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   BGH, 13.12.2007 - 3 StR 385/04 (1)   

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https://dejure.org/2007,6919
BGH, 13.12.2007 - 3 StR 385/04 (1) (https://dejure.org/2007,6919)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2007 - 3 StR 385/04 (1) (https://dejure.org/2007,6919)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 3 StR 385/04 (1) (https://dejure.org/2007,6919)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 49 EGV; Art. 50 EGV; § 2 Abs. 3 BÄO; § 6 Abs. 3 BÄO; § 10b Abs. 1 BÄO; § 13 BÄO; § 1 Abs. 2 ZHG; § 18 Nr. 1 ZHG; § 223 StGB
    Dienstleistungsfreiheit (vorübergehende ärztliche Tätigkeit im Inland; europarechtskonforme Auslegung); Körperverletzung (Aufklärung über Ruhen der inländischen Approbation; Einwilligung; Selbstbestimmungsrecht des Patienten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen der Vornahme verschiedener ärtzlicher und zahnärztlicher Behandlungen in Kenntnis des Ruhens der deutschen Approbation; Revision gegen eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen § 13 Bundesärzteordnung (BÄO) in vier Fällen und gegen § ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; BÄO § 2; ; BÄO § 2 Abs. 1; ; BÄO § 2 Abs. 2; ; BÄO § 2 Abs. 3; ; BÄO § 2 Abs. 4; ; BÄO § 6; ; BÄO § 6 Abs. 1; ; BÄO § 6 Abs. 3; ; BÄO § 10 a; ; BÄO § 10 a Abs. 1; ; BÄO § 10 a Abs. 2; ; BÄO § 10 b; ; BÄO § 10 b Abs. 1; ; BÄO § 13; ; BÄO § 13 Abs. 3 Satz 2; ; ZHG § 1 Abs. 1; ; ZHG § 1 Abs. 2; ; ZHG § 13 Abs. 1; ; ZHG § 13 a; ; ZHG § 18; ; ZHG § 18 Nr. 2; ; HPG § 5; ; StPO § 354 Abs. 1 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BÄO § 2 Abs. 3 § 10b Abs. 1
    Kriterien für die "lediglich vorübergehende" Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    BÄO § 2 Abs. 3 § 10b Abs. 1
    Kriterien für die "lediglich vorübergehende" Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BGH, 13.12.2007 - 3 StR 385/04
    Da diese Verfahrensweise bei Korrekturen des Schuldspruchs gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt (BVerfG NJW 2007, 2977, 2982), kommt nur die Aufhebung der sieben von der Schuldspruchänderung betroffenen Einzelstrafaussprüche (einmal ein Jahr Freiheitsstrafe, zweimal sechs Monate Freiheitsstrafe und viermal Geldstrafe von 90 Tagessätzen) sowie des Gesamtstrafenausspruchs in Betracht.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus BGH, 13.12.2007 - 3 StR 385/04
    Es gilt hier nichts anderes als für die Abwehr möglicher Gefährdungen von Straßenverkehrsteilnehmern durch ungeeignete Kraftfahrzeugführer (vgl. zur Suspendierung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland aufgrund einer durch einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellten Fahrerlaubnis, wenn deren Inhaber im Inland die Fahrerlaubnis etwa entzogen wird, § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV; hierzu auch EuGH NJW 2004, 1725).
  • BGH, 13.10.2005 - 3 StR 385/04

    Ruhen der deutschen Approbation hindert nicht vorübergehende ärztliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 13.12.2007 - 3 StR 385/04
    Auf die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Senat mit Urteil vom 13. Oktober 2005 (BGHSt 50, 245) die Entscheidung im Schuldspruch dahin geändert, dass die Verurteilung nach § 13 BÄO bzw. § 18 Nr. 2 ZHG entfällt.
  • BVerfG, 23.10.2007 - 2 BvR 2090/05
    Auszug aus BGH, 13.12.2007 - 3 StR 385/04
    Die Sache ist an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen worden, so dass nunmehr über die gesamte Revision erneut zu entscheiden war (BVerfG - 1. Kammer des Zweiten Senats - Beschl. vom 23. Oktober 2007 - 2 BvR 2090/05).
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