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   BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05   

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https://dejure.org/2005,366
BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05 (https://dejure.org/2005,366)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2005 - X ARZ 223/05 (https://dejure.org/2005,366)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - X ARZ 223/05 (https://dejure.org/2005,366)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Würdigung der zur Begründung der örtlichen Zuständigkeit eines anderen Insolvenzgerichts vorgetragenen Umstände durch das zuständige Insolvenzgericht; Willkürlichkeit eines Verweisungsbeschlusses; Ausnahme zur Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Gerichtsstandsbestimmung bei »Unternehmensbestattung«

  • zvi-online.de

    ZPO § 281 Abs. 2; InsO § 3 Abs. 1 Satz 1
    Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses des Insolvenzgerichts bei unterbliebener Sachverhaltswürdigung und -aufklärung

  • Judicialis

    ZPO § 281 Abs. 2; ; InsO § 3 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 281 Abs. 2; InsO § 3 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der örtlichen Zuständigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verweisung wegen Unzuständigkeit des Insolvenzgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 847
  • ZIP 2006, 442
  • MDR 2006, 703
  • NZI 2006, 164
  • BB 2006, 464
  • AnwBl 2006, 127
  • Rpfleger 2006, 284
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05
    Das genügt, um zur Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu gelangen (BGHZ 102, 338, 339 f.).

    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (BGHZ 102, 338, 340; Sen.Beschl. v. 22.06.1993 - X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810).

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss jedoch dann keine Bindungswirkung zu, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BGHZ 71, 69, 72 f.; Sen.Beschl. v. 09.07.2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498).
  • BayObLG, 25.07.2003 - 1Z AR 72/03

    Örtliche Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren einer GmbH

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05
    Es sieht sich hieran durch Entscheidungen anderer Gerichte (BayObLG NJW-RR 2004, 986; OLG Celle NZI 2004, 258, 259; OLG Stuttgart OLGR 2004, 184, 186; OLG Schleswig NZI 2004, 264) gehindert.
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss jedoch dann keine Bindungswirkung zu, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BGHZ 71, 69, 72 f.; Sen.Beschl. v. 09.07.2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498).
  • OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04

    Willkürliche Verweisung bei Verdacht der Gerichtsstanderschleichung im Zuge

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05
    Es sieht sich hieran durch Entscheidungen anderer Gerichte (BayObLG NJW-RR 2004, 986; OLG Celle NZI 2004, 258, 259; OLG Stuttgart OLGR 2004, 184, 186; OLG Schleswig NZI 2004, 264) gehindert.
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05
    Eine Verweisung kommt nur in Betracht, wenn bei dem Gericht, bei dem die Sache rechtshängig ist, ein Gerichtsstand nicht eröffnet ist (Sen.Beschl. v. 10.09.2002 - X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634, 3635).
  • OLG Celle, 09.10.2003 - 2 W 108/03

    Bestimmung des für eine GmbH zuständige Insolvenzgericht; Verweisung an das für

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05
    Es sieht sich hieran durch Entscheidungen anderer Gerichte (BayObLG NJW-RR 2004, 986; OLG Celle NZI 2004, 258, 259; OLG Stuttgart OLGR 2004, 184, 186; OLG Schleswig NZI 2004, 264) gehindert.
  • BGH, 22.06.1993 - X ARZ 340/93

    Bindende Verweisung im streitigen Verfahren nach fehlerhafter Gerichtsbezeichnung

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05
    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (BGHZ 102, 338, 340; Sen.Beschl. v. 22.06.1993 - X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2003 - 8 AR 16/03

    Insolvenzverfahren: Verweisungsantrag wegen Verlegung der Abwicklungstätigkeit

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05
    Es sieht sich hieran durch Entscheidungen anderer Gerichte (BayObLG NJW-RR 2004, 986; OLG Celle NZI 2004, 258, 259; OLG Stuttgart OLGR 2004, 184, 186; OLG Schleswig NZI 2004, 264) gehindert.
  • OLG Hamm, 14.01.2016 - 2 SAF 27/15

    Zulässigkeit der Verweisung einer Ehesache im

    Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses tritt selbst dann ein, wenn der Beschluss auf einem Rechtsirrtum beruht oder ansonsten inhaltlich fehlerhaft ist (vgl. BGH, MDR 2015, 908, bei juris Langtext Rn 9 m.w.N.; BGH, NJW 2006, 847f, bei juris Langtext Rn 12 m.w.N.; KG, FamRZ 2014, 787f, bei juris Langtext Rn 5 m.w.N.; Senat, FamRZ 2014, 411, bei juris Langtext Rn 19; OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 213 bei juris Langtext Rn 9; Bahrenfuss, in: ders., a.a.O., § 3 FamFG Rn 9).
  • BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08

    Bindungswirkung einer von beiden Parteien beantragten Verweisung

    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht erlassenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich jeder Nachprüfung (BGHZ 102, 388, 340; Sen.Beschl. v. 13.12.2005 - X ARZ 223/05, NJW 2006, 383 m.N.).

    Einem Verweisungsbeschluss kann daher die gesetzlich vorgesehene bindende Wirkung nur dann abgesprochen werden, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (Sen.Beschl. v. 13.12.2005, aaO m.N.).

  • OLG München, 01.07.2016 - 34 AR 77/16

    Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts bei Strafhaft des Schuldners

    Nach ständiger Rechtsprechung genügt dies, um zur Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu gelangen (vgl. BGHZ 102, 338/339 f.; BGH NJW 2006, 847 Rn. 8 f.).

    Ein Fall der Willkür liegt vor, wenn der Verweisungsbeschluss nicht nur inhaltlich unrichtig oder sonst fehlerhaft ist, sondern bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (z. B. BGH NJW 2003, 3201; NJW 2006, 847 Rn. 12; OLG Celle vom 27.9.21011, juris Rn. 3).

    Hierzu gehört die Ermittlung der Umstände, die die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts betreffen, insbesondere auch die umfassende Prüfung sämtlicher Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 InsO (BGH NJW 2006, 847; OLG Celle a. a. O.).

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