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   BGH, 13.12.2006 - IV ZR 180/04   

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https://dejure.org/2006,3809
BGH, 13.12.2006 - IV ZR 180/04 (https://dejure.org/2006,3809)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2006 - IV ZR 180/04 (https://dejure.org/2006,3809)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 180/04 (https://dejure.org/2006,3809)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § 296 Abs. 4; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4; ; ZPO § 530; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 296; ZPO § 520; ZPO § 530; ZPO § 531 Abs. 2
    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch rechtmäßige Zurückweisung eines Beweisantritts als verspätet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 296
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verspätete Benennung eines Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verspätete Benennung eines Zeugen (IBR 2007, 1099)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 373
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Anwendung des ZPO § 531 Abs 2 Nr

    Auszug aus BGH, 13.12.2006 - IV ZR 180/04
    Wer ein Beweismittel zu einem zentralen Punkt des Rechtsstreits bewusst zurückhält, um erst einmal abzuwarten, zu welchem Ergebnis die Erhebung der bisher angebotenen Beweise führt, verstößt in grober Weise gegen die allgemeine Prozessförderungspflicht des Zivilprozesses (vgl. dazu BVerfG NJW 2005, 1768, 1769; BGH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - X ZR 69/01 - NJW 2003, 200 unter II 6 b; BGHZ 91, 293, 303).
  • BGH, 15.10.2002 - X ZR 69/01

    Klageweise Durchsetzung des Werklohnanspruchs trotz fehlender Abnahme; Pflicht

    Auszug aus BGH, 13.12.2006 - IV ZR 180/04
    Wer ein Beweismittel zu einem zentralen Punkt des Rechtsstreits bewusst zurückhält, um erst einmal abzuwarten, zu welchem Ergebnis die Erhebung der bisher angebotenen Beweise führt, verstößt in grober Weise gegen die allgemeine Prozessförderungspflicht des Zivilprozesses (vgl. dazu BVerfG NJW 2005, 1768, 1769; BGH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - X ZR 69/01 - NJW 2003, 200 unter II 6 b; BGHZ 91, 293, 303).
  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 20/83

    tropische Hölzer - § 378 HGB (Hinweis: nunmehr § 434 Abs. 3 BGB <Fassung seit

    Auszug aus BGH, 13.12.2006 - IV ZR 180/04
    Wer ein Beweismittel zu einem zentralen Punkt des Rechtsstreits bewusst zurückhält, um erst einmal abzuwarten, zu welchem Ergebnis die Erhebung der bisher angebotenen Beweise führt, verstößt in grober Weise gegen die allgemeine Prozessförderungspflicht des Zivilprozesses (vgl. dazu BVerfG NJW 2005, 1768, 1769; BGH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - X ZR 69/01 - NJW 2003, 200 unter II 6 b; BGHZ 91, 293, 303).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 62/18

    Auftraggeber und Auftragnehmer kündigen: Welche Kündigung beendet den Vertrag?

    Jede Partei muss zwar mit Zurückweisung rechnen, wenn sie - ggf. liquide - Einwendungen zurückhält und erst einmal abwartet, wie sich das Gericht zu dem schon vorgebrachten Prozessstoff (etwa auch dem Ergebnis einer Beweisaufnahme) stellt (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2006, IV ZR 180/04; Zöller-Heßler, ZPO, 32. Auflage 2018, § 531, Rn 31 mwN).
  • BGH, 09.10.2014 - V ZB 225/12

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei neuem Vorbringen

    Fehlt es daran, ist die Berufung nach § 522 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 180/04, VersR 2007, 373; Beschluss vom 28. Mai 2003 - XII ZB 165/02, NJW 2003, 2531, 2532; HK-ZPO/Wöstmann, ZPO, 5. Aufl., § 520 Rn. 16, 29).
  • OLG Rostock, 28.08.2020 - 4 U 1/19

    Gebrauchtwagenkauf: Sachmängelhaftung des Verkäufers bei Beschreibung der

    Wer ein Beweismittel zu einem zentralen Punkt des Rechtsstreits zurückhält und erst einmal abwartet, zu welchem Ergebnis die Erhebung der bisher angebotenen Beweise führt, verstößt in grober Weise gegen die allgemeine Prozessförderungspflicht und handelt damit nachlässig im Sinne von § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2006, Az.: IV ZR 180/04, - zitiert nach juris -, Rn. 9 m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 31.08.2023 - 5 U 27/22

    private Chat-Äußerung - Wettbewerbsrechtliche Haftung eines Unternehmensinhabers

    Zudem hat die Klägerseite in der Berufungsbegründung nicht dargelegt, warum sie den Zeugen erst in der Berufungsinstanz benannt hat, sodass der Berücksichtigung § 531 Abs. 2 ZPO entgegensteht.Wird ein neues Beweismittel in der Berufungsinstanz eingeführt, muss in der Berufungsbegründung dargelegt werden, weshalb das neue Beweismittel nach § 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen ist (BGH Beschl. v. 13.12.2006 - IV ZR 180/04, BeckRS 2007, 402 Rn. 6).
  • BGH, 29.09.2009 - VI ZR 149/08

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz

    Das Berufungsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass derjenige, der Behauptungen oder Beweismittel bewusst zurückhält, in grober Weise seine prozessualen Sorgfaltspflichten verletzt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 180/04 - VersR 2007, 373).
  • KG, 07.04.2014 - 22 U 86/13

    Verfahren des Gerichts bei Beweisnot einer Partei hinsichtlich des Inhalts eines

    Parteien sind gehalten, zu einem Beweisthema sofort alle Zeugen in erster Instanz zu benennen, auf die sie sich berufen können und wollen, und es ist ihnen nicht gestattet, einzelne Beweismittel zurückzuhalten, um diese dann je nach der prozessualen Lage oder dem Erfolg einer zunächst durchgeführten Beweisaufnahme gegebenenfalls sukzessive in den Prozess einzuführen (vgl. BGH mit Beschluss vom 25. Januar 2012 - IV ZR 230/11- [11]; BGH mit Beschluss vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 180/04- [9]; Foerste in: Musielak, ZPO , 11. Aufl., § 282 Rn. 5 zu Fn. 19; Bacher in: Vorwerk/Wolf, ZPO [Beck'scher Online-Kommentar; Stand: 1.1.2014], § 282 Rn. 4).
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2019 - 8 U 57/16

    VOB-Vertrag: Anforderungen an eine Mängelbeseitigungsaufforderung mit

    Es ist erst nach dem Schluss der letzten mündlichen Verhandlung erster Instanz an das Gericht herangetragen worden, ohne dass ein Zuwarten bis zu einer Erörterung des Ergebnisses der Beweisaufnahme gerechtfertigt gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2006, Az.: IV ZR 180/04, sh.
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2011 - 24 U 37/11

    Anwaltsvertrag: Wer trägt die Darlegungs- und Beweislast?

    Denn unabhängig von der frühestens in der mündlichen Verhandlung vom 17. Dezember 2009 geäußerten Auffassung der Kammer erster Instanz hätte bereits aufgrund des Bestreitens eines Auftrags durch die Beklagte zu 1. im Schriftsatz vom 28. Oktober 2009 im Rahmen der allgemeinen Prozessförderungspflicht gem. § 282 ZPO für die Klägerin Anlass zur Ergänzung ihres Vortrags bestanden (vgl. BGH VersR 2007, 373 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 23 U 67/10

    Wann ist Vergleich über Mängelbeseitigung sittenwidrig?

    Auch etwaige Gründe einer Prozessplanung-/taktik stehen einer Zurückweisung von Vorbringen in zweiter Instanz nicht entgegen, wenn eine Partei liquide Einwendungen zurückhält und erst einmal abwartet, sie sich das Gericht zu dem schon vorgetragenen Prozessstoff stellt (BGH, Urteil vom 13.12.2006, IV ZR 180/04, VersR 2007, 373; Zöller-Heßler, a.a.O., § 531, Rn 32 mwN).
  • KG, 28.05.2009 - 12 U 43/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem wartepflichtigen

    Denn jede Partei muss mit der Zurückweisung von Beweisanträgen rechnen, wenn sie diese zurückhält und erst einmal abwartet, wie sich das Gericht zu dem schon vorgebrachten Prozessstoff, auch zu Ergebnis einer Beweisaufnahme, stellt (vgl. BGH VersR 2007, 373; OLG Karlsruhe MDR 2005, 92; OLG Schleswig OLGR 2005, 8; Zöller/Heßler, a.a.O., § 531 Rn 32).
  • KG, 26.11.2009 - 8 U 126/09

    Gewerberaummiete: Übergabe eines auf das Fälligkeitsdatum einer Monatsmiete

  • LG Köln, 08.04.2009 - 20 O 201/08

    Anspruch aus einem Vollkaskoversicherungsvertrag wegen Vandalismusschäden an

  • OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 13 U 120/07

    Hinweispflicht und neues Vorbringen im Zusammenhang mit einem Werkvertrag:

  • KG, 27.04.2009 - 12 U 65/09

    Berufungsverfahren: Zurückweisung eines erstinstanzlich zurückgehaltenen

  • LG Köln, 14.02.2008 - 24 O 240/06

    Entstehung eines Leitungswasserschadens infolge eines defekten Thermostatventils

  • KG, 06.08.2009 - 12 U 187/08

    Berufungsverfahren: Zurückweisung eines im erstinstanzlichen Verfahren

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