Rechtsprechung
   BGH, 13.12.2012 - IX ZB 7/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40871
BGH, 13.12.2012 - IX ZB 7/12 (https://dejure.org/2012,40871)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2012 - IX ZB 7/12 (https://dejure.org/2012,40871)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - IX ZB 7/12 (https://dejure.org/2012,40871)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,40871) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 850e Nr 3 ZPO, § 36 Abs 4 InsO
    Verbraucherinsolvenzverfahren: Sachliche Zuständigkeit für Änderung der Berechnung des pfändbaren Teils des aus Geld- und Naturalleistungen bestehenden Arbeitseinkommens

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Schuldners gegen das Insolvenzgericht auf anderweitige Festsetzung des pfändbaren Betrages

  • zvi-online.de

    ZPO § 850e Nr. 3; InsO § 36 Abs. 4
    Zuständigkeit des Prozessgerichts für die Überprüfung einer dem Drittschuldner obliegenden Zusammenrechnung von Geld- und Naturalleistungen gem. § 850e Nr. 3 ZPO

  • rewis.io

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Sachliche Zuständigkeit für Änderung der Berechnung des pfändbaren Teils des aus Geld- und Naturalleistungen bestehenden Arbeitseinkommens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 850e Nr. 3; InsO § 36 Abs. 4
    Anspruch eines Schuldners gegen das Insolvenzgericht auf anderweitige Festsetzung des pfändbaren Betrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Rechtsschutz gegen Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Naturalleistungen des Arbeitgebers an den Insolvenzschuldner

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bewertung von gepfändeten Naturalleistungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zusammenrechnung von Geld- und Naturalleistungen beim Arbeitseinkommen in der Insolvenz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 560
  • MDR 2013, 245
  • NZI 2013, 98
  • NJ 2013, 383
  • NJ 2014, 126
  • WM 2013, 137
  • DB 2013, 174
  • Rpfleger 2013, 282
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.06.2012 - IX ZB 31/10

    Insolvenzrecht: Gerichtszuständigkeit für die Entscheidung über die

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - IX ZB 7/12
    In einem solchen Fall bestimmt sich auch der Rechtsmittelzug nach den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - IX ZB 166/11, WuM 2011, 486 Rn. 4; vom 5. Juni 2012 - IX ZB 31/10, NZI 2012, 672 Rn. 3).

    Voraussetzung ist vielmehr, dass die in Bezug genommenen Vorschriften der Zivilprozessordnung eine Maßnahme oder eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts vorsehen, für welche nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Insolvenzgericht zuständig wird (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - IX ZB 268/09, NZI 2010, 584 Rn. 2 mwN; Urteil vom 3. November 2011 - IX ZR 46/11, NZI 2011, 979 Rn. 14; Beschluss vom 5. Juni 2012 - IX ZB 31/10, NZI 2012, 672 Rn. 6).

  • BGH, 11.05.2010 - IX ZB 268/09

    Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Insolvenzgericht und Prozessgericht bei Streit

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - IX ZB 7/12
    Voraussetzung ist vielmehr, dass die in Bezug genommenen Vorschriften der Zivilprozessordnung eine Maßnahme oder eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts vorsehen, für welche nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Insolvenzgericht zuständig wird (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - IX ZB 268/09, NZI 2010, 584 Rn. 2 mwN; Urteil vom 3. November 2011 - IX ZR 46/11, NZI 2011, 979 Rn. 14; Beschluss vom 5. Juni 2012 - IX ZB 31/10, NZI 2012, 672 Rn. 6).
  • LG Tübingen, 03.02.1995 - 5 T 326/94
    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - IX ZB 7/12
    c) In der Kommentarliteratur wird im Anschluss an eine ältere Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (MDR 1963, 227 = JurBüro 1962, 700; ebenso LG Tübingen JurBüro 1995, 325) allerdings vertreten, das Vollstreckungsgericht könne auf Antrag des Gläubigers, des Schuldners oder des Drittschuldners eine "klarstellende" Entscheidung über die Bewertung der Sachleistung treffen, die für das Prozessgericht in einem späteren Einziehungsprozess bindend sei (Musielak/Becker, ZPO, 9. Aufl., § 850e Rn. 14; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 850e Rn. 26; Prütting/Gehrlein/Ahrens, ZPO, 4. Aufl., § 850e Rn. 36; MünchKomm-ZPO/Smid, 3. Aufl., § 850e Rn. 37; Schuschke/Walker/Kessal-Wulf, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 850e Rn. 12; ähnlich Bengelsdorf, NZA 1996, 176, 184; gegen eine Bindungswirkung allerdings Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850e Rn. 64; wohl auch OLG Hamm JurBüro 1962, 700).
  • BGH, 03.11.2011 - IX ZR 46/11

    Klage des Treuhänders gegen den Insolvenzschuldner auf Zahlung nicht an die

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - IX ZB 7/12
    Voraussetzung ist vielmehr, dass die in Bezug genommenen Vorschriften der Zivilprozessordnung eine Maßnahme oder eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts vorsehen, für welche nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Insolvenzgericht zuständig wird (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - IX ZB 268/09, NZI 2010, 584 Rn. 2 mwN; Urteil vom 3. November 2011 - IX ZR 46/11, NZI 2011, 979 Rn. 14; Beschluss vom 5. Juni 2012 - IX ZB 31/10, NZI 2012, 672 Rn. 6).
  • BGH, 16.06.2011 - IX ZB 166/11

    Insolvenzrecht: Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit der Singularzulassung der

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - IX ZB 7/12
    In einem solchen Fall bestimmt sich auch der Rechtsmittelzug nach den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - IX ZB 166/11, WuM 2011, 486 Rn. 4; vom 5. Juni 2012 - IX ZB 31/10, NZI 2012, 672 Rn. 3).
  • LG Köln, 30.11.1962 - 1 T 571/62
    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - IX ZB 7/12
    c) In der Kommentarliteratur wird im Anschluss an eine ältere Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (MDR 1963, 227 = JurBüro 1962, 700; ebenso LG Tübingen JurBüro 1995, 325) allerdings vertreten, das Vollstreckungsgericht könne auf Antrag des Gläubigers, des Schuldners oder des Drittschuldners eine "klarstellende" Entscheidung über die Bewertung der Sachleistung treffen, die für das Prozessgericht in einem späteren Einziehungsprozess bindend sei (Musielak/Becker, ZPO, 9. Aufl., § 850e Rn. 14; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 850e Rn. 26; Prütting/Gehrlein/Ahrens, ZPO, 4. Aufl., § 850e Rn. 36; MünchKomm-ZPO/Smid, 3. Aufl., § 850e Rn. 37; Schuschke/Walker/Kessal-Wulf, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 850e Rn. 12; ähnlich Bengelsdorf, NZA 1996, 176, 184; gegen eine Bindungswirkung allerdings Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850e Rn. 64; wohl auch OLG Hamm JurBüro 1962, 700).
  • BGH, 19.09.2019 - IX ZB 2/18

    Entstehung einer Steuerschuld als ausreichender Grund für die Erhöhung des

    In einem solchen Fall bestimmt sich auch der Rechtsmittelzug nach den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - IX ZB 7/12, WM 2013, 137 Rn. 3).

    Voraussetzung für eine Zuständigkeit des Insolvenzgerichts als besonderes Vollstreckungsgericht ist, dass die in Bezug genommenen Vorschriften der Zivilprozessordnung eine Maßnahme oder eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts vorsehen (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - IX ZB 7/12, WM 2013, 137 Rn. 5).

  • BGH, 19.04.2018 - IX ZB 27/17

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für die Zusammenrechnung des in Geld

    Einer gerichtlichen Anordnung bedarf es - anders als im Falle der Zusammenrechnung nach § 850.e Nr. 2 ZPO - nicht (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - IX ZB 7/12, NZI 2013, 98 Rn. 6 mwN).

    Deshalb kann der Schuldner - was der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat - eine niedrigere Bewertung der Naturalleistungen nur im Wege der Klage vor dem Prozessgericht erreichen, wenn der Drittschuldner bei der Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens Geld- und Naturalleistungen zusammengerechnet hat (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012, aaO Rn. 5 ff).

  • LSG Sachsen, 04.01.2021 - L 1 KA 5/20
    Denn es obliegt dem Drittschuldner, den nach §§ 850a, 850c, 850d ZPO pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens zu berechnen, ohne dass es einer gerichtlichen Anordnung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - IX ZB 7/12 - juris Rn. 6; Beschluss vom 19.04.2018 - IX ZB 27/17 - juris Rn. 5).
  • BGH, 13.02.2014 - IX ZB 91/12

    Insolvenzverfahren: Zuständigkeit für Entscheidungen über eine Rücküberweisung

    Voraussetzung einer Entscheidung nach § 36 Abs. 4 InsO ist deshalb, dass die in Bezug genommene Vorschrift der Zivilprozessordnung überhaupt eine Maßnahme oder Entscheidung des Vollstreckungsgerichts vorsieht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - IX ZB 7/12, ZVI 2013, 64 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 07.02.2013 - IX ZB 85/12

    Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens eines insolventen Verbrauchers:

    In einem solchen Fall bestimmt sich auch der Rechtsmittelzug nach den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - IX ZB 166/11, WuM 2011, 486, Rn. 4; vom 5. Juni 2012 - IX ZB 31/10, ZInsO 2012, 1260 Rn. 3; vom 13. Dezember 2012 - IX ZB 7/12, ZInsO 2013, 98 Rn. 3).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 Sa 186/18

    Nachträgliche Geltendmachung von rückständigen Gehaltsansprüchen -

    Dies setzt zwingend voraus, dass die in Bezug genommenen Vorschriften der Zivilprozessordnung eine Maßnahme oder eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts vorsehen, für welche nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Insolvenzgericht zuständig wird (BGH v. 13.12.2012 - IX ZB 7/12 - ; juris, Rn 5).
  • LG Stuttgart, 02.07.2018 - 19 T 167/17

    Festsetzung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens nach Eröffnung des

    Soweit das Insolvenzgericht gemäß § 36 Abs. 4 InsO über die Höhe des pfändungsfreien Einkommens entscheidet, sind auch die vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe gegeben (BGH, Beschluss vom 13.12.2013, IX ZB 7/12).
  • AG Nürnberg, 30.09.2015 - 1 M 13862/15

    Nichtberücksichtigung gem. § 850 c Abs. 1 S. 2 ZPO - Kinder haben eigene

    Für den Erlass eines solchen Beschlusses fehlt somit das Rechtsschutzbedürfnis, vgl. Beschluss d. BGH v. 13.12.2012, Az. IX ZB 7/12.
  • LG Stuttgart, 02.07.2018 - 9 T 167/17

    Zur Berechnung des sozialrechtlichen Bedarfs im Rahmen einer Prüfung nach § 850c

    Soweit das Insolvenzgericht gemäß § 36 Abs. 4 InsO über die Höhe des pfändungsfreien Einkommens entscheidet, sind auch die vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe gegeben (BGH, Beschluss vom 13.12.2013, IX ZB 7/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht