Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2013 - I ZR 15/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34682
BGH, 13.11.2013 - I ZR 15/12 (https://dejure.org/2013,34682)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2013 - I ZR 15/12 (https://dejure.org/2013,34682)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2013 - I ZR 15/12 (https://dejure.org/2013,34682)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,34682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (21)

  • lexetius.com

    UWG § 4 Nr. 11; BRAO § 43b; Richtlinie 2006/123/EG Art. 24

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kommanditistenbrief - Ein Rechtsanwalt verstößt nicht zwingend gegen das Verbot der Werbung um Praxis (§ 43b BRAO), wenn er einen potentiellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs persönlich anschreibt und seine Dienste anbietet.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Kommanditistenbrief

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 11 UWG, § 43b BRAO, Art 24 EGRL 123/2006
    Wettbewerbsverstoß eines Rechtsanwalts durch standeswidriges Verhalten: Anwaltliche Werbung um Praxis bei persönlichen Anschreiben an potentielle Mandanten mit konkretem Beratungsbedarf - Kommanditistenbrief

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß eines Rechtsanwalts gegen das Verbot der Werbung um Praxis bei persönlichem Anschreiben an einen potentiellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Werbung eines Anwalts durch Schreiben an potentielle Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs ("Kommanditistenbrief")

  • BRAK-Mitteilungen

    Werbung: Werbeschreiben an Gesellschafter einer Fondsgesellschaft

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2014, 35

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Kein zwingender Verstoß gegen das Verbot der Werbung um Praxis, wenn ein Rechtsanwalt einen potentiellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs (hier: Inanspruchnahme als Kommanditist einer Fondsgesellschaft auf Rückzahlung von Ausschüttungen) persönlich ...

  • Betriebs-Berater

    Zum Verstoß eines Rechtsanwalts gegen das Verbot der Werbung um Praxis

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß eines Rechtsanwalts durch standeswidriges Verhalten: Anwaltliche Werbung um Praxis bei persönlichen Anschreiben an potentielle Mandanten mit konkretem Beratungsbedarf - Kommanditistenbrief

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Werbeschreiben eines Rechtsanwalts

  • kanzleibeier.eu

    Potenzielle Mandanten dürfen von einem Rechtsanwalt bei Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs angeschrieben werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 43b
    Verstoß eines Rechtsanwalts gegen das Verbot der Werbung um Praxis bei persönlichem Anschreiben an einen potentiellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommanditistenbrief

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dürfen potentielle Mandanten angeschrieben werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt darf potentielle Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs zu Werbezweclen per Brief anschreiben - Kommanditistenbrief

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Kommanditistenbrief zur Mandantenwerbung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mandantenwerbung - Darf ein Rechtsanwalt potenzielle Mandanten anschreiben?

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt darf potenzielle Mandanten mit Beratungsbedarf unter bestimmten Voraussetzungen anschreiben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt darf potenzielle Mandanten mit Beratungsbedarf unter bestimmten Voraussetzungen anschreiben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schreiben eines Rechtsanwalts an potentiellen Mandanten mit Beratungsbedarf stellt nicht in jedem Fall unzulässige Werbung dar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ausnahmsweise zulässige Werbung eines Rechtsanwalts um ein konkretes Mandat

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum Verstoß eines Rechtsanwalts gegen das Verbot der Werbung um Praxis

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Kommanditistenbrief

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 4 UWG 2004, § 43 BRAO
    BGH kippt Werbeverbot: Anwalt darf um konkretes Mandat werben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schreiben eines Rechtsanwalts an potentiellen Mandanten mit Beratungsbedarf stellt nicht in jedem Fall unzulässige Werbung dar

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    UWG § 4 Nr. 11, BRAO § 43 b
    Werbeschreiben an Gesellschafter einer Fondsgesellschaft

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGH lockert Werbung um ein Einzelfallmandat

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwälte dürfen um konkretes Mandat werben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine unzulässige Werbung eines Rechtsanwalts bei Anschreiben eines potentiellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs - Anschreiben darf weder belästigend, nötigend noch überrumpelnd sein

Besprechungen u.ä. (4)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungs- und Richtlinienkonforme Rechtsanwaltswerbung

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BRAO § 43b; UWG §§ 3, 4 Nr. 11; BGB § 242; RL 2006/123/EG Art. 24
    Zur Werbung eines Anwalts durch Schreiben an potentielle Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs ("Kommanditistenbrief")

  • deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung des Werbeverbots in § 43b Var. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Werbung um konkretes Mandat ist grundsätzlich erlaubt! (IBR 2014, 1186)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 199, 43
  • NJW 2014, 554
  • ZIP 2014, 290
  • MDR 2014, 103
  • GRUR 2014, 86
  • VersR 2014, 523
  • WM 2013, 2349
  • MIR 2013, Dok. 089
  • BB 2013, 3073
  • DB 2013, 2855
  • K&R 2014, 38
  • AnwBl 2013, 87
  • AnwBl 2014, 87
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 47/15

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit einer mit einem Werbeaufdruck versehenen,

    Eine entsprechende Beschränkung anwaltlicher Werbung ist auch im Gemeinschaftsrecht angesprochen, indem dort den Mitgliedstaaten aufgegeben wird, "die Unabhängigkeit, die Würde und die Integrität des Berufsstandes" im Rahmen kommerzieller Kommunikation zu gewährleisten (vgl. Art. 24 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 376 S. 36, und hierzu EuGH, EuZW 2011, 681 Rn. 24, 30 sowie vgl. Senat, Urteil vom 27. Oktober 2014 aaO Rn. 12; BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 15/12, BGHZ 199, 43 Rn. 18, 20 f.).
  • BGH, 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 67/13

    Anwaltliches Berufsrecht: Belehrende Hinweise der Rechtsanwaltskammer über die

    Es ist in ähnlicher Form im Gemeinschaftsrecht angesprochen, indem dort den Mitgliedstaaten aufgegeben wird, "die Unabhängigkeit, die Würde und die Integrität des Berufsstandes" im Rahmen kommerzieller Kommunikation zu gewährleisten (vgl. Art. 24 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 376 S. 36 und hierzu EuGH, EuZW 2011, 681 Rn. 24, 30 sowie BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 15/12, NJW 2014, 554 Rn. 18, 20 f.).
  • BGH, 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 24/17

    Erteilung eines belehrenden Hinweises wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der

    Eine Einschränkung der Werbemöglichkeit eines Rechtsanwalts kommt bei verfassungskonformer Auslegung des § 43b BRAO jedoch nur dann in Betracht, wenn sie im Einzelfall durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 15/12, BGHZ 199, 43 mwN).

    In ähnlicher Form ist es im Gemeinschaftsrecht angesprochen, indem dort den Mitgliedstaaten aufgegeben wird, "die Unabhängigkeit, die Würde und die Integrität des Berufsstandes" im Rahmen kommerzieller Kommunikation zu gewährleisten (vgl. Art. 24 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 376 S. 36 und hierzu EuGH, EuZW 2011, 681 Rn. 24, 30 sowie BGH, Urteile vom 13. November 2013 - I ZR 15/12, BGHZ 199, 43; vom 10. Juli 2014 - I ZR 188/12, AnwBl. 2015, 268).

    Sie sind vielmehr nur nach Abwägung der Umstände des Einzelfalls aufgrund der Gefährdung der unionsrechtlich geschützten Interessen gerechtfertigt (BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 15/12, BGHZ 199, 43 Rn. 14).

  • BGH, 10.07.2014 - I ZR 188/12

    Wettbewerbsverstoß: Anwaltliches Schreiben an die Gesellschafter einer

    Ein Werbeverbot ist danach nur bei einer durch eine Abwägung der Umstände des Einzelfalls festzustellenden konkreten Gefährdung der von § 43b BRAO im Einklang mit dem Unionsrecht geschützten Interessen gerechtfertigt, zu denen auch Verbraucherinteressen gehören (BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 15/12, BGHZ 199, 43 Rn. 14, 20 f. - Kommanditistenbrief).

    Allein der Umstand, dass ein potentieller Mandant in Kenntnis von dessen konkretem Beratungsbedarf angesprochen wird, genügt diesen Anforderungen nicht (BGHZ 199, 43 Rn. 18 - Kommanditistenbrief).

    Außerdem kommt es darauf an, ob und inwieweit die Interessen des Verbrauchers deshalb nicht beeinträchtigt sind, weil er sich in einer Situation befindet, in der er auf Rechtsrat angewiesen ist und ihm eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung Nutzen bringen kann (BGHZ 199, 43 Rn. 21 - Kommanditistenbrief).

    Hinsichtlich der Auslegung der fraglichen Bestimmungen der Richtlinie 2006/123/EG bestehen keine vernünftigen Zweifel (BGHZ 199, 43 Rn. 25 - Kommanditistenbrief).

  • OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 124/18

    Bei Deckungszusage Schadensersatzansprüche des Rechtsschutzversicherers gegen

    Ein Verstoß liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der Adressat einerseits durch das Schreiben weder belästigt, genötigt oder überrumpelt wird und er sich andererseits in einer Lage befindet, in der er auf Rechtsrat angewiesen ist und ihm eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung hilfreich sein kann (vgl. BGH, Urt. v. 13.11.2013 - I ZR 15/12, WM 2013, 2349 ff., Rz. 11, 21 m.w.N.).
  • AnwG Berlin, 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16

    Berufsrechte und Pflichten: Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften als

    Auch die Tatsache, dass die Antragstellerin mit ihrem Schreiben vom 5.6.2014 die Genussrechteinhaber in einer Situation angeschrieben hat, in der sie auf konkreten Rechtsrat angewiesen waren, jedenfalls aber aufgrund ihrer Situation ein erhebliches Interesse an Rechtsrat oder rechtlicher Vertretung hatten, ist mit der Rüge vom 14.10.2015 nicht beanstandet, offenbar in Ansehung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 13.11.2013, AZ: I ZR 15/12, Kommanditistenbrief.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016 - 2 AGH 1/16

    Unzulässige Anwaltswerbung: "Reißerisch", "dilettantisch", "ohne jeden

    Es ist in ähnlicher Form im Gemeinschaftsrecht angesprochen, indem dort den Mitgliedstaaten aufgegeben wird, "die Unabhängigkeit, die Würde und die Integrität des Berufsstandes" im Rahmen kommerzieller Kommunikation zu gewährleisten (vgl. Art. 24 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABI. Nr. L 376 S. 36 und hierzu EuGH, EuZW2011, 681 Rn. 24, 30 sowie BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 15/12, NJW 2014, 554 Rn. 18, 20 f.).
  • OLG Frankfurt, 24.09.2015 - 6 U 181/14

    Namensrechtverletzung durch Domainnamen; Wettbewerbsverhältnis zwischen

    aa) Die Beklagte darf im Rahmen ihrer Berufsausübungsfreiheit für ihre Leistungen in der Weise werben, dass sie sich kritisch mit den Anlageprodukten der Klägerin auseinandersetzt und sachlich über Gerüchte im Markt und einen sich daraus ergebenden Beratungsbedarf berichtet (vgl. BGH, GRUR 2014, 86 [BGH 13.11.2013 - I ZR 15/12] - Kommanditistenbrief).
  • OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 167/13

    Rechte eines Rechtsanwalts an aufgrund einer Auskunft einer Vorgesellschaft

    Außerdem ist zu berücksichtigen, ob der Verbraucher sich in einer Situation befindet, in der er auf Rechtsrat angewiesen ist und ihm eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung Nutzen bringen kann (BGH, GRUR 2014, 86 Tz. 18, 21 - Kommanditistenbrief).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - 1 AGH 3/14

    Vereinbarung einer Nullgebühr für die Erstberatung zulässig?

    Die Regelung des § 43b BRAO ist seit dem 28.12.2009 richtlinienkonform dahin auszulegen, dass ein Werbeverbot nur bei einer durch eine Abwägung der Umstände des Einzelfalls festzustellenden konkreten Gefährdung der unionsrechtlichen Interessen gerechtfertigt ist (BGH, BRAK-Mitt. 2014, 35 = AnwBl. 2014, 87, 88 = NJW 2014, 554, Rdnr. 14 ff.).
  • OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 122/18

    Schadensersatz in Form der Erstattung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wegen

  • BGH, 25.04.2019 - AnwZ (Brfg) 57/18

    Erteilung einer missbilligenden Belehrung hinsichtlich Unterlassung der

  • OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 123/18
  • FG Baden-Württemberg, 29.10.2014 - 2 K 3426/11

    Berufsrecht der Steuerberater: Verwendung des Zusatzes "Zertifizierter

  • BFH, 10.02.2016 - VII B 185/14

    Führung eines Zusatzes zur Berufsbezeichnung des Steuerberaters - Art und Weise

  • OLG Köln, 01.04.2016 - 6 U 182/15

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbeschreiben eines Rechtsanwalts an Mandanten eines

  • AnwG Berlin, 20.02.2018 - 4 AnwG 12/17
  • LG Köln, 07.11.2017 - 31 O 76/17

    Bewerbung von Rechtsanwaltsdienstleistungen für ein bestimmtes Mandat

  • VG Wiesbaden, 01.03.2022 - 6 K 781/21
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2015 - 3 SaGa 1850/14 3 SaGa 1927/14

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Bestimmtheit - Unterlassungsanspruch -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2015 - 3 SaGa 1850/14
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht