Rechtsprechung
BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 266 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 2 StGB; § 46 StGB
Sicherungsbetrug nach verjährter Untreue (mitbestrafte Nachtat; Strafzumessung); Strafzumessung beim Versuch - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Aufleben der Strafbarkeit einer eigentlich straflosen mitbestraften "Nachtat" bei Verjährung der "Haupttat"; Würdigung der Gefährlichkeit des Versuchs und die Nähe zur Tatvollendung in der Strafzumessung; Berücksichtigung eines durch eine verjährte Straftat eingetretenen ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 263
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 203
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 11.03.1993 - 4 StR 17/93
Anforderungen an Verfahrensrüge bezüglich Nichtvereidigung eines Dolmetschers - …
Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08
Die Gefährlichkeit des Versuchs und die Nähe zur Tatvollendung sind aber ganz wesentliche Gesichtspunkte im Rahmen der Gesamtwürdigung, ob von der Strafmilderungsmöglichkeit der § 49 Abs. 1, § 23 Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 6, 8, 9, 11 und 12). - BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch
Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08
Die Gefährlichkeit des Versuchs und die Nähe zur Tatvollendung sind aber ganz wesentliche Gesichtspunkte im Rahmen der Gesamtwürdigung, ob von der Strafmilderungsmöglichkeit der § 49 Abs. 1, § 23 Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 6, 8, 9, 11 und 12). - BGH, 02.02.1988 - 1 StR 15/88
Grundsätze zur Strafmilderung beim Versuch
Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08
Die Gefährlichkeit des Versuchs und die Nähe zur Tatvollendung sind aber ganz wesentliche Gesichtspunkte im Rahmen der Gesamtwürdigung, ob von der Strafmilderungsmöglichkeit der § 49 Abs. 1, § 23 Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 6, 8, 9, 11 und 12).
- BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung …
- BGH, 26.02.1991 - 1 StR 604/90
Unterbinden der Wiederholung von auf die Sachkunde des Sachverständigen zielender …
Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08
Die Gefährlichkeit des Versuchs und die Nähe zur Tatvollendung sind aber ganz wesentliche Gesichtspunkte im Rahmen der Gesamtwürdigung, ob von der Strafmilderungsmöglichkeit der § 49 Abs. 1, § 23 Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 6, 8, 9, 11 und 12). - BGH, 26.05.1993 - 5 StR 190/93
Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen Unterlassen einer fristgerechten …
Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08
Damit lebt die Strafbarkeit einer eigentlich straflosen mitbestraften "Nachtat" - hier dem versuchten Prozessbetrug (§§ 263, 22, 23 StGB) - wieder auf (BGHSt 38, 366, 368 f.; 39, 233, 235;… vgl. auch Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. vor § 52 Rdn. 164). - BGH, 09.12.1986 - 4 StR 658/86
Versagung der Strafmilderung bei mehrfacher Begehung von Straftaten im …
Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08
Die Gefährlichkeit des Versuchs und die Nähe zur Tatvollendung sind aber ganz wesentliche Gesichtspunkte im Rahmen der Gesamtwürdigung, ob von der Strafmilderungsmöglichkeit der § 49 Abs. 1, § 23 Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 6, 8, 9, 11 und 12). - BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88
Wahlweise Verurteilung wegen Betrugs oder wegen Diebstahls - Gewahrsamsbruch des …
Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08
Diese wären straflos (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Treubruch 1; vgl. auch BGHSt (GS) 14, 38 ff.). - BGH, 22.09.1993 - 3 StR 430/93
Annahme einer Strafmilderung beim beendeten Versuch
Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08
Die Gefährlichkeit des Versuchs und die Nähe zur Tatvollendung sind aber ganz wesentliche Gesichtspunkte im Rahmen der Gesamtwürdigung, ob von der Strafmilderungsmöglichkeit der § 49 Abs. 1, § 23 Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 6, 8, 9, 11 und 12). - BGH, 14.01.1992 - 1 StR 700/91
Nähe zum Taterfolg war kausal für die Versagung einer Strafrahmenmilderung nach …
Auszug aus BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08
Die Gefährlichkeit des Versuchs und die Nähe zur Tatvollendung sind aber ganz wesentliche Gesichtspunkte im Rahmen der Gesamtwürdigung, ob von der Strafmilderungsmöglichkeit der § 49 Abs. 1, § 23 Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 6, 8, 9, 11 und 12). - BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
Katzenkönig
- BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14
Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende …
bb) Allerdings entfällt die Straflosigkeit einer Nachtat, wenn die Vortat - z.B. wegen Verjährung - nicht mehr verfolgbar ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - 5 StR 344/08, wistra 2009, 105, 106 sowie BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1992 - 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366, jeweils mwN). - BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20
Betrug (Betrug zur Sicherung einer zuvor begangenen Untreue: …
Nach ständiger Rechtsprechung entfällt jedoch die Straflosigkeit einer Nachtat, wenn die Vortat nicht mehr verfolgbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. November 2008 - 5 StR 344/08, NStZ 2009, 203; vom 10. Februar 2015 - 1 StR 405/14, BGHSt 60, 188, 196, jeweils mwN).Dabei kann die tatbestandslose Vorlage falscher Folgeberichte grundsätzlich Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - 5 StR 344/08, wistra 2009, 105).
- OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 7 U 132/07
Ausschluss eines Gesellschafters aus einer GbR; Wirksamkeit eines mit einfacher …
Auf die dagegen gerichtete Revision des Klägers wurde durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.11.2008, Aktenzeichen: 5 StR 344/08, unter Verwerfung der weitergehenden Revision als unbegründet das Urteil im Strafausspruch aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen. - BGH, 18.08.2009 - 5 StR 278/09
Betrug und Unterschlagung (Sicherungsbetrug; Entkräftung eines Regelbeispiels); …
Demgemäß ist kein so genannter Sicherungsbetrug gegeben (vgl. BGH NStZ 2009, 203).