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   BGH, 14.01.1971 - IV ZB 14/69   

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BGH, 14.01.1971 - IV ZB 14/69 (https://dejure.org/1971,720)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1971 - IV ZB 14/69 (https://dejure.org/1971,720)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1971 - IV ZB 14/69 (https://dejure.org/1971,720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Vorlegung - Legitimation von im Ehebruch erzeugten Kindern - Eingreifen der Vorbehaltsklausel des Art. 30 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) - Legitimationsfeststellungsverfahren bei Anwendbarkeit ausländischen Rechts - Anwendung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 55, 188
  • NJW 1971, 980
  • MDR 1971, 652
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.09.1968 - IV ZB 501/68

    Legitimation von Ehebruchskindern

    Auszug aus BGH, 14.01.1971 - IV ZB 14/69
    Der Vorlegung steht nicht entgegen, daß der erkennende Senat durch Beschluß vom 17. September 1968 (BGHZ 50, 370 [BGH 17.09.1968 - IV ZB 501/68]) über die Anwendung der Vorbehaltsklausel des Art. 30 EGBGB in einer Legitimationsfeststellungssache entschieden hat.

    In der vom Senat in BGHZ 50, 370 [BGH 17.09.1968 - IV ZB 501/68] entschiedenen Sache ging es darum, ob die Regelung des italienischen Rechts, nach der die Legitimation von im Ehebruch erzeugten Kindern verboten ist, gegen den deutschen ordre public verstößt.

    Sie betrifft alle Fälle der Legitimation von im Ehebruch erzeugten Kindern (Simitis StAZ 1969, 12, 16 a.E; Heldrich JZ 1969, 300 [BGH 17.09.1968 - IV ZB 501/68]; Bökelmann StAZ 1969, 169, 170).

    Gemäß der aus Art. 22 Abs. 1 EGBGB entwickelten vollständigen Kollisionsnorm richtet sich die Legitimation eines nichtehelichen Kindes nach den Gesetzen des Staates, dem der Vater zur Zeit der Legitimation angehört (BGHZ 50, 370, 372) [BGH 17.09.1968 - IV ZB 501/68].

  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 395/57
    Auszug aus BGH, 14.01.1971 - IV ZB 14/69
    Gehört aber die Frage, ob ein Verstoß gegen den deutschen ordre public vorliegt, zu den tragenden Entscheidungsgründen, dann ist sie als Rechtsfrage im Sinne des § 28 Abs. 2 FGG anzusehen (so auch BGHSt 11, 31, 34 f [BGH 24.10.1957 - 4 StR 395/57]ür die Vorlegungspflicht nach § 121 Abs. 2 GVG entgegen OLG Köln NJW 1953, 1156 [OLG Köln 14.04.1953 - Ss 1/53]).
  • BGH, 28.07.1953 - IV ZB 105/52

    Umstellung von Verbindlichkeiten aus Gutsüberlassungsverträgen

    Auszug aus BGH, 14.01.1971 - IV ZB 14/69
    Die Vorlegung ist schließlich auch nicht dadurch gegenstandslos geworden, daß das Legitimationsfeststellungsverfahren des § 31 PStG durch Art. 8 Nr. 5 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 18. August 1969 (BGBl I 1969, 1243) mit Wirkung vom 1. Juli 1970 beseitigt worden ist und die neue Rechtslage vom Rechtsbeschwerdegericht zu berücksichtigen ist (BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; 10, 286, 288 f [BGH 28.07.1953 - IV ZB 105/52]; Keidel FGG 9. Aufl. § 27 Anm. 3 a).
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BGH, 14.01.1971 - IV ZB 14/69
    Die Vorlegung ist schließlich auch nicht dadurch gegenstandslos geworden, daß das Legitimationsfeststellungsverfahren des § 31 PStG durch Art. 8 Nr. 5 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 18. August 1969 (BGBl I 1969, 1243) mit Wirkung vom 1. Juli 1970 beseitigt worden ist und die neue Rechtslage vom Rechtsbeschwerdegericht zu berücksichtigen ist (BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; 10, 286, 288 f [BGH 28.07.1953 - IV ZB 105/52]; Keidel FGG 9. Aufl. § 27 Anm. 3 a).
  • BGH, 20.09.1957 - V ZB 19/57

    Behördeneigenschaft bei Ortskrankenkassen

    Auszug aus BGH, 14.01.1971 - IV ZB 14/69
    Denn für die Zulässigkeit der Vorlegung kommt es nach § 28 Abs. 2 FGG darauf an, ob die gleiche Rechtsfrage, die den Gegenstand der Vorlegung bildet, schon vom Bundesgerichtshof entschieden worden ist, und die Gleichheit der Rechtsfrage kann auch dann gegeben sein, wenn verschiedene gesetzliche Vorschriften in Rede stehen (BGHZ 7, 339, 342 [BGH 23.10.1952 - V ZB 18/51]; 25, 186, 188 [BGH 20.09.1957 - V ZB 19/57]; Keidel FGG 8. Aufl. § 28 Rdn. 17; Jansen FGG 2. Aufl. Bd. I § 28 Rdn. 9).
  • BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51

    Ungeregelter Nachlaß. Vorlegungspflicht

    Auszug aus BGH, 14.01.1971 - IV ZB 14/69
    Denn für die Zulässigkeit der Vorlegung kommt es nach § 28 Abs. 2 FGG darauf an, ob die gleiche Rechtsfrage, die den Gegenstand der Vorlegung bildet, schon vom Bundesgerichtshof entschieden worden ist, und die Gleichheit der Rechtsfrage kann auch dann gegeben sein, wenn verschiedene gesetzliche Vorschriften in Rede stehen (BGHZ 7, 339, 342 [BGH 23.10.1952 - V ZB 18/51]; 25, 186, 188 [BGH 20.09.1957 - V ZB 19/57]; Keidel FGG 8. Aufl. § 28 Rdn. 17; Jansen FGG 2. Aufl. Bd. I § 28 Rdn. 9).
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    Bei der Vaterschaftsanerkennung islamischen Rechts handelt es sich um eine weder der Legitimation durch nachfolgende Ehe noch der Ehelicherklärung sowie der Annahme als Kind entsprechende Rechtsfigur eigener Art, die aber einen legitimen Status des Kindes auszuweisen vermag und wegen ihrer Ähnlichkeit mit den genannten deutschen Rechtsinstitutionen vom Legitimationsstatut des Art. 22 EGBGB erfaßt wird (BGHZ 55, 188 [193]; 69, 387 [390 f.]; BGH, NJW 1982, 521 [BGH 30.09.1981 - IVb ZB 522/80]).
  • BGH, 14.03.2000 - KZR 15/98

    Zahnersatz aus Manila

    Denn Maßstab für die rechtliche Beurteilung im Revisionsverfahren ist das im Zeitpunkt der Entscheidung geltende Recht (vgl. BGHZ 9, 101; 36, 348; 55, 188, 191; 60, 68, 71 f.; BGH, Urt. v. 5.4.1995 - I ZR 67/93, GRUR 1995, 518, 519 = WRP 1995, 608 - Versäumte Klagenhäufung; Urt. v. 6.5.1999 - I ZR 199/96, GRUR 1999, 923, 925 = WRP 1999, 831 - Tele-Info-CD, zur Veröffentlichung in BGHZ 141, 329 bestimmt).
  • BGH, 26.10.1977 - IV ZB 7/77

    Anwendung deutschen Rechts bei aufwendig feststellbarem ausländischen Recht

    Das Vaterschaftsanerkenntnis eines tunesischen Staatsangehörigen ist hinsichtlich seiner Legitimationswirkung nach Art. 22, nicht nach Art. 18 EGBGB einzuordnen (Ergänzung zu BGHZ 55, 188).

    So hat der erkennende Senat auch bereits hinsichtlich des Vaterschaftsanerkenntnisses eines Moslems ägyptischer Staatsangehörigkeit entschieden (BGHZ 55, 188), und auch im Schrifttum wird die Kindesanerkennung des islamischen Rechts überwiegend nicht unter Art. 18, sondern unter Art. 22 EGBGB, zumindest mittels entsprechender Anwendung dieser Kollisionsnorm, eingeordnet (vgl. Kegel, Internationales Privatrecht, 4. Aufl., S. 144, 154, 432 f; Siehr DAVorm 1973, 125, 135; Henrich StAZ 1974, 142, 145; Neuhaus, Die Grundbegriffe des internationalen Privatrechts, 2. Aufl., S. 132; Palandt/Heldrich BGB 36. Aufl. Art. 22 EGBGB Anm. 3; Krüger StAZ 1977, 245, 247, der zudem darauf hinweist, daß das Anerkenntnis des islamischen Rechts - "iqrâr" - nicht nur Beweisfunktion habe, sondern der Begründung von Rechtsverhältnissen diene).

  • VG Bayreuth, 30.04.2013 - B 1 K 11.408

    Feststellung der Staatsangehörigkeit; nichteheliches Kind eines Vaters mit

    Die "Anerkennung" könne aber weder als Legitimation durch nachfolgende Eheschließung noch als Ehelicherklärung noch als Adoption qualifiziert werden, sondern es handele sich um eine Rechtsfigur eigener Art. Wegen der Ähnlichkeiten mit den genannten hiesigen Rechtsinstituten hat der Bundesgerichtshof jedoch im Rahmen seiner Begründung, dass die erfolgte Anerkennung nach hanefitischem Recht zu beurteilen sei, dargelegt, dass keine Bedenken gegen die Annahme bestünden, die Anerkennung als von dem in Art. 22 EGBGB bestimmten Legitimations- und Adoptionsstatut mit erfasst anzusehen (BGH, U.v. 14.1.1971 - BGHZ 55, 188).

    Entscheidend für die Frage, ob ein Verstoß gegen den deutschen ordre public vorliegt, sind nicht so sehr die Voraussetzungen der geschaffenen Rechtslage, sondern es kommt wesentlich auf die Rechtsfolgen an (vgl. BGH, B.v. 14.1.1971 - IV ZB 14/69 - BGHZ 55, 188).

  • OLG Hamm, 12.11.1987 - 15 W 57/85

    Vermerk der Legitimation eines Kindes mit ausländischem Elternteil durch

    Eine solche Vorlage kann nicht nur - wie hier angestrebt - zu einem "Legitimationsbeschluß«, also zu der Anordnung der Beischreibung eines Randvermerkes über den Eintritt der Legitimation durch nachfolgende Eheschließung der Eltern führen, sondern auch - wenn die nachfolgende Ehe keine Legitimation bewirkt hat - zu der Anordnung eines Randvermerkes über eine sonstige Feststellung oder Änderung des Personenstandes des Kindes nach § 30 PStG, sofern die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind (Senat FamRZ 1971, 464; wohl auch BGHZ 55, 188 = NJW 1971, 980, und BGH FamRZ 1982, 52 = BGHF 2, 800).

    Das genannte neue Gesetz ist, obschon erst nach dem Erlaß der landgerichtlichen Entscheidung verkündet und in Kraft getreten, von dem Senat als Rechtsbeschwerdegericht zu berücksichtigen, weil es nach seinem erkennbaren zeitlichen Geltungswillen den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens erfaßt (vgl. BGHZ 9, 101; 55, 188, 191; KG FamRZ 1987, 859; Keidel/Kuntze/Winkler, aaO § 27 Rdn. 22 mwN), was sich aus der Übergangsregelung in Art. 1 Nr. 11 = Art. 220 EGBGB n.F. ergibt.

  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 205/06

    Auslegung der Nutzungsbestimmung einer Teilungserklärung - Pflicht zur Einhaltung

    Diese nach Erlass der landgerichtlichen Entscheidung in Kraft getretene Änderung des materiellen Rechts hat das Rechtsbeschwerdegericht bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, weil das neue Recht nach seinem zeitlichen Geltungswillen sich auf das Rechtsverhältnis, das den Gegenstand des Verfahrens bildet, erstrecken soll (vgl. BGHZ 55, 188, 191; BayObLGZ 1980, 347, 349; Senat OLGZ 1972, 371, 373).
  • BGH, 28.03.1979 - IV ZB 89/78

    Eintragung der Legitimation in das Geburtenbuch - Fürmöglichhalten der

    Aus der Begründung des Vorlagebeschlusses ergibt sich, daß das vorlegende Gericht ebenso wie das Oberlandesgericht Hamburg - und im übrigen auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 55, 188, 193 f; 69, 387, 392) [BGH 26.10.1977 - IV ZB 7/77]- das Bestehen einer Legitimationswirkung des Vaterschaftsanerkenntnisses nach ausländischem Recht für ausreichend erachtet hätte, um die Anwendung der Vorbehaltsklausel des Art. 30 EGBGB und damit die Beurteilung der Legitimation nach deutschem Recht zu hindern.

    Aus der Vorlage ergibt sich auch nicht, daß das vorlegende Gericht etwa auf die Eintragung des Anerkenntnisses abweichend von der angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg (und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. BGHZ 55, 188, 194 ff) § 31 PStG und nicht § 30 PStG anwenden wollte.

  • OLG Zweibrücken, 09.03.1982 - 3 W 26/82
  • LG Bielefeld, 23.08.1978 - 3 T 691/77

    Wirksamkeit der Anerkennung eines im Ausland gebornenen nichtehelichen Kindes in

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 211/96

    Urheberrechtlicher Schutz der Teilnehmerdaten der Deutschen Telekom AG;

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 210/96

    Urheberrechtlicher Schutz der Teilnehmerdaten der Deutschen Telekom AG;

  • BGH, 21.09.1983 - IVb ZB 649/81

    Anspruch auf Versorgungsausgleich - Ausgleich der betrieblichen Altersversorgung

  • BGH, 13.07.1983 - IVb ZB 804/81

    Beschwerde der LVA gegen einen gerichtlichen Vergleich - Feststellung der

  • BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 535/81

    Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten nach einer Scheidung im Wege des

  • BGH, 08.06.1983 - IVb ZB 776/81

    Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten nach einer Scheidung im Quasi-Splitting -

  • BGH, 13.07.1983 - IVb ZB 929/81

    Einordnung der Anwartschaft bei einer Zusatzversorgungseinrichtung auf statische

  • BGH, 13.07.1983 - IVb ZB 30/82

    Berechnung des Versorgungsausgleichs im Rahmen von Rentenanwartschaften nach

  • BGH, 13.07.1983 - IVb ZB 853/81

    Rechtmäßigkeit eines Versorgungsausgleichs nach einem Ehescheidungsverfahren -

  • BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 144/82

    Versorgungsausgleich von Rentenanwartschaften bei Scheidung - Voraussetzungen zur

  • BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 71/82

    Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers im Rechtsmittelverfahren

  • BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 852/81

    Anwartschaft auf dynamische Versorgungsrente - Anspruch auf Versorgungsausgleich

  • BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 797/81

    Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten nach einer Scheidung im Wege des

  • BGH, 08.06.1983 - IVb ZB 709/80

    Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten nach einer Scheidung - Anrechnung

  • BGH, 08.06.1983 - IVb ZB 840/81

    Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten nach einer Scheidung im Wege des

  • BGH, 08.06.1983 - IVb ZB 920/80

    Scheidung der Ehe - Regelung des Versorgungsausgleichs - Erwerb einer

  • OLG Köln, 03.05.1985 - 16 Wx 21/85
  • LG Braunschweig, 23.06.1976 - 8 T 297/76

    Eintragung der Legitimation eines nicht ehelich geborenen Kindes im Geburtenbuch

  • AG Freiburg, 24.06.1980 - 12 UR III 55/79

    Status eines legitimen Kindes im Verhältnis zum Vater eines zunächst nicht

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