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BGH, 14.01.1971 - IV ZB 50/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an einen Kindesannahmevertrag - Voraussetzungen für eine wirksame Zustimmung des gesetzlichen Vertreters - Notwendigkeit der Mitwirkung eines Ergänzungspflegers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 841
- MDR 1971, 466
- DNotZ 1971, 481
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 27.02.1980 - IV ZB 167/79
Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Adoption durch den Stiefvater
Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung nicht gebilligt und auch bei der Adoption von 14jährigen und älteren Kindern die Bestellung eines Ergänzungspflegers für erforderlich gehalten (BGH LM BGB § 1751 Nr. 1 = NJW 1971, 841 [BGH 14.01.1971 - IV ZB 50/70] - FamRZ 1971, 245). - LG Traunstein, 01.08.1979 - 4 T 1519/79
Zur Anwendung von § 1795 BGB bei der Annahme als Kind
a) Für das bis 31.12.1976 geltende Adoptionsrecht nach dem Vertragssystem wurde allgemein die Auffassung vertreten (BGH NJW 71, 841 ), daß die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu einem Adoptionsvertrag gemäß § 1751 Abs. 11 BGB alte Fassung ein Akt der gesetzlichen Vertretung sei, der den allgemeinen Regeln des BGB unterliege.