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   BGH, 13.11.2008 - V ZB 63/08   

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https://dejure.org/2008,9753
BGH, 13.11.2008 - V ZB 63/08 (https://dejure.org/2008,9753)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2008 - V ZB 63/08 (https://dejure.org/2008,9753)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2008 - V ZB 63/08 (https://dejure.org/2008,9753)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wertung eines Antrages auf Prozesskostenhilfe für eine "beabsichtigte Berufung" als fristgemäße Einlegung einer Berufung; Berechnung einer Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verfristeter Einlegung einer Berufung

  • Judicialis

    ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 516
    Bedingte Einlegung der Berufung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - V ZB 63/08
    Dabei hat das Berufungsgericht im Übrigen auch beachtet, dass bei der Auslegung fristgebundener Prozesserklärungen nur diejenigen Umstände berücksichtigt werden dürfen, die für das Gericht innerhalb der Frist erkennbar waren, nicht aber nachträgliche Klarstellungen (vgl. BGH, Beschl. v. 24. Mai, III ZB 8/00, NJW-RR 2000, 1590 m.w.N.).

    b) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde scheidet eine Wiedereinsetzung von Amts (§ 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO), wonach es eines (fristgebundenen) Wiedereinsetzungsantrages nicht bedarf, wenn die Partei schon vor der Prozesskostenhilfeentscheidung die versäumte Prozesshandlung nachgeholt hat und die Gründe für die unverschuldete Fristversäumung aktenkundig waren (vgl. BGH, Beschl. v. 24. Mai, III ZB 8/00, NJW-RR 2000, 1590), vorliegend aus.

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 31/07

    Auslegung der Einlegung der Berufung in Abhängig von der Gewährung von

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - V ZB 63/08
    Vielmehr geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, dass ein Schriftsatz, der alle formellen Anforderungen an eine Berufung erfüllt, nur dann nicht als unbedingte Berufung gedeutet werden darf, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (BGH, Beschl. v. 22. Januar 2002, VI ZB 51/01, NJW 2002, 1352; Beschl. v. 18. Juli 2007, XII ZB 31/07, NJW-RR 2007, 1565, 1566 m.w.N.).

    Es ist zwar richtig, dass der Antragsteller eines Prozesskostenhilfegesuchs, der die Berufungseinlegung an die Bedingung der Prozesskostenhilfegewährung geknüpft hat, diese Bedingung durch Erklärung gegenüber dem Berufungsgericht mit der Folge zurücknehmen kann, dass nunmehr eine unbedingte Prozesserklärung vorliegt (BGH, Beschl. v. 18. Juli 2007, XII ZB 31/07, NJW-RR 2007, 1565, 1566 f.); auch darin ist eine Nachholung der versäumten Prozesshandlung zu erblicken.

  • BGH, 22.01.2002 - VI ZB 51/01

    Einlegung der Berufung unter einer Bedingung

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - V ZB 63/08
    Vielmehr geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, dass ein Schriftsatz, der alle formellen Anforderungen an eine Berufung erfüllt, nur dann nicht als unbedingte Berufung gedeutet werden darf, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (BGH, Beschl. v. 22. Januar 2002, VI ZB 51/01, NJW 2002, 1352; Beschl. v. 18. Juli 2007, XII ZB 31/07, NJW-RR 2007, 1565, 1566 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - V ZB 63/08
    Insbesondere hat das Berufungsgericht den Klägern den Zugang zur Berufungsinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 GG; vgl. dazu etwa BVerfGE 110, 339, 342; BGHZ 151, 221, 227).
  • BGH, 24.01.1990 - XII ZB 143/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schwebender Vergleichsverhandlungen

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - V ZB 63/08
    Es kommt daher gar nicht mehr darauf an, dass ein Anwalt nach ständiger Rechtsprechung ohnehin selbst bei unklarer oder zweifelhafter Rechtslage jedenfalls den sichersten Weg beschreiten muss (vgl. dazu etwa BGH, Beschl. v. 24. Januar 1990, XII ZB 143/89, NJW 1991, 2709, 2710 m.w.N.).
  • BGH, 28.02.2008 - V ZB 107/07

    Beginn der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Zuschlag im

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - V ZB 63/08
    Bei der Vertretung durch einen Rechtsanwalt, dessen Verschulden dem Wiedereinsetzung Beantragenden nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist, beginnt diese Frist daher spätestens in dem Zeitpunkt, in dem der Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können (zum Ganzen Senat, Beschl. v. 28. Februar 2008, V ZB 107/07, NJW-RR 2008, 1084, 1085 m.w.N.).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 13.11.2008 - V ZB 63/08
    Insbesondere hat das Berufungsgericht den Klägern den Zugang zur Berufungsinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 GG; vgl. dazu etwa BVerfGE 110, 339, 342; BGHZ 151, 221, 227).
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