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   BGH, 13.12.1955 - 5 StR 221/54   

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BGH, 13.12.1955 - 5 StR 221/54 (https://dejure.org/1955,392)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1955 - 5 StR 221/54 (https://dejure.org/1955,392)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1955 - 5 StR 221/54 (https://dejure.org/1955,392)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 44
  • NJW 1956, 638
  • MDR 1956, 433
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.2013 - 3 StR 398/12

    Urkundenfälschung (Verteilung der Tatbeiträge; Fotokopien als Urkunde;

    Auf der Grundlage der Urteilsgründe bleibt daneben etwa im Dunkeln, ob bei den vorgelegten Selbstauskünften des Mitangeklagten W. sowie des Zeugen G. über den Aussteller der Urkunde getäuscht werden sollte oder ob das Verhalten der Angeklagten insoweit möglicherweise nur als eine nicht von § 267 StGB erfasste schriftliche Lüge (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Urteil vom 13. Dezember 1955 - 5 StR 221/54, BGHSt 9, 44) zu werten ist.
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 160/94

    Urkundenfälschung in Form der Identitätstäuschung durch Angabe weiterer Vornamen,

    Eine Urkunde ist unecht, wenn sie nicht von demjenigen stammt, der aus ihr als Aussteller hervorgeht, wenn also der Anschein erweckt wird, ihr Aussteller sei eine andere Person als diejenige, von der sie herrührt (BGHSt 1, 117, 121; 9, 44, 45; 33, 159, 160; BGH NStZ 1993, 491).
  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 570/92

    Unterzeichnung einer Urkunde in offener Stellvertretung

    Eine Urkunde ist unecht, wenn sie nicht von demjenigen stammt, der aus ihr als Aussteller hervorgeht (BGHSt 1, 117, 121; 9, 44, 45; 33, 159, 160).

    Dagegen kommt es auf die Richtigkeit des Erklärten nicht an (BGHSt 9, 44, 45).

    Dieser rechtlichen Bewertung steht die ständige Rechtsprechung nicht entgegen, nach der eine unechte Urkunde auch dadurch hergestellt werden kann, daß der Täter mit seinem Namen unter Vortäuschung einer nicht bestehenden Vertretungsbefugnis eine Erklärung für eine Firma oder eine Behörde unterzeichnet, in der er tätig ist (BGHSt 7, 149, 152; 9, 44; 17, 11; BGHR StGB § 267 Abs. 1 Identität 1; zuletzt BGH StV 1993, 307; ebenso RG HRR 1939 Nr. 399; OLG Bremen NJW 1950, 880 [OLG Bremen 27.04.1950 - Ss 10/50]; a.A.: Samson in SK § 267 Rdn. 47; Steinmetz aaO, S. 81 f).

    Nur unter dieser Voraussetzung, deren Vorliegen unter Berücksichtigung des Inhalts der Urkunde und der begleitenden Umstände, insbesondere auch der sich aus der Urkunde ergebenden tatsächlichen und rechtlichen Beziehungen, festzustellen ist (BGHSt 9, 44, 46), nimmt die Rechtsprechung in den Fällen des Handelns für eine Behörde oder eine Firma bei fehlender Vertretungsbefugnis des Erklärenden denn auch im Ergebnis eine unechte Urkunde an (BGHSt 7, 149, 152 f; 9, 43, 46; 17, 11, 13; BGHR StGB § 267 Abs. 1 Identität 1).

  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ss 267/07

    Strafverfahren: Beschränkung der Berufung bei fehlerhafter Subsumtion des

    Als Aussteller kann auch eine juristische Person oder, wie es vorliegend in Betracht zu ziehen ist, eine Behörde benannt sein (BGHSt 9, 44, 46; Gribbohm a.a.O.), wobei es nicht darauf ankommt, ob er ermittelt werden kann und ob es ihn überhaupt gibt (BGHSt 5, 149, 151 m.w.N; Gribbohm a.a.O. Rdn. 163).
  • OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18

    Urkundenfälschung: Mehrfaches Gebrauchmachen von derselben Urkunde gegenüber

    Im Falle einer - hier vorliegenden - offenen Stellvertretung im Rechtsverkehr kommt es aber regelmäßig darauf an, ob die Urkunde tatsächlich auf die vertretene Behörde oder Gesellschaft zurückgeht; denn der Unterschreibende täuscht in diesem Fall vor, es handele sich um eine Erklärung der vertretenen Person oder Institution (vgl. RGSt 55, 173; BGHSt 7, 149; 9, 44; 17, 11 [hier: Ausstellung eines Wechsels]; BGH NJW 1993, 2753 m.w.Nachw.).

    Ungeachtet dessen, dass als Schutzgut der Urkundenfälschung überwiegend die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs angesehen (vgl. BGHSt 2, 50, 52; 9, 44, 45; Zieschang, in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., vor § 267 Rdn. 6 f.; Heine/Schuster, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 267 Rdn. 1; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 267 Rdn. 1) und die Tat teilweise insgesamt als abstraktes Gefährdungsdelikt eingeordnet wird (Fischer, StGB, 65. Aufl., § 267 Rdn. 1), erweist sich das von dem Angeklagten vorgestellte Gebrauchmachen der Urkunde in Deutschland als ein hinreichender "zum Tatbestand gehörender Erfolg" im Sinne von § 9 Abs. 1 Alt. 4 StGB.

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Deshalb kommt es hier auf die von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs vertretene unterschiedliche Rechtsauffassung nicht an, ob Tateinheit nur bis zur Vollendung des Diebstahls (vgl. GA 1961, 346; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 83-84/73 -, vom 24. September 1974 - 1 StR 364/74) oder bis zu dessen Beendigung (BGH, Urteile vom 13. Dezember 1955 - 5 StR 221/54 -, vom 19. Februar 1965 - 4 StR 22/65 -, vom 4. Oktober 1966 - 1 StR 282/66 -, vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74 = BGHSt 26, 24, 27/28 -, sowie Beschlüsse vom 18. Juni 1980 - 2 StR 89/80 - und vom 28. November 1980 - 2 StR 630/80) anzunehmen ist.
  • BayObLG, 17.12.1980 - RReg. 3 St 250/79

    Platznummer - § 267 StGB

    Die vorangegangene unbefugte Übernahme der geistigen Leistung anderer ist für die Frage des Ausstellers und damit der Echtheit der Urkunde, die sich allein nach dem Aussteller einer bestimmten Erklärung richtet (BGHSt 7, 149; 9, 44/45; LK a.a.O. Rdnrn 124 ff.; Samson in JA 1979, 658 ff.; Maurach Deutsches Strafrecht 5. Aufl. BT S. 483), rechtlich ohne Bedeutung (vgl. hierzu auch Preisendanz StGB 30. Aufl. Anm. 2 IV; Samson in SK StGB Bd. 2 zu Rdnr 58, je zu § 267).

    Diese Vorschrift erstreckt sich umfassend lediglich auf den Schutz der Echtheit von Urkunden (BGHSt 9, 44; Samson JA 1979, 526/528; Kienapfel a.a.O. S. 183, 186 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Dresden, 28.02.2008 - 1 Ss 802/07

    Verurteilung des ehemaligen LWB-Justitiars Martin K. wegen Urkundenfälschung

    Aussteller von Urkunden können dabei nicht nur natürliche Personen sondern auch Behörden oder Firmen sein (vgl. BGHSt 7, 149 ff.; BGHSt 9, 44 ff. ).

    Zur Beurteilung der Frage, auf wen eine Urkunde als Aussteller hinweist, sind deren Inhalt und die begleitenden Umstände, insbesondere die mit deren Inhalt gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Beziehungen heranzuziehen (vgl. BGHSt 9, 44 ff. ).

  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 280/92

    Auswirkungen der Vertretungsfiktion des § 56 Handelsgesetzbuch (HGB) auf das

    In der Unterzeichnung mit dem richtigen Namen kann eine Täuschung über den Aussteller einer Urkunde liegen, wenn der Täter durch einen Zusatz vorgibt, ein vertretungsberechtigtes Organ einer Handelsfirma habe unterschrieben (BGHSt 7, 149, 152; 9, 44; 17, 11).
  • BGH, 06.12.1961 - 2 StR 350/61

    Kommanditist ohne Handlungsvollmacht - § 267 StGB, Firma als Aussteller,

    Im Anschluß daran bejaht BGHSt 9, 44, Urkundenfälschung in einem Falle, in dem Vorstandsmitglieder und Prokuristen eines Kreditinstituts Urkunden namens einer Niederlassung ausstellten, für die sie nicht vertretungsberechtigt waren.
  • BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Verhinderung eines

  • BGH, 24.04.1963 - 2 StR 81/63
  • BGH, 02.08.1961 - 2 StR 101/61

    Bestimmung der Anforderungen an einen freiwilligen Rücktritt - Aufgabe eines

  • BGH, 19.01.1960 - 1 StR 624/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.09.1964 - 1 StR 270/64

    Berücksichtigung einer nicht angeklagten und bereits verjährten Strafverfolgung

  • BGH, 13.06.1962 - 2 StR 235/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 09.09.1960 - 2 StR 311/60

    Umfang der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht bei unterlassenem Beweisantrag

  • BGH, 20.04.1956 - 2 StR 52/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.07.1971 - 1 StR 279/71

    Erfordernis der Hinzuziehung eines zweiten Sachverständigen bei Fragen der

  • BGH, 19.05.1961 - 4 StR 82/61

    Wahrunterstellung einer Beweisbehauptung - Würdigung einer als wahr unterstellten

  • BGH, 05.04.1961 - 2 StR 50/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 06.04.1971 - 5 StR 7/71

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anforderungen an die gerichtliche

  • BGH, 30.03.1960 - 3 StR 61/59

    Entzug des Pflichtteils wegen tätlicher Angriffe gegenüber dem Erblasser -

  • BGH, 21.04.1970 - 5 StR 63/70

    Unterlassene Verlesung der Anklageschrift als Verfahrensbeschwerde - Ausstellung

  • BGH, 27.06.1961 - 1 StR 180/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 549/59

    Rüge der Verletzung des sachlichen Strafrechts - Versuchte Notzucht und Rücktritt

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