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BGH, 14.01.1992 - 5 StR 656/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beweiswürdigung - Schweigen des Angeklagten - Ermittlungsverfahren - Äußerung zum Tatvorwurf - Nachteil des Angeklagten - Nicht zur Sache aussagen - Zeugnisverweigerungsrecht - Aussage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.12.1987 - 2 StR 633/87
Negative Bewertung eines anfänglichen Schweigens des Angeklagten - Bewertung der …
Auszug aus BGH, 14.01.1992 - 5 StR 656/91
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf aber das anfängliche Schweigen eines Angeklagten, der sich erst im Verlauf eines Ermittlungsverfahrens oder in der Hauptverhandlung zum Tatvorwurf äußert, nicht zu seinem Nachteil gewertet werden, weil andernfalls sein Recht, nicht zur Sache auszusagen, in unzulässiger Weise beschränkt würde (vgl. BGHSt 20, 281 [BGH 26.10.1965 - 5 StR 515/65]; 34, 324 (326); BGHR StPO § 261 - Aussageverhalten 4, 7, 9, 11). - BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83
Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein …
Auszug aus BGH, 14.01.1992 - 5 StR 656/91
Auch wenn den Angeklagten keine prozessuale Pflicht trifft, sich den Fragen des Gerichts zu stellen, muß er es sich gefallen lassen, mit seinem Verteidigungs- und Aussageverhalten in die umfassende Beweiswürdigung einbezogen zu werden, wenn er sich nach Belehrung über sein Aussageverweigerungsrecht geäußert hat (vgl. BGHSt 20, 298; 32, 140 (145) [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83]). - BGH, 17.01.1989 - 5 StR 624/88
Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung einer Aussageverweigerung im Schuldspruch
Auszug aus BGH, 14.01.1992 - 5 StR 656/91
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf aber das anfängliche Schweigen eines Angeklagten, der sich erst im Verlauf eines Ermittlungsverfahrens oder in der Hauptverhandlung zum Tatvorwurf äußert, nicht zu seinem Nachteil gewertet werden, weil andernfalls sein Recht, nicht zur Sache auszusagen, in unzulässiger Weise beschränkt würde (vgl. BGHSt 20, 281 [BGH 26.10.1965 - 5 StR 515/65]; 34, 324 (326); BGHR StPO § 261 - Aussageverhalten 4, 7, 9, 11).
- BGH, 26.10.1965 - 5 StR 415/65
Diebstahl von Geld aus Fernsprechautomaten - Verweigerung der Aussage bei der …
Auszug aus BGH, 14.01.1992 - 5 StR 656/91
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf aber das anfängliche Schweigen eines Angeklagten, der sich erst im Verlauf eines Ermittlungsverfahrens oder in der Hauptverhandlung zum Tatvorwurf äußert, nicht zu seinem Nachteil gewertet werden, weil andernfalls sein Recht, nicht zur Sache auszusagen, in unzulässiger Weise beschränkt würde (vgl. BGHSt 20, 281 [BGH 26.10.1965 - 5 StR 515/65]; 34, 324 (326);… BGHR StPO § 261 - Aussageverhalten 4, 7, 9, 11). - BGH, 09.01.1991 - 2 StR 543/90
Anfängliches Schweigen darf nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden - …
Auszug aus BGH, 14.01.1992 - 5 StR 656/91
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf aber das anfängliche Schweigen eines Angeklagten, der sich erst im Verlauf eines Ermittlungsverfahrens oder in der Hauptverhandlung zum Tatvorwurf äußert, nicht zu seinem Nachteil gewertet werden, weil andernfalls sein Recht, nicht zur Sache auszusagen, in unzulässiger Weise beschränkt würde (vgl. BGHSt 20, 281 [BGH 26.10.1965 - 5 StR 515/65]; 34, 324 (326); BGHR StPO § 261 - Aussageverhalten 4, 7, 9, 11). - BGH, 27.01.1987 - 1 StR 703/86
Verwertung des anfänglichen Schweigens des Angeklagten zu dessen Nachteil
Auszug aus BGH, 14.01.1992 - 5 StR 656/91
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf aber das anfängliche Schweigen eines Angeklagten, der sich erst im Verlauf eines Ermittlungsverfahrens oder in der Hauptverhandlung zum Tatvorwurf äußert, nicht zu seinem Nachteil gewertet werden, weil andernfalls sein Recht, nicht zur Sache auszusagen, in unzulässiger Weise beschränkt würde (vgl. BGHSt 20, 281 [BGH 26.10.1965 - 5 StR 515/65]; 34, 324 (326); BGHR StPO § 261 - Aussageverhalten 4, 7, 9, 11). - BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65
Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer …
Auszug aus BGH, 14.01.1992 - 5 StR 656/91
Auch wenn den Angeklagten keine prozessuale Pflicht trifft, sich den Fragen des Gerichts zu stellen, muß er es sich gefallen lassen, mit seinem Verteidigungs- und Aussageverhalten in die umfassende Beweiswürdigung einbezogen zu werden, wenn er sich nach Belehrung über sein Aussageverweigerungsrecht geäußert hat (vgl. BGHSt 20, 298; 32, 140 (145) [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83]). - BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87
Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten …
Auszug aus BGH, 14.01.1992 - 5 StR 656/91
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf aber das anfängliche Schweigen eines Angeklagten, der sich erst im Verlauf eines Ermittlungsverfahrens oder in der Hauptverhandlung zum Tatvorwurf äußert, nicht zu seinem Nachteil gewertet werden, weil andernfalls sein Recht, nicht zur Sache auszusagen, in unzulässiger Weise beschränkt würde (vgl. BGHSt 20, 281 [BGH 26.10.1965 - 5 StR 515/65]; 34, 324 (326);… BGHR StPO § 261 - Aussageverhalten 4, 7, 9, 11).