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   BGH, 14.01.1971 - KZR 10/69   

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https://dejure.org/1971,6130
BGH, 14.01.1971 - KZR 10/69 (https://dejure.org/1971,6130)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1971 - KZR 10/69 (https://dejure.org/1971,6130)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1971 - KZR 10/69 (https://dejure.org/1971,6130)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vertragsauslegung mit dem Ergebnis einer Verpflichtung zu einer durch Vertragsstrafe abgesicherten Unterlassung des Vertriebs von Ware außerhalb des Ostblocks - Gültigkeit von Abreden nach kartellrechtlichen Vorschriften - Beschränkung der Freiheit der Preisgestaltung ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.05.1962 - I ZR 181/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.01.1971 - KZR 10/69
    Die Auslegung des bezeichneten Vorbringens des Beklagten in der Klageerwiderung als Geständnis ist im Revisionsrechtszug als Auslegung einer Prozeßerklärung in vollem Umfang nachprüfbar (BGH-Urt. v. 25.5.1962, I ZR 181/61, LM ZPO § 288 Nr. 3 = NJW 1962, 1390 m.w.Nachv.), ohne daß der Beklagte, wie die Klägerin in der Revisionserwiderung meint, auf den Antrag auf Tatbestandsberichtigung beschränkt ist.
  • BGH, 07.06.1962 - KZR 6/60

    Aussetzung nach § 96 Abs. 2 GWB

    Auszug aus BGH, 14.01.1971 - KZR 10/69
    Die Rüge, daß im vorhergehenden Rechtszug über den Rechtsstreit im ganzen oder jedenfalls über eine kartellrechtliche Vortrage ein Kartellspruchkörper hätte entscheiden müssen, kann im Revisionsrechtszug nur nach Maßgabe des § 528 ZPO erhoben werden (Urteile des Senats BGHZ 36, 105 und 37, 194).
  • BGH, 26.10.1961 - KZR 3/61

    Vereinsstrafen gegen Werbemaßnahmen

    Auszug aus BGH, 14.01.1971 - KZR 10/69
    Die Rüge, daß im vorhergehenden Rechtszug über den Rechtsstreit im ganzen oder jedenfalls über eine kartellrechtliche Vortrage ein Kartellspruchkörper hätte entscheiden müssen, kann im Revisionsrechtszug nur nach Maßgabe des § 528 ZPO erhoben werden (Urteile des Senats BGHZ 36, 105 und 37, 194).
  • BGH, 27.04.1972 - KZR 40/71

    Verwirkung einer Vertragsstrafe - Exportierung von Ware ins Ausland - Auslegung

    Ferner könnte erwogen werden, ob die Beklagte, die sich nach ihrem eigenen Vortrag zur Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Lieferung der Ware in die Vertragsländer der E. T. bedient hat (S. 12 Mitte des Berufungsurteils), jedenfalls für deren etwaiges Verschulden als Erfüllungsgehilfin nach § 278 BGB einzustehen hat (vgl. dazu auch das Senatsurteil vom 14. Januar 1971 - KZR 10/69 - S. 11/12).
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