Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1994 - 4 StR 687/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2061
BGH, 13.12.1994 - 4 StR 687/94 (https://dejure.org/1994,2061)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1994 - 4 StR 687/94 (https://dejure.org/1994,2061)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 687/94 (https://dejure.org/1994,2061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 219
  • StV 1995, 301
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.08.1993 - 2 StR 394/93

    Anwendbarkeit der gewerbsmäßigen Hehlerei auf den Gehilfen

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 687/94
    Im Hinblick darauf ist die Annahme begründet, es könnten Schadensersatzansprüche der Geschädigten in dieser Höhe bestehen, was der Anordnung des Verfalls entgegenstehen würde (BGHR StGB § 73 Anspruch 1).
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 687/94
    Entscheidend ist allein die rechtliche Existenz dieser Ansprüche, nicht, ob sie voraussichtlich geltend gemacht werden (BGH NStZ 1984, 409/410; BGHR StGB § 73 Tatbeute 1).
  • BGH, 15.03.1984 - 1 StR 819/83

    Der Verfallanordnung entgegenstehender Anspruch des Verletzten

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 687/94
    Entscheidend ist allein die rechtliche Existenz dieser Ansprüche, nicht, ob sie voraussichtlich geltend gemacht werden (BGH NStZ 1984, 409/410; BGHR StGB § 73 Tatbeute 1).
  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 41/06

    Verfall von Wertersatz; Ersatzansprüche der Geschädigten (Verzicht; Verwirkung;

    Ist dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch gegen den Täter oder Teilnehmer erwachsen, dessen Erfüllung diesem den Wert des aus der Tat Erlangten entziehen würde, so ist die Anordnung des Verfalls und des Wertersatzverfalls (Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 a Rdn. 3; Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 73 a Rdn. 6) gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB grundsätzlich allein schon durch die Existenz dieser Forderung ausgeschlossen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Verletzte bekannt ist, er den Täter oder Teilnehmer tatsächlich in Anspruch nimmt oder hiermit zumindest noch zu rechnen ist (s. etwa BGH NStZ 1984, 409 f.; 1996, 332; 2001, 257; NStZ-RR 2004, 242, 244; 2006, 138; BGHR StGB § 73 Anspruch 1 und 2 sowie Tatbeute 1).
  • BGH, 11.05.2006 - 1 StR 23/06

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche der Geschädigten; Einleitung einer gesetzlich

    Die zivilrechtlichen Ansprüche der im Urteil namentlich festgestellten Geschädigten genießen grundsätzlich Vorrang (§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; BGH StV 1995, 301; NStZ 2003, 533; siehe auch LK-Schmidt, 12. Aufl. § 73 Rdn. 34).

    Sollte das nicht der Fall sein, sieht § 111i StPO die Möglichkeit vor, eine angeordnete Beschlagnahme zu Gunsten der Verletzten zu verlängern und diesen den Weg zu öffnen, ihre Ansprüche zivilrechtlich durchzusetzen (siehe weiter zur Rückgewinnungshilfe: § 111b Abs. 5 i.V.m. § 111b Abs. 3 Satz 2 StPO; BGH StV 1995, 301; NStZ 2003, 533; BGH, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 4 StR 727/95; KK-Nack, 5. Aufl. § 111b Rdn. 17 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 24 U 208/09

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts beim Abschluss eines Vergleichs; Abweisung

    Der Verfall ist danach ausgeschlossen, soweit zivilrechtliche Ansprüche Geschädigter bestehen; es kommt allein auf die rechtliche Existenz solcher Ansprüche, nicht auf deren Geltendmachung an (BGH, BGH, StV 1995, 301; NStZ 1996, 332; 2001, 257; 2003, 533).
  • BGH, 31.07.2006 - 1 StR 70/06

    Verfallsanordnung (entgegenstehende Ansprüche der Geschädigten; möglicher

    Sollte das nicht der Fall sein, sieht § 111i StPO die Möglichkeit vor, eine etwa angeordnete Beschlagnahme zu Gunsten der Verletzten zu verlängern und diesen den Weg zu öffnen, ihre Ansprüche zivilrechtlich durchzusetzen; das wird bei sinngerechtem Verständnis der Norm auch für die Fälle dinglichen Arrests gelten (vgl. OLG Hamm StV 2003, 548; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2005, 345; KK-Nack, 5. Aufl. § 111i Rdn. 2; siehe weiter zur Rückgewinnungshilfe: § 111b Abs. 5 i.V.m. § 111b Abs. 2; § 111d StPO; BGH StV 1995, 301; NStZ 2003, 533; BGH, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 4 StR 727/95; KK-Nack § 111b Rdn. 17 ff.).
  • BGH, 21.02.2002 - 5 StR 20/02

    Verfall von Wertersatz; hindernde Ansprüche des Geschädigten (rechtliche

    Entscheidend ist allein die rechtliche Existenz dieser Ansprüche (BGHR StGB § 73 Anspruch 2 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2002 - 3 StR 9/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Regelbeispiel Gewerbsmäßigkeit

    Entscheidend ist allein die rechtliche Existenz der Ansprüche, nicht aber, ob sie voraussichtlich geltend gemacht werden (vgl. BGHR StGB § 73 Anspruch 2 m. w. N.).
  • BGH, 09.10.2001 - 4 StR 411/01

    Erweiterter Wertersatzverfall; Ansprüche Dritter

    Hierbei ist es unerheblich, ob diese Ansprüche voraussichtlich geltend gemacht werden (BGHR StGB § 73 Anspruch 1 und 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.03.1996 - 4 StR 24/96

    Verfall - Erstreckung - Mittelbarer Gewinn

    Für die Frage, ob solche Ansprüche der Verletzten der Verfallsanordnung entgegenstehen, ist entscheidend allein die rechtliche Existenz der Ansprüche, nicht, ob sie voraussichtlich geltend gemacht werden (BGHR StGB § 73 Anspruch 1 und 2, jeweils mit weit. Nachw.).
  • BGH, 06.02.1996 - 4 StR 727/95

    Voraussetzungen der Anordnung des Verfalls

    Im Hinblick darauf ist die Annahme begründet, es könnten Schadensersatzansprüche der Geschädigten in dieser Höhe bestehen, was der Anordnung des Verfalls entgegensteht (BGHR StGB § 73 Anspruch 1, 2).
  • BGH, 04.11.2003 - 4 StR 266/03
    Entscheidend ist allein deren rechtliche Existenz (BGHR StGB § 73 Anspruch 2 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht