dass Zeit, Ort und Modalitäten in allen Einzelheiten festliegen müssen (vgl. BGH, Urteile vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 7, und vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, NStZ 2009, 497, 498).
  • BGH, 01.04.2020 - 1 StR 586/19

    Verabredung zu einem Verbrechen (erforderliche Konkretisierung der Tat)

    Die Tat, für deren Durchführung noch nicht einmal die erforderlichen Waffen beschafft waren, war damit lediglich als vage Idee von den Angeklagten entwickelt, aber noch nicht als konkretes Tatgeschehen zwischen diesen vereinbart, weil es an einer Festlegung auf die hier wesentlichen näheren Tatmodalitäten und damit auch auf beidseitige mittäterschaftliche Beiträge zur Tatausführung fehlte (vgl. auch BGH, Urteil vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08 Rn. 9, 11).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 368/16

    Verabredung zur ungenehmigten Vermittlung eines Vertrages über den Erwerb von

    Sie hatten in zumindest stillschweigender Übereinkunft den unbedingten Entschluss gefasst, als Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB) den in den wesentlichen Grundzügen bereits konkretisierten Kaufvertrag über die Kampfflugzeuge zu vermitteln (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 27. Juni 1993 - 1 StR 339/93, aaO; vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, BGHR KWKG § 22a Abs. 1 Nr. 7 Vermitteln 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - III-1 Ws 391/06, NStZ 2007, 647, 648; MüKoStGB/Heinrich, 2. Aufl., § 22a KWKG Rn. 87).
  • BGH, 15.12.2016 - AK 63/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

    Notwendig ist außerdem, dass der Täter unbedingt zur Begehung der Straftat entschlossen ist (vgl. zu allem BGH, Urteil vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, NStZ 2009, 497 f. mwN).
  • BGH, 15.12.2016 - AK 64/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

    Notwendig ist außerdem, dass der Täter unbedingt zur Begehung der Straftat entschlossen ist (vgl. zu allem BGH, Urteil vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, NStZ 2009, 497 f. mwN).
  • BGH, 15.12.2016 - AK 65/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

    Notwendig ist außerdem, dass der Täter unbedingt zur Begehung der Straftat entschlossen ist (vgl. zu allem BGH, Urteil vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, NStZ 2009, 497 f. mwN).
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