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   BGH, 13.12.2011 - II ZR 141/09   

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https://dejure.org/2011,2031
BGH, 13.12.2011 - II ZR 141/09 (https://dejure.org/2011,2031)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2011 - II ZR 141/09 (https://dejure.org/2011,2031)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - II ZR 141/09 (https://dejure.org/2011,2031)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 2 RVG, § 22 Abs 2 S 2 RVG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Erhöhung der Wertgrenze für Anwaltsgebühren über den gerichtlich festgesetzten Wert hinaus gem. § 22 Abs. 2 S. 2 RVG

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 22 Abs. 1; RVG § 22 Abs. 2 S. 2
    Voraussetzungen für eine Erhöhung der Wertgrenze für Anwaltsgebühren über den gerichtlich festgesetzten Wert hinaus gem. § 22 Abs. 2 S. 2 RVG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Festsetzung des Gegenstandswerts der Anwaltstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.03.2010 - II ZR 62/06

    Rechtsanwaltsgebühr: Voraussetzungen für die Erhöhung der Wertgrenze auf 100 Mio.

    Auszug aus BGH, 13.12.2011 - II ZR 141/09
    Die Erhöhung der Wertgrenze für die Anwaltsgebühren über 30.000.000 EUR hinaus nach § 22 Abs. 2 Satz 2 RVG setzt voraus, dass die dort als "in derselben Angelegenheit" für die mehreren Auftraggeber bezeichnete anwaltliche Tätigkeit verschiedene Gegenstände betrifft (BGH, Beschluss vom 2. März 2010 - II ZR 62/06, NJW 2010, 1373 Rn. 10).
  • OLG Hamburg, 14.08.2012 - 12 UF 64/12

    Beschwerde in einer Familienstreitsache: Verfahrenswertbestimmung bei nicht

    Wie bereits von Schneider (NJW-Spezial 2012, 91 unter II) überzeugend dargelegt wurde, erklärt sich die Lücke durch die Entstehungsgeschichte des FGG-Reformgesetzes, welches zunächst keine Pflicht zur Beschwerdebegründung und damit auch keine Begründungsfrist vorgesehen hatte.
  • OLG Hamburg, 07.06.2012 - 12 UF 64/12

    Familienstreitsache: Bemessung des Verfahrenswertes eines Rechtsmittelverfahrens

    Wie bereits von Schneider (NJW-Spezial 2012, 91 unter II) überzeugend dargelegt wurde, erklärt sich die Lücke durch die Entstehungsgeschichte des FGG-Reformgesetzes, welches zunächst keine Pflicht zur Beschwerdebegründung und damit auch keine Begründungsfrist vorgesehen hatte.
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