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   BGH, 13.12.1977 - X ZR 28/75   

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https://dejure.org/1977,1647
BGH, 13.12.1977 - X ZR 28/75 (https://dejure.org/1977,1647)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1977 - X ZR 28/75 (https://dejure.org/1977,1647)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1977 - X ZR 28/75 (https://dejure.org/1977,1647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 573
  • GRUR 1978, 297
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 117/64

    Patent für einen hohen Absatz für Damenschuhe - Patent für einen Pfennigabsatz -

    Auszug aus BGH, 13.12.1977 - X ZR 28/75
    Die Benutzung hat danach nämlich nicht die nicht zu entfernte Möglichkeit eröffnet, daß beliebige Dritte und damit auch Sachverständige zuverlässige, ausreichende Kenntnis von dem angebotenen Gegenstand erhielten, z.B. mittelbar dadurch, daß einzelne Personen das Angebot wahrnahmen, unter denen sich nicht zur Geheimhaltung verpflichtete Sachverständige befanden und bei denen die Möglichkeit bestand, daß ihre Kenntnis an beliebige Dritte und damit über den engen Kreis einzelner Personen hinaus auch an andere Sachverständige weiterdrang (BGH GRUR 1966, 484, 486 - Pfennigabsatz).
  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

    Auszug aus BGH, 13.12.1977 - X ZR 28/75
    Bei einem Angebot hängt es von den Umständen des Einzelfalles ab, ob damit der darin zum Ausdruck kommende technische Gedanke der Öffentlichkeit zugänglich wird (vgl. dazu BGH GRUR 1959, 179 - Heizpreßplatte; 1963, 86, 89 - Fischereifahrzeug).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95

    "Leiterplattennutzen"; Rechtsfolgen der Verletzung eines Gebrauchsmusters;

    Der Senat hat bereits für das frühere Recht angenommen, daß eine vor dem Prioritätszeitpunkt erfolgte Benutzung der beanspruchten Lehre gegenüber zur Geheimhaltung verpflichteten Personen der Neuheit jedenfalls dann nicht entgegensteht, wenn die Beteiligten ihre Pflicht zur Verschwiegenheit einhalten (vgl. BGH, Urt. v. 8.6.1962 - I ZR 9/61, GRUR 1962, 518, 520; Urt. v. 25.11.1965 - Ia ZR 117/64, GRUR 1966, 484, 486 - Pfennigabsatz; Urt. v. 21.11.1972 - X ZR 64/68, GRUR 1973, 263, 264 - Rotterdam-Geräte u. Urt. v. 13.12.1977 - X ZR 28/75, GRUR 1978, 297, 298 - Hydraulischer Kettenbandantrieb).
  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 215/00

    Drahtinjektionseinrichtung; Ansprüche des Arbeitnehmererfinders bei

    Einen gewichtigen Anhaltspunkt für die Beantwortung dieser Frage liefert dabei der Umstand, ob für den Mitteilungsempfänger eine Pflicht zur Geheimhaltung bestanden hat oder wenigstens nach der Lebenserfahrung anzunehmen war, daß er die Benutzungshandlung, z.B. wegen eines eigenen geschäftlichen oder sonstigen Geheimhaltungsinteresses, tatsächlich geheim halten werde (Sen.Beschl. v. 5.3.1996, aaO; vgl. zur früheren Rechtslage Sen.Urt. v. 13.12.1977 - X ZR 28/75, GRUR 1978, 297, 298 - Hydraulischer Kettenbandantrieb).
  • BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92

    "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines

    Einen gewichtigen Anhaltspunkt für die Beantwortung dieser Frage liefert dabei der Umstand, ob für den Mitteilungsempfänger eine Pflicht zur Geheimhaltung bestanden hat oder wenigstens nach der Lebenserfahrung anzunehmen war, daß er die Benutzungshandlung, z.B. wegen eines eigenen geschäftlichen oder sonstigen Geheimhaltungsinteresses, tatsächlich geheimhalten werde (Sen.Urt. v. 13.12.1977 - X ZR 28/75 - GRUR 1978, 297, 298 - Hydraulischer Kettenbandantrieb).
  • LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 88/12

    Datenspeichersystem

    Hingegen bedeuten Mitteilungen und Benutzungshandlungen des Erfinders dann keine neuheitsschädliche Preisgabe des Erfindungsgedankens, wenn ausdrücklich oder stillschweigend eine Geheimhaltungspflicht vereinbart wurde oder sich eine solche aus Treu und Glauben ergibt oder wenn zu erwarten war, dass der Empfänger der Information diese wegen eines eigenen geschäftlichen Interesses geheim halten werde (BGH GRUR 1978, 297, 298 - Hydraulischer Kettenbandantrieb; GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 2 U 15/04

    Anspruch eines Miterfinders auf Einräumung einer Mitberechtigung an Patenten für

    Bei einer gemeinschaftlichen Entwicklung muss jeder Beitrag zur Planung und Schaffung eines neuen technischen Gegenstandes im Interesse des angestrebten Erfolges dem Kreis der Beteiligten anvertraut werden, weswegen jeder Beteiligte auf die Berücksichtigung der eigenen Interessen durch die übrigen angewiesen ist und - umgekehrt seinerseits - zur Rücksichtnahme auf die Interessen der anderen bereit ist, was insbesondere in einer Phase der Zusammenarbeit, in der eine vertragliche Absicherung oder ein gesetzlicher Schutz noch nicht besteht, der Fall ist (BGH, GRUR 1978, 297 (299) - hydraulischer Kettenbandantrieb; BGH, NJW-RR 1YZY, 834 (835) - Herzklappenprothese).
  • BPatG, 08.11.2000 - 5 W (pat) 444/99
    Dieser gemeinsame Vertrauenschutz reicht unter Umständen bis zum Beginn der Serienanlieferung, zumindest aber solange eine vertragliche Absicherung, eine Freigabe oder ein gesetzlicher Schutz - z. B. durch eine Gebrauchsmusteranmeldung - noch fehlt (vgl BGH GRUR 1978, 297, 298 - Hydraulischer Kettenbandantrieb; BGH Bl.f.PMZ 1996, 351, 356 Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem; BPatG Bl.f.PMZ 1998, 371, 372, re.Sp. - Schwingungsdämpfer; BPatGE 40, 10, 12f - Rollenkeller).
  • BPatG, 13.08.2014 - 7 Ni 8/14
    Nur Informationen, die lediglich einem abgrenzbaren Personenkreis mit der Verpflichtung zur Geheimhaltung mitgeteilt wurden, werden nicht öffentlich zugänglich, solange die Empfänger sich an diese Verpflichtung halten (BGH GRUR 1978, 297, 298 - Hydraulischer Kettenbandantrieb).
  • BPatG, 26.10.2009 - 11 W (pat) 317/04
    Hierzu reicht es aus, wenn nach den tatsächlichen Umständen des konkreten Einzelfalls ernsthaft in Betracht zu ziehen ist, dass eine Pflicht zur Verschwiegenheit zwischen den betreffenden Parteien auch ohne ausdrückliche Vereinbarung stillschweigend gewollt war (BGH GRUR 2002, 609, 611 -Drahtinjektionseinrichtung; BGH GRUR 1996, 747, 752 -Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem; BGH GRUR 1978, 297, 298 -Hydraulischer Kettenbandantrieb).
  • BPatG, 30.01.2001 - 3 Ni 40/99(EU)
    Diese Vorabsprachen müssen schon deshalb als vertraulich eingestuft werden, da beide Parteien an einer wirtschaftlichen Verwertung der zukünftigen Erfindung interessiert sind (vgl BGH GRUR 1959, 178 - Heizpreßplatte; GRUR 1962, 518 Blitzlichtgerät); GRUR 1978, 297 - Hydr.
  • BPatG, 30.01.2001 - 3 Ni 40/99
    Diese Vorabsprachen müssen schon deshalb als vertraulich eingestuft werden, da beide Parteien an einer wirtschaftlichen Verwertung der zukünftigen Erfindung interessiert sind (vgl BGH GRUR 1959, 178 - Heizpreßplatte; GRUR 1962, 518 - Blitzlichtgerät); GRUR 1978, 297 - Hydr.
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