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BGH, 13.12.2006 - 2 ARs 511/06, 2 AR 286/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 12 Abs. 2 StPO
Übertragung der Sache (gewichtige Gründe; fallbezogene Sachkunde) - openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Abweichung von dem vorrangigen Gerichtsstand; Gewichtige Gründe für eine Übertragung nach § 12 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 12 Abs. 2
Übertragung nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gummersbach - 10b Ds 509/05
- AG Plön - 7 Ds 186/06
- BGH, 13.12.2006 - 2 ARs 511/06, 2 AR 286/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.03.2006 - 2 ARs 97/06
Zuständigkeitsübertragung; gewichtige Gründe (Reiseunfähigkeit; Prozessökonomie)
Auszug aus BGH, 13.12.2006 - 2 ARs 511/06
"Eine Übertragung nach § 12 Abs. 2 StPO und damit eine Abweichung von dem vorrangigen Gerichtsstand nach § 12 Abs. 1 StPO kommt nur in Betracht, wenn hierfür gewichtige Gründe sprechen (Senatsbeschluss vom 8. März 2006 - 2 ARs 97/06;… Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 12 Rn. 5 m.w.N.).