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   BGH, 13.12.1984 - I ZR 71/83   

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https://dejure.org/1984,1151
BGH, 13.12.1984 - I ZR 71/83 (https://dejure.org/1984,1151)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1984 - I ZR 71/83 (https://dejure.org/1984,1151)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1984 - I ZR 71/83 (https://dejure.org/1984,1151)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung des Vertriebs von Abschleppseilen mit einer Farbgebung, die der DIN-Norm für bestimmte Mindestreißkraft der Seile entspricht - Verbraucherkenntnis als Maßstab für Beurteilung von wettbewerbsrechtilchen Verstößen - Anforderungen an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG §§ 1, 3
    Zulässigkeit des Vertriebs von Abschleppseilen mit den DIN-Normen nicht entsprechender Farbgebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • silo.tips (Ausführliche Zusammenfassung)

    Wettbewerbsrecht: Klage eines Verbandes auf Unterlassung DIN-normwidriges Vertriebs von Abschleppseilen

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 736
  • GRUR 1985, 555
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 234/89

    Sahnesiphon - Irreführung/sonst

    Daraus ist grundsätzlich zu folgern, daß eine DIN-Norm für ihre Qualifikation als eine allgemein anerkannte Regel der Technik in ihrer Handhabung einer Branchenübung und der Durchsetzung bei den beteiligten Verkehrskreisen bedarf (Peine, Gesetz über technische Arbeitsmittel, § 3 Rdn. 32 ff.; vgl. auch BGH, Urt. v. 13.12.1984 - I ZR 71/83, GRUR 1985, 555, 556 Abschleppseil; Urt. v. 10.3.1987 - VI ZR 144/86, GRUR 1987, 468, 469 - Warentest IV; OLG Stuttgart NJW-RR 1990, 872, 873) [OLG Stuttgart 09.03.1990 - 2 U 276/89].
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 15 U 68/16

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens einer Diamant-Trennscheibe ohne Angaben zu

    Zwar kann der Verstoß gegen DIN-Normen grundsätzlich lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche auch unter dem Gesichtspunkt der Irreführung (§ 5 UWG) auslösen, wenn der Verletzer mit einer Selbstverpflichtung zur Einhaltung sicherheitsrelevanter Anforderungen geworben hat oder der Verkehr erwartet, dass das Produkt solchen Regeln entspricht (vgl. BGH GRUR 1985, 555 - Abschleppseile; vgl. Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 3a Rn. 1.59).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZR 98/95

    GS-Zeichen - Irreführung/Beschaffenheit

    Wenn mit einem "GS-Zeichen" geworben wird, gehen die Verbraucher, auch wenn sie keine Detailkenntnisse besitzen, jedenfalls davon aus, daß das Gerät keine Mängel aufweist, die zum Widerruf der Erteilung des "GS-Zeichens" führen müßten (vgl. dazu auch - zur Irreführung bei einer solchen verweisenden Verbrauchervorstellung - BGH, Urt. v. 13.12.1984 - I ZR 71/83, GRUR 1985, 555 = WRP 1985, 402 - Abschleppseile; Urt. v. 11.7.1991 - I ZR 33/90, GRUR 1992, 117, 119 = WRP 1991, 789 - IEC-Publikation; OLG Düsseldorf BB 1985, 2191, 2192; OLG Stuttgart WRP 1989, 832; Großkomm./Lindacher, § 3 UWG Rdn. 677, 679).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2007 - 13 A 3657/04

    Kriterien für das Vorliegen einer irreführenden Bezeichnung eines Arzneimittels;

    BGH, Urteile vom 13.12.1984 - I ZR 71/83 -, MDR 1985, S. 736 und 8.3.1990 - I ZR 239/87 -, MDR 1991, S. 30; Bornkamm, a.a.O., § 5 UWG Rdnr. 4.5; Doepner, a.a.O., § 3 Rdnr. 20. .
  • BGH, 14.04.1994 - I ZR 123/92

    Ziegelvorhangfassade - Verletzung schützenswerter Interessen;

    Nach den weiteren Feststellungen des Berufungsgerichts kann auch nicht davon ausgegangen werden, daß sich die nach Behauptung der Klägerin von der Beklagten bei Errichtung der Ziegelvorhangfassade verletzten DIN-Normen bereits als Branchenübung durchgesetzt hätten und die Verletzung einer solchen Übung wettbewerbswidrig sein könnte, weil die Einhaltung der Regel unerläßlich wäre, um einen geschäftlichen Verkehr zu gewährleisten (BGH, Urt. v. 28.3.1969 - I ZR 33/67,. GRUR 1969, 474, 475 = WRP 1969, 378 - Bierbezug; Urt. v. 13.12.1984 - I ZR 71/83, GRUR 1985, 555 = WRP 1985, 402 - Abschleppseile).
  • BGH, 08.03.1990 - I ZR 239/87

    Krankengymnastik - Irreführung/Inhaber oder Personal

    In Anbetracht der Vielzahl von allgemeinen Regelungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens liegt es nahe, daß die angesprochenen Verkehrskreise davon ausgehen, wer eine bestimmte Behandlungsweise anbiete - hier die Erteilung von Krankengymnastik - werde das nur aufgrund der einschlägigen Vorschriften tun und habe auch die nach diesen Vorschriften geregelte Berufsausbildung durchlaufen, wobei es für die Anwendung des § 3 UWG unerheblich ist, ob der Verkehr den Inhalt der Vorschrift im einzelnen kennt (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.1984 - I ZR 71/83, GRUR 1985, 555 = WRP 1985, 402 - Abschleppseile).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2008 - 20 U 46/05

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Motoröls mit dem Begriff

    Aus der Entscheidung "Abschleppseile" des Bundesgerichtshofs (GRUR 1985, 555) folgt nichts anderes.
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 20 U 3/01

    Vertrieb eines Produkts nach Änderung der hierfür geltenden DIN

    Es müsste sich um Personen handeln, die zum einen den Inhalt der DIN EN 13329 kennen (andere können nicht getäuscht werden, vgl. BGH GRUR 1985, 555 - Abschleppseile), also ein sehr spezielles Wissen haben, sich andererseits, aber grundsätzlich falsche Vorstellungen über den regelmäßig nur empfehlenden Charakter von DIN-Normen und über die im Streitfall gar nicht beabsichtigte Ausgrenzung der Produkte der Antragsgegnerin machen; die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu DIN-Normen hat den Gesichtspunkt eines möglichen Irrtums über die Qualität der DIN-Normen ihrerseits nicht herangezogen.
  • BGH, 23.10.1997 - I ZR 99/95

    Irreführende der Werbung mit dem Zeichen "GS = geprüfte Sicherheit"

    Wenn mit einem "GS-Zeichen" geworben wird, gehen die Verbraucher, auch wenn sie keine Detailkenntnisse besitzen, jedenfalls davon aus, daß das Gerät keine Mängel aufweist, die zum Widerruf der Erteilung des "GS-Zeichens" führen müßten (vgl. dazu auch - zur Irreführung bei einer solchen verweisenden Verbrauchervorstellung - BGH, Urt. v. 13.12.1984 - I ZR 71/83, GRUR 1985, 555 = WRP 1985, 402 - Abschleppseile; Urt. v. 11.7.1991 - I ZR 33/90, GRUR 1992, 117, 119 = WRP 1991, 789 - IEC-Publikation; OLG Düsseldorf BB 1985, 2191, 2192; OLG Stuttgart WRP 1989, 832; Großkomm./ Lindacher, § 3 UWG Rdn. 677, 679).
  • OLG Stuttgart, 09.03.1990 - 2 U 276/89

    Baustoffwerbung mit DIN-Norm

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