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   BGH, 13.12.2006 - XII ZR 136/05 (1)   

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https://dejure.org/2006,9299
BGH, 13.12.2006 - XII ZR 136/05 (1) (https://dejure.org/2006,9299)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2006 - XII ZR 136/05 (1) (https://dejure.org/2006,9299)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - XII ZR 136/05 (1) (https://dejure.org/2006,9299)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines der beiden Rechtsmittel bei beiderseitig eingelegten Rechtsmitteln; Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Entbehrlichkeit einer Mahnung bei ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Revisionzurückweisung; Revisionszulassungsgrund; grundsätzliche Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Verzug; Erfüllungsverweigerung

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 522; ; ZPO § 525 Satz 1; ; ZPO § 552 a; ; ZPO § 543 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 552a
    Zurückweisung einer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision durch Beschluss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Grundsätzliche Bedeutung einer Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.02.2005 - XII ZR 162/01

    KG Berlin

    Auszug aus BGH, 13.12.2006 - XII ZR 136/05
    Es ist jedoch keine der im Rechtsstreit aufgeworfenen Fragen zu einer Kappungsgrenze, zum Mitverschuldenseinwand oder zur Schadenskausalität bei Mietausfallschäden ungeklärt (vgl. vielmehr m.w.N. Senatsurteile vom 23. November 1994 BGHZ 128, 74 ff. und 16. Februar 2005 - XII ZR 162/01 - NZM 2005, 340 f.).

    Auch an diesen Kriterien fehlt es, da bereits umfangreiche und ausreichende Judikatur zu den unter 1 genannten Fragen vorliegt (siehe auch dazu Senatsurteile BGHZ 128, 74 ff. und vom 16. Februar 2005 aaO).

  • BGH, 23.11.1994 - XII ZR 150/93

    Unterbrechung der Verjährung mietrechtlicher Ansprüche durch ein selbständiges

    Auszug aus BGH, 13.12.2006 - XII ZR 136/05
    Es ist jedoch keine der im Rechtsstreit aufgeworfenen Fragen zu einer Kappungsgrenze, zum Mitverschuldenseinwand oder zur Schadenskausalität bei Mietausfallschäden ungeklärt (vgl. vielmehr m.w.N. Senatsurteile vom 23. November 1994 BGHZ 128, 74 ff. und 16. Februar 2005 - XII ZR 162/01 - NZM 2005, 340 f.).

    Auch an diesen Kriterien fehlt es, da bereits umfangreiche und ausreichende Judikatur zu den unter 1 genannten Fragen vorliegt (siehe auch dazu Senatsurteile BGHZ 128, 74 ff. und vom 16. Februar 2005 aaO).

  • BGH, 10.01.1990 - VIII ZR 337/88

    Übergreifen der Nichtigkeit eines sittenwidrigen Vertrages auf einen anderen

    Auszug aus BGH, 13.12.2006 - XII ZR 136/05
    Zwar kann eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung eine Mahnung entbehrlich machen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1990 - VIII ZR 337/88 - NJW-RR 1990, 442 ff., 444).
  • OLG Celle, 07.07.2016 - 2 U 37/16

    Erhebung der Umsatzsteuer bei Abschluss eines Mietvertrages über gewerblich

    Gleichwohl beschränkt sich der Rechtsstreit in dieser Verhandlung dann auf die noch wesentlichen Fragen, so dass der Zurückweisungsbeschluss eine Konzentration des Streitstoffs bewirkt (vgl. auch BGH, Beschl. v. 13. Dezember 2006, XII ZR 136/05, zur Rechtfertigung der Zurückweisung eines von mehreren Rechtsmitteln durch Beschluss).
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