Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2018 - 3 StR 243/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44867
BGH, 13.11.2018 - 3 StR 243/18 (https://dejure.org/2018,44867)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2018 - 3 StR 243/18 (https://dejure.org/2018,44867)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18 (https://dejure.org/2018,44867)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,44867) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 67 StGB
    Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe (Erleichterung des Zwecks der Maßregel; Umstände des Einzelfalles; Vollstreckungsreihenfolge; vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung; Sicherung des Therapieerfolgs)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1e StPO, § 67 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB, § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB, § 64 StGB, § 67f StGB, § 67 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Anordnung des Vorwegvollzugs der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe zum leichteren Erreichen des Zwecks der Maßregel (hier: Entziehungsanstalt)

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Absehen vom Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 2 S. 1-3
    Begründung der Anordnung des Vorwegvollzugs der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe zum leichteren Erreichen des Zwecks der Maßregel (hier: Entziehungsanstalt)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und der Vorwegvollzug

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 208
  • StV 2019, 271
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85

    Vorwegvollzug einer langen Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 13.11.2018 - 3 StR 243/18
    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; die Abweichung von der gesetzlich vorgesehenen Vollstreckungsreihenfolge kann gerechtfertigt sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1985 - 1 StR 285/85, NStZ 1986, 140 mwN) oder wenn Gründe vorliegen, die zu der Annahme berechtigen, dass der anschließende Strafvollzug den Maßregelvollzug wieder zunichtemachen könnte (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1994 - 3 StR 407/94, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 7).
  • BGH, 14.10.1994 - 3 StR 407/94

    Strafvollzug - Maßregelvollzug - Vorwegvollzug - Maßregelerfolg

    Auszug aus BGH, 13.11.2018 - 3 StR 243/18
    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; die Abweichung von der gesetzlich vorgesehenen Vollstreckungsreihenfolge kann gerechtfertigt sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1985 - 1 StR 285/85, NStZ 1986, 140 mwN) oder wenn Gründe vorliegen, die zu der Annahme berechtigen, dass der anschließende Strafvollzug den Maßregelvollzug wieder zunichtemachen könnte (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1994 - 3 StR 407/94, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 7).
  • BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17

    Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel (mögliches Absehen vom

    Auszug aus BGH, 13.11.2018 - 3 StR 243/18
    Da die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge auch der Sicherung des Therapieerfolgs dienen, muss diese vollstreckungsrechtliche Folge bei der Entscheidung über die Anordnung des Vorwegvollzugs bedacht werden (vgl. zu allem BGH, Beschluss vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, NJW 2018, 714 mwN).
  • BayObLG, 17.04.2023 - 203 VAs 8/23

    Generalstaatsanwaltschaft, Vorwegvollzug, Freiheitsstrafen,

    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. Senat, a.a.O. Rn. 27; ebenfalls BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 2 StR 362/21 -, juris Rn. 6 und BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18 -, juris Rn. 5 jeweils zu § 67 StGB).

    Die Vollstreckungsbehörde hat dabei die Persönlichkeit des Täters, die Länge der Freiheitsstrafe und der notwendigen Behandlung zu berücksichtigen (vgl. Senat, a.a.O. Rn. 27; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Dezember 2019 - 4 VAs 6/19 -, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18 -, juris Rn. 5 zu § 67 StGB).

    Befindet sich der Betroffene zum Zeitpunkt der Entscheidung der Staatsanwaltschaft allerdings bereits in der Therapie, hat die Vollstreckungsbehörde bei ihrer Entscheidung nach § 44b StVollstrO auch die Folgen eines Therapieabbruchs, insbesondere die möglichen Auswirkungen auf die Therapiewilligkeit des Betroffenen und die Erfolgsaussichten, zu bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18 -, juris Rn. 9 zu § 67 StGB).

    Eine von der Vollstreckungsbehörde gegen den Willen des Betroffenen erzwungene Unterbrechung der bereits begonnenen Therapie birgt demgegenüber nicht nur die Gefahr, dass die bereits erfolgte Maßregelbehandlung durch einen Zwischenvollzug der widerrufenen Freiheitsstrafen, der nicht zugleich therapeutisch indiziert war, entwertet wird (vgl. dazu OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 1 VAs 16/18 -, juris Rn. 14; BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18 -, juris Rn. 9 zu § 67 StGB).

  • BGH, 27.08.2020 - 4 StR 670/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Vorrang vor den Regelungen über die

    In Fällen, in denen nachträglich eine so hohe Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird, dass eine nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB bemessene, am Halbstrafenzeitpunkt orientierte Anordnung des Vorwegvollzugs - wie hier - zu einer Herausnahme des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug führen müsste, kann entgegen der Regel des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB auf eine Entscheidung über einen Vorwegvollzug verzichtet werden (BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526, 527; vom 2. August 2017 - 4 StR 261/17, StV 2019, 271 und vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208 f.).
  • BGH, 08.12.2021 - 2 StR 362/21

    Reihenfolge der Vollstreckung (Vorwegvollziehung: Umstände des Einzelfalls,

    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208, 209 mwN).

    In einem solchen Fall kann von der Entscheidung über den Vorwegvollzug abgesehen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2020 - 4 StR 170/20, NStZ-RR 2020, 209; vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208, 209).

  • BGH, 04.06.2019 - 1 StR 81/19

    Aufrechterhalten einer Maßregel bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

    Da die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge auch der Sicherung des Therapieerfolgs dienen, muss diese vollstreckungsrechtliche Folge bei der Entscheidung über die Anordnung des Vorwegvollzugs bedacht werden (BGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17 Rn. 11, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, Absehen 1; vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18 Rn. 9 und vom 18. September 2018 - 3 StR 329/18).

    Dem Senat ist es verwehrt, in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst darüber zu befinden, weil die Entscheidung Wertungen und Beurteilungen erfordert, die dem Tatgericht vorbehalten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18 Rn. 11).

  • BGH, 05.05.2020 - 4 StR 170/20

    Reihenfolge der Vollstreckung (Vorwegvollziehung der Strafe)

    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208, 209 mwN).

    In einem solchen Fall kann von der Entscheidung über den Vorwegvollzug abgesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208, 209; weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 67. Aufl., § 67 Rn. 12).

  • BGH, 25.11.2020 - 5 StR 435/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit); Einziehung von

    Denn hier hat sich eine grundsätzlich auch bei bereits angelaufenen therapeutischen Maßnahmen aus einer früheren 10 11 Maßregelanordnung neu zu treffende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 ? 1 StR 456/17, aaO; vom 23. November 2017 ? 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526 f.; vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208 f.) Anordnung über die Vollstreckungsreihenfolge von Strafe und Maßregel ausnahmsweise erübrigt, weil sich ein zulässiger Vorwegvollzug durch die über siebenmonatige Untersuchungshaft, die der Angeklagte in dem dem Urteil des Landgerichts Dresden vom 24. Juli 2019 zugrundeliegenden Verfahren erlitten hatte, bereits erledigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08, NStZ-RR 2009, 233; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 67 Rn. 9a mwN).
  • BGH, 27.11.2019 - 3 StR 326/19

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Maßregel; Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe

    Insbesondere hat die Anordnung des Vorwegvollzugs nicht zu einer Herausnahme des Angeklagten aus einem bereits begonnenen Maßregelvollzug geführt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 243; vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208, 209), denn ausweislich der angegriffenen Entscheidung hat sich der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt noch in Strafhaft befunden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht