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   BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17   

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https://dejure.org/2017,53472
BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17 (https://dejure.org/2017,53472)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2017 - 2 StR 230/17 (https://dejure.org/2017,53472)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 230/17 (https://dejure.org/2017,53472)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 226 Abs. 2 StGB; § 344 Abs. 1 StPO; § 400 StPO; § 212 StGB; § 15 StGB
    Schwere Körperverletzung (erforderliche Vorstellung des Täters für die wissentliche Verursachung der schweren Folge); Revision des Nebenklägers (Umfang); Tötungsvorsatz (erforderliche tatrichterliche Beweiswürdigung bei Tötungseventualvorsatz)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 StGB, § 212 StGB, § 226 Abs 2 StGB
    Versuch eines Tötungsdelikts: Vorliegen eine bedingten Tötungsvorsatzes; Vorliegen einer wissentlichen schweren Körperverletzung

  • IWW

    § 224 Abs. 1 Ziff. 4 und 5 StGB, § 226 Abs. 1 Ziff. 3 StGB, § 226 Abs. 1 StGB, § 226 Abs. 2 StGB, § 224 Nr. 2, 2. Var. StGB

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen bedingt vorsätzlichen Handelns; Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich; Rechtliche Anforderungen an eine sorgfältige Prüfung des bedingten Tötungsvorsatzes

  • rewis.io

    Versuch eines Tötungsdelikts: Vorliegen eine bedingten Tötungsvorsatzes; Vorliegen einer wissentlichen schweren Körperverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen bedingt vorsätzlichen Handelns; Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich; Rechtliche Anforderungen an eine sorgfältige Prüfung des bedingten Tötungsvorsatzes

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen bedingt vorsätzlichen Handelns; Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich; Rechtliche Anforderungen an eine sorgfältige Prüfung des bedingten Tötungsvorsatzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11

    Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten,

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17
    Aus der Art des jeweiligen Handlungsantriebs können sich Rückschlüsse auf die Stärke des vom Täter empfundenen Tatanreizes und damit auch auf seine Bereitschaft zur Inkaufnahme schwerster Folgen ergeben (BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 445 mwN).

    Mangelnde Impulskontrolle führt nicht selten dazu, dass es bereits bei geringsten Anlässen zu massiven Gewalthandlungen kommt, bei denen dem Täter die Konsequenzen seines Handelns gleichgültig sind und deshalb selbst tödliche Folgen in Kauf genommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 445).

  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00

    Abgrenzung von Strafzumessungsvorschrift und Qualifikationstatbestand; Vorsatz

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17
    Die Revision des Nebenklägers, mit der er sich gegen die rechtliche Bewertung der Jugendkammer richtet, ist zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00, NJW 2001, 980); sie hat auch in der Sache Erfolg.

    Der Tatbestand ist aber erfüllt, wenn der Täter die schwere Körperverletzung als sichere Folge seines Handelns voraussieht (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00, NJW 2001, 980).

  • BGH, 27.08.2013 - 4 StR 274/13

    Schwere Körperverletzung (qualifizierte Begehung mit dolus directus:

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17
    Dafür genügt es zwar nicht, dass er lediglich wusste und wollte, dass sein Opfer durch die Tat erheblich verletzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2013 - 4 StR 274/13, NStZ-RR 2013, 383 mwN).
  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09

    Versuchter Totschlag (Rücktritt; individuelle Unterscheidung des

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17
    Dies würde selbst dann gelten, wenn - wie das Landgericht ohne ausreichenden Beleg zugrunde legt - die Angeklagten nur über unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten verfügten (vgl. Senat, Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, juris Rn. 34).
  • BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz: Beweiswürdigung bei Eventualvorsatz;

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17
    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in die die objektive Gefährlichkeit der Gewalthandlung, aber auch die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motive mit einzubeziehen sind (st. Rspr; vgl. nur Senat, Beschluss vom 13. August 2013 - 2 StR 180/13, NStZ 2014, 84 mwN).
  • BGH, 10.10.1995 - 5 StR 268/95

    Zulässige Revision - Nebenkläger - Tatrichter - Nichtanwendung von

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17
    Aufgrund der zulässigen Revision des Nebenklägers, der eine Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdelikts begehrt, hat das Revisionsgericht jedenfalls zu prüfen, ob der Tatrichter - wie hier - Strafvorschriften unangewendet gelassen hat, die zum Anschluss der Nebenklage berechtigen und bei weitgehend tatbestandlicher Überschneidung dieselbe Zielrichtung haben, wie das Delikt, dessen Nichtanwendung der Nebenkläger in zulässiger Weise beanstandet (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 5 StR 268/95, NStZ-RR 1996, 141).
  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17
    Dabei liegt die Annahme einer Billigung nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz erkannter Lebensgefährlichkeit durchführt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 1991 - 3 StR 470/91; Urteil vom 24. März 1993 - 3 StR 485/92; Urteil vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 321/00, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 27, 35, 51).
  • BGH, 04.12.1991 - 3 StR 470/91

    Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen - Voraussetzungen des

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17
    Dabei liegt die Annahme einer Billigung nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz erkannter Lebensgefährlichkeit durchführt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 1991 - 3 StR 470/91; Urteil vom 24. März 1993 - 3 StR 485/92; Urteil vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 321/00, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 27, 35, 51).
  • BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01

    Gefährliche Körperverletzung; Gefährliches Werkzeug (Gefahr einer gravierenden

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17
    Der neue Tatrichter wird dabei prüfen müssen, ob das Anzünden mittels brennender Papierblätter zusätzlich den Tatbestand des § 224 Nr. 2, 2. Var. StGB erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, NStZ 2002, 30; Urteil vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86).
  • BGH, 12.07.2005 - 1 StR 65/05

    BGH hebt Urteil im Fall eines unterernährten 15-jährigen Mädchens auf

    Auszug aus BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17
    c) Die unterlassene Prüfung des § 226 Abs. 2 StGB ist auch auf die Nebenklägerrevision hin zu berücksichtigen, weil es sich um einen Qualifikationstatbestand handelt und insoweit der Schuldvorwurf betroffen ist (BGH, Urteil vom 12. Juli 2005 - 1 StR 65/05, juris Rn. 16, NStZ-RR 2006, 174, 175).
  • BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Billigen im Rechtssinne; hochgradig

  • BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00

    Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes

  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

  • BGH, 25.06.2002 - 5 StR 103/02

    Urteil wegen des Benzinanschlags in Bernau rechtskräftig

  • LG Bielefeld, 07.03.2019 - 1 Ks 24/18

    Prozess gegen Giftmischer: Quecksilber auf dem Pausenbrot

    Der Tatbestand ist aber erfüllt, wenn der Täter die schwere Körperverletzung als sichere Folge seines Handelns voraussieht (BGH, Urteil vom 14.12.2000 - 4 StR 327/00; Urteil vom 13.12.2017 - 2 StR 230/17).
  • BGH, 05.04.2018 - 1 StR 67/18

    Tötungsvorsatz (Vorliegen von Eventualvorsatz: erforderliche umfassende

    Auf der Ebene der Beweiswürdigung bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in die die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung als wesentlicher Indikator, aber auch die konkrete Angriffsweise, die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motive mit einzubeziehen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 230/17 Rn. 13, StraFo 2018, 127; Beschluss vom 13. August 2013 - 2 StR 180/13, NStZ 2014, 84 jeweils mwN).

    Dabei liegt die Annahme einer Billigung nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz erkannter Lebensgefährlichkeit durchführt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444 und vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 230/17 Rn. 13 aaO jeweils mwN).

    Allerdings kann sich aus der Art des jeweiligen Handlungsantriebs ein Rückschluss auf die Stärke des vom Täter empfundenen Tatanreizes und damit auch auf seine Bereitschaft zur Inkaufnahme schwerster Folgen ergeben (BGH, Urteile vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 61; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, aaO, 445 und vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 230/17 Rn. 14, StraFo 2018, 127; Beschluss vom 24. August 1990 - 3 StR 311/90, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 22).

    Mangelnde Impulskontrolle, wie sie bei dem Angeklagten schon mehrfach zutage getreten ist, kann dazu führen, dass es bereits bei geringsten Anlässen zu massiven Gewalthandlungen kommt, bei denen dem Täter die Konsequenzen seines Handelns gleichgültig sind und deshalb selbst tödliche Folgen in Kauf genommen werden (BGH, Urteile vom 16. April 2008 - 2 StR 95/08 Rn. 9; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, aaO und vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 230/17 aaO Rn. 18).

  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

    Zur Feststellung bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in die die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung als wesentlicher Indikator, aber auch die konkrete Angriffsweise, die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motive mit einzubeziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 230/17 Rn. 13; BGH, Urteil vom 05.04.2018 - 1 StR 67/18 Rn. 13).

    Dabei liegt die Annahme einer Billigung nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz erkannter Lebensgefährlichkeit durchführt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 230/17 Rn. 13; BGH, Urteil vom 05.04.2018 - 1 StR 67/18 Rn. 13).

    Zwar ist auch dann, wenn der Täter den Tötungserfolg vorhergesehen hat, zu prüfen, ob er gleichwohl ernsthaft darauf vertraut hat, er werde nicht eintreten (BGH, Urteil vom 13.12.2017; 2 StR 230/17 = StraFo 2018, 127; BGH, Beschluss vom 13.08.2013, Az. 2 StR 180/13 = NStZ 2014, 84,).

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