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   BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19   

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https://dejure.org/2019,46211
BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19 (https://dejure.org/2019,46211)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2019 - XII ZB 106/19 (https://dejure.org/2019,46211)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2019 - XII ZB 106/19 (https://dejure.org/2019,46211)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    §§ 292 Abs. 1, ... 168 Abs. 1 FamFG, § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG, § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG, § 20 Abs. 1 GNotKG, § 12 VBVG, § 292 Abs. 1 FamFG, § 168 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 168 Abs. 1 Satz 4 FamFG, § 4 VBVG, 168 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG §§ 168 Abs. 1 S. 4, 292 Abs. 1; VBVG § 4 Abs. 1 S. 2
    Rückforderung überzahlter Betreuervergütung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückforderung einer überzahlten Betreuervergütung; Berücksichtigung des Vertrauensschutzes

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Überzahlte Betreuervergütung, Rückforderung, Vertrauensgrundsatz

  • rewis.io

    Rückforderung überzahlter Betreuervergütung: Berücksichtigung des Vertrauens auf Beständigkeit der Vermögenslage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Rückforderung einer überzahlten Betreuervergütung; Berücksichtigung des Vertrauensschutzes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückforderung überzahlter Betreuervergütung - und das Vertrauen des Betreuers in die Beständigkeit seiner Vermögenslage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuervergütung - und die Höhe des Stundensatzes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rückforderung überzahlter Betreuervergütung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung überzahlter Betreuervergütung (Bank-Betriebswirtin)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Späte Rückforderung von Betreuer-Vergütung

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    FamFG § 168 Abs 1; VBVG § 4 Abs 1 S 2
    Das Amtsgericht hatte in den zwei ersten Vergütungsfestsetzungen einen Stundensatz von 44 Euro für die Berufsbetreuerin gewährt. Danach wurde die Betreuervergütung nur noch unter Zugrundelegung eines Stundensatzes von 33,50 Euro gewährt und festgesetzt. Zur Fage, ob auch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 323
  • MDR 2020, 247
  • FGPrax 2020, 131
  • FamRZ 2020, 449
  • Rpfleger 2020, 192
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13

    Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19
    aa) Zutreffend und von der Rechtsbeschwerde unbeanstandet ist das Landgericht davon ausgegangen, dass das Gericht im Festsetzungsverfahren nach § 292 Abs. 1 FamFG iVm § 168 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FamFG an eine Festsetzung und Auszahlung der Betreuervergütung im vereinfachten Justizverwaltungsverfahren nach § 292 Abs. 1 FamFG iVm § 168 Abs. 1 Satz 4 FamFG nicht gebunden ist, wenn sich - wie hier - das gerichtliche Festsetzungsverfahren an die Festsetzung durch den Kostenbeamten des Gerichts anschließt (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 14 mwN).

    Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch auf Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann entfallen, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 20 und vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 24 f.).

    Es würde indessen der Stellung eines berufsmäßigen Betreuers nicht gerecht und entspricht auch nicht der erkennbaren Intention des Gesetzgebers, diese gerichtliche Aufwandsersparnis mit einer auf Jahre rückwirkenden erheblichen Rechtsunsicherheit der Betreuer in die Beständigkeit ihrer Vermögenslage zu erkaufen (Senatsbeschlüsse vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 31 f. und vom 25. November 2015 - XII ZB 261/13 - FamRZ 2016, 293 Rn. 19 f.).

  • BGH, 25.11.2015 - XII ZB 261/13

    Betreuervergütung: Ausschluss der Rückforderung aus Gründen des

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19
    Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. November 2015 - XII ZB 261/13, FamRZ 2016, 293).

    Die in § 20 Abs. 1 GNotKG zum Ausdruck kommende Wertung, wonach das Kosteninteresse der Staatskasse zurücktreten kann, wenn es von der zuständigen Stelle nicht innerhalb angemessener Frist verfolgt wird und sich das Gegenüber auf die getroffene Regelung gutgläubig eingerichtet hat, kann bei der Beurteilung des schutzwürdigen Vertrauens des Betreuers in die Beständigkeit seiner Vermögenslage berücksichtigt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. November 2015 - XII ZB 261/13, FamRZ 2016, 293).

    Es würde indessen der Stellung eines berufsmäßigen Betreuers nicht gerecht und entspricht auch nicht der erkennbaren Intention des Gesetzgebers, diese gerichtliche Aufwandsersparnis mit einer auf Jahre rückwirkenden erheblichen Rechtsunsicherheit der Betreuer in die Beständigkeit ihrer Vermögenslage zu erkaufen (Senatsbeschlüsse vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 31 f. und vom 25. November 2015 - XII ZB 261/13 - FamRZ 2016, 293 Rn. 19 f.).

  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 590/16

    Erhöhte Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit des Fernkurses

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19
    Da § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG nicht ausschließlich an den Umfang vermittelter Kenntnisse, sondern auch an das Erreichen einer bestimmten beruflichen Qualifikation anknüpft, kann eine zeitlich unzureichende berufsbegleitende Fortbildung auch dann nicht mit einem Hochschulstudium vergleichbar sein, wenn sie im Übrigen Elemente eines solchen aufweist (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Mai 2017 - XII ZB 590/16 - NJW-RR 2017, 965 Rn. 17 f.).
  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 162/17

    Erhöhte Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19
    Mit Blick auf den einem Hochschulstudium nicht ansatzweise vergleichbaren zeitlichen Umfang dieser Fortbildungsmaßnahmen fehlt es bereits deshalb an einer Vergleichbarkeit, ohne dass es auf weitere Umstände ankommt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 162/17 - MDR 2017, 1149 Rn. 6).
  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 493/14

    Betreuervergütung: Zulässigkeit eines in die Zukunft gerichteten

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19
    Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch auf Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann entfallen, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 20 und vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 24 f.).
  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 243/17

    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit der im Wege des sog. Kontaktstudiums

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19
    Bei der Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 243/17 - FamRZ 2018, 136 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums

    Auszug aus BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 129/19

    Ausschluss der Rückforderung überzahlter Betreuervergütung unter Gesichtspunkt

    Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 13. November 2019 - XII ZB 106/19, zur Veröffentlichung bestimmt und vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13, FamRZ 2014, 113).

    In diesem Fall ist schon eine abweichende Festsetzung im gerichtlichen Festsetzungsverfahren ausgeschlossen (Senatsbeschlüsse vom 13. November 2019 - XII ZB 106/19 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 18. Februar 2015 - XII ZB 563/14 - FamRZ 2015, 845 Rn. 19 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2021 - 2 Ws 78/21

    Besonders schwieriger Obduktionsfall kein Regelfall bei Vergütung nach JVEG ;

    In somit verjährungsrechtlich vergleichbarer Konstellation hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, dass einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen kann, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BGH NJW 2014, 1007; NJW-RR 2020, 323; MDR 2020, 373).
  • LG Arnsberg, 24.09.2020 - 5 T 158/20

    Zur Rückforderung einer Betreuervergütung

    Damit stand der Betreuerin nach ihrer Bestellung ein Verfahren zur Verfügung, mit dem sie jederzeit die Höhe ihrer Vergütung und damit auch die Frage, ob sie die für eine bestimmte Vergütungsstufe notwendigen Voraussetzungen im vorliegenden Betreuungsverfahren erfüllt, verbindlich, gegebenenfalls auch unter Erhebung von Rechtsmitteln, hätte klären lassen können (BGH, Beschluss vom 13.11.2019, XII ZB 106/19, NJW-RR 2020, 323).
  • LG Aachen, 20.02.2019 - 3 T 2/19
    Die Rechtsbeschwerde ist durch Beschluss des BGH Karlsruhe - AZ: XII ZB 106/19 - vom 13.11.2019 auf Kosten der Rechtsbeschwerdeführerin zurückgewiesen worden.
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