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   BGH, 14.01.1953 - VI ZR 39/52   

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https://dejure.org/1953,4877
BGH, 14.01.1953 - VI ZR 39/52 (https://dejure.org/1953,4877)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1953 - VI ZR 39/52 (https://dejure.org/1953,4877)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1953 - VI ZR 39/52 (https://dejure.org/1953,4877)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.09.1952 - 5 StR 525/52
    Auszug aus BGH, 14.01.1953 - VI ZR 39/52
    Der Auffassung des 5. Strafsenats (Urteil vom 4. September 1952 - 5 StR 525/52 - = NJW 1952, 1385), daß die Strafvorschrift des § 164 StGB nicht nur die Behörden vor Irreführung, sondern auch den Einzelnen gegen Mißgriffe irregeleiteter Behörden schützen soll, wird zugestimmt.

    Zwar will die Strafvorschrift des § 164 StGB auch dem Schutz der Behörden gegen Irreführung dienen, zugleich soll aber derjenige vor nachteiligen Maßnahmen der Behörde geschützt werden, gegen den sich die Anschuldigung richtet (vgl. BGH NJW 1952, 1385).

    Es ist ferner der von den Vorinstanzen der rechtlichen Beurteilung zugrunde gelegten Annahme zuzustimmen, daß auch eine Dienststelle der Besatzungsmacht als Behörde im Sinne des § 164 StGB anzusehen ist (BGH NJW 1952, 1385; Schönke StGB 5. Aufl. IV 1 zu § 164 StGB).

  • RG, 04.07.1940 - 2 D 90/40

    1. Falsche Anschuldigung durch den Vorwurf der Rechtsbeugung. Innerer Tatbestand.

    Auszug aus BGH, 14.01.1953 - VI ZR 39/52
    Wohl aber muß von demjenigen, der eine solch schwerwiegende Anzeige erstattet, grundsätzlich verlangt werden, daß er die tatsächlichen Grundlagen seiner Beschuldigung ernstlich überprüft (RGSt 74, 257).

    Bei der erneuten Verhandlung wird das Berufungsgericht aber noch zu prüfen haben, ob der Beklagte nach seinem persönlichen Einsichtsvermögen hätte erkennen müssen, daß die Unterlagen seiner Beschuldigung nicht zuverlässig waren und daß eine Überprüfung geboten war (vgl. RGSt 74, 257; Schönke a.a.O. VI 3 c zu § 164 StGB).

  • RG, 16.01.1908 - I 1112/07

    Hat eine Strafanzeige wegen Gewerbsunzucht dann als unbegründet und als wider

    Auszug aus BGH, 14.01.1953 - VI ZR 39/52
    Eine unrichtige Wiedergabe der näheren Umstände und auch eine Übertreibung würden die Anschuldigung noch nicht zu einer falschen im Sinne des § 164 StGB machen (vgl. hierzu RGSt 41, 59; LeipzKom zum StGB 1951 Anm. 2 g zu § 164).
  • RG, 08.12.1936 - 1 D 869/36

    1. Was ist im § 164 StGB. unter einer "Behörde" und einem "behördlichen

    Auszug aus BGH, 14.01.1953 - VI ZR 39/52
    Es ist zutreffend, daß der Begriff der Leichtfertigkeit etwa mit dem Begriff der groben Fahrlässigkeit gleichbedeutend ist (RGSt 71, 34 [37]; Schönke a.a.O. VI, 3 b zu § 164 StGB).
  • RG, 13.07.1934 - VII 33/34

    1. Kann im Gebiet des gemeinen Rechts der Straßenanlieger Entschädigung für

    Auszug aus BGH, 14.01.1953 - VI ZR 39/52
    Hat er schuldhaft ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB verletzt, so haftet er für alle durch diese Verletzung adaequat verursachten Schäden (vgl. Palandt BGB 10. Aufl. Anm. 3 d zu § 823; RGZ 145, 107 [116]).
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