Rechtsprechung
BGH, 14.01.1993 - I ZB 24/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Rechtsweg - Vermessungsingenieur - Privatrechtliche Streitigkeit - Vermessungsamt
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Ordentlicher Rechtsweg für wettbewerbliche Unterlassungsklage eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs gegen das Vermessungsamt ("Rechtswegprüfung II")
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 13, § 17 a Abs. 4; VermessungsG BW § 11
Privatrechtliche Konkurrentenklage zwischen Vermessungsingenieur und Vermessungsamt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 121, 126
- NJW 1993, 1659
- ZIP 1993, 531
- MDR 1993, 1192
- DVBl 1993, 551
- DÖV 1993, 573
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 07.09.2017 - III ZR 618/16
Amtlicher Lageplan - Amtshaftung: Hoheitliche Tätigkeit bei Erstellung eines …
a) Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind Träger eines öffentlichen Amtes (allg. Meinung, vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1990 - I ZR 299/88, NJW-RR 1991, 363 f und Beschluss vom 14. Januar 1993 - I ZB 24/91, BGHZ 121, 126, 129; OLG Dresden, LKV 2007, 191; OLG Düsseldorf, BeckRS 2006, 11223; OLG Hamm, NZBau 2006, 788, 791; KG, NVwZ-RR 1998, 102; Holthausen, NZBau 2004, 479, 480; ders., NZBau 2013, 421; Keddo, Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur, S. 129 ff; Seidel, Privater Sachverstand und staatliche Garantenstellung im Verwaltungsrecht, S. 239 f).Der öffentlich-rechtlich geprägte Charakter der Tätigkeit eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs beschränkt sich dabei auf die staatlichen Aufgaben und Kompetenzen, die der Staat als ihrer nach Natur nach zu seinem öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereich gehörend auf diesen delegiert hat (Senat…, Beschluss vom 29. November 2012 - III ZR 21/12, NJW 2013, 603 Rn. 6 sowie BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 aaO; KG, KGR Berlin 1998, 360, 361).
- BGH, 29.11.2012 - III ZR 21/12
Haftung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs für eine fehlerhafte …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 14. Januar 1993 - I ZB 24/91, BGHZ 121, 126, 129) beschränkt sich der öffentlich-rechtlich geprägte Charakter der Tätigkeit eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs auf die staatlichen Aufgaben und Kompetenzen, die der Staat als ihrer Natur nach zu seinem öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereich gehörend auf den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur delegiert hat. - BGH, 16.11.1995 - I ZB 14/95
Rechtsweg für Streitigkeiten der Deutschen Post AG um Einhaltung des …
Kern des Rechtsstreits war von Anfang an die Frage, ob die Beklagte durch ihr Wettbewerbsverhalten den in § 2 PostG geregelten Beförderungsvorbehalt im Interesse ihrer Stellung im Wettbewerb mißachtet und deshalb Ansprüche gegen sie wegen Verstoßes gegen die guten Sitten im Wettbewerb bestehen (§ 1 UWG ;… vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 04.10.1990 - I ZR 299/88, GRUR 1991, 540 f. = WRP 1991, 157 - Gebührenausschreibung; BGHZ 121, 126, 130 - Rechtswegprüfung II).Auch vor Inkrafttreten des Postneuordnungsgesetzes war das Wettbewerbsverhältnis der Parteien nicht - abweichend von den im allgemeinen zwischen Wettbewerbern bestehenden Rechtsbeziehungen - derart durch öffentlich-rechtliche Vorschriften bestimmt, daß es ausnahmsweise als öffentlich-rechtlich geprägt angesehen werden mußte (vgl. dazu BGHZ 121, 126, 128 - Rechtswegprüfung II).
- BGH, 18.05.1995 - I ZB 22/94
"Remailing"; Rechtsweg für eine Klage der Deutschen Post AG aufgrund des …
Kern des Rechtsstreits war von Anfang an die Frage, ob die Beklagte durch ihr Wettbewerbsverhalten den in § 2 PostG geregelten Beförderungsvorbehalt im Interesse ihrer Stellung im Wettbewerb mißachtet und deshalb Ansprüche gegen sie wegen Verstoßes gegen die guten Sitten im Wettbewerb bestehen (§ 1 UWG;… vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 4.10.1990 - I ZR 299/88, GRUR 1991, 540 f. = WRP 1991, 157 - Gebührenausschreibung; BGHZ 121, 126, 130 - Rechtswegprüfung II).Auch vor Inkrafttreten des Postneuordnungsgesetzes war das Wettbewerbsverhältnis der Parteien nicht - abweichend von den im allgemeinen zwischen Wettbewerbern bestehenden Rechtsbeziehungen - derart durch öffentlich-rechtliche Vorschriften bestimmt, daß es ausnahmsweise als öffentlich-rechtlich geprägt angesehen werden mußte (vgl. dazu BGHZ 121, 126, 128 - Rechtswegprüfung II).
- OLG Dresden, 28.10.1999 - 14 W 1786/98
Rechtsweg für Ansprüche eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
Dies lässt jedoch unberührt, dass der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur freiberuflich tätig ist, § 5 Abs. 1 Satz 1 SVermG, und in seiner Amtstätigkeit an einen privatrechtlichen, der Beurteilung durch die Aufsichtsbehörde entzogenen Vertrag anknüpft (BGHZ 121, 126, 129).Diese Aufgabenerfüllung ist hinsichtlich der Erlangung, Durchführung und Vergütung eines Auftrags des öffentlich-bestellten Vermessungsingenieurs privatrechtlich ausgestaltet (BGHZ 121, 126, 129 ff.; teilweise abweichend OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 269; OLG Hamm MDR 1984, 677; LG Kiel, BauR 1991, 372; LG Mühlhausen, DtZ 1997, 327).
Für die Bildung von Flurstücken, die Gebäudeaufnahme und die Grenzfeststellung mit Abmarkung macht der Kläger somit ein privatrechtliches Honorar geltend, das vor den ordentlichen Gerichten einzuklagen ist (vgl. BGHZ 121, 126, 129).
- BGH, 05.06.1997 - I ZB 3/96
Rechtsweg für eine Klage auf Unterlassung der Verleihung eines akademischen …
Allerdings entspricht es der vom Beschwerdegericht angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, daß ein behördliches Verhalten, das sich im Verhältnis zu den Benutzern der jeweiligen Einrichtung als (schlicht-)hoheitlich darstellt, im Verhältnis zu einem Dritten, mit dem die fragliche öffentliche Einrichtung in einem nicht durch öffentlich-rechtliche Bestimmungen geprägten Wettbewerbsverhältnis steht, insoweit eine nach bürgerlichem Recht zu beurteilende unerlaubte Handlung darstellen kann (BGHZ -GSZ- 66, 229, 237 - Studentenversicherung; 67, 81, 89 - Auto-Analyzer; BGHZ 82, 375, 383 - Brillen-Selbstabgabestellen; GmS-OGB BGHZ 102, 280, 285 f. - Rollstühle; BGHZ 121, 126, 130 - Vermessungsingenieur). - VG Regensburg, 29.03.2010 - RN 8 K 08.1018
Folgenbeseitigungsanspruch; Gewässerunterhaltung; Verjährung; Verjährungsbeginn; …
Wird auf Unterlassung von Maßnahmen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder auf Beseitigung von deren Folgen geklagt, so liegt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nur dann vor, wenn sich die fraglichen Maßnahmen als Ausübung hoheitlicher oder schlicht-hoheitlicher Tätigkeit darstellen und auf vorhandene oder vermeintliche öffentliche Aufgaben gestützt werden (Beschl. d. VGH Mannheim v. 14.10.1997 Az. 1 S 1705/97 und Urteil v. 18.11.1991 Az. 1 S 1088/90;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 40 Rd.Nrn. 6, 8 und 29;… Ehlers, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 40 Rd.Nr. 402;… Beschl. des GMS-OGB v. 10.7.1989 Az. 1/88 - NJW 1990, S. 1527; Beschl.d. BGH v. 14.1.1993 Az. I ZB 24/91 - NJW 1993, S. 1659). - VGH Baden-Württemberg, 22.11.2001 - 5 S 2580/00
Beseitigung eines Abmarkungsmangels von Amts wegen
Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn - wie hier - eine Rechtswegzuweisung durch den Gesetzgeber fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. GmS-OGB, Beschl. v. 10.07.1989 -1.88 - BGHZ 108, 284 und BGH, Urt. v. 14.01.1993 - I ZB 24.91 - BGHZ 121, 126 = NJW 1993, 1659). - VG Oldenburg, 27.02.2009 - 7 A 1606/07
Borromäus-Hospital unterliegt im Streit um Krankenhausfinanzierung
Er unterscheidet zwischen den Rechtsbeziehungen der öffentlichen Hand und ihren Leistungsempfängern einerseits und dem Wettbewerbsverhältnis zu dem (privaten) Konkurrenten andererseits ( BGH, Beschluss vom 14. Januar 1993 - I ZB 24/91 -, BGHZ 121, 126: Wenn dieses Wettbewerbsverhältnis nicht durch öffentlichrechtliche Regelung beherrscht werde, sondern durch die privatrechtlichen Normen des UWG , so sei der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.So beurteilte er die Klage eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs gegen den Leiter eines staatlichen Vermessungsamts auf Unterlassung eines Verhaltens, das dem Amt im Wettbewerb mit dem Kläger um einen Vermessungsauftrag einer Gemeinde unlautere Vorteile erbracht haben soll, als eine privatrechtliche Streitigkeit ( BGH, Beschluss vom 14. Januar 1993 - I ZB 24/91 - a.a.O.).
- OLG Rostock, 15.03.2010 - 1 W 3/10
Rechtswegabgrenzung: Schadensersatzklage einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse …
Entscheidend ist damit, ob der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt für die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge von den Rechtssätzen des Zivilrechts oder des öffentlichen Rechts geprägt wird (vgl. GmS-OGB BGHZ 108, 284, Tz. 8 nach juris; BGH, BGHZ 121, 126, Tz. 16 nach juris; BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - III ZB 47/09, Tz. 7 nach juris;… Zöller/Lückemann, a.a.O.;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 40 Rn. 6, jeweils m.w.N.). - OLG Köln, 08.07.1993 - 7 W 9/93
Anforderungen an die sofortige Beschwerde; Anspruch auf Zahlung eines …
- OLG Naumburg, 28.07.2004 - 4 W 16/04
Klärung der mitgliedschaftlichen Stellung einer Gemeinde in einem …
- LG Berlin, 17.08.2005 - 22 O 127/05
- LAG Köln, 05.03.1997 - 4 Ta 253/96
Arbeitsgerichte: Rechtsweg
- LAG Baden-Württemberg, 08.11.2000 - 3 Ta 95/00
Rechtsweg bei Streit über die Wirksamkeit der Kündigung eines Vertrags, der die …
- KG, 04.11.1996 - 22 W 4592/96
Verweisung einer Streitigkeit bei Unzuständigkeit eines Gerichts
- LG Köln, 29.09.2004 - 28 O (Kart) 216/04
- VG Gera, 28.04.1998 - 4 K 1792/97
Kataster- und Vermessungsrecht; Kataster- und Vermessungsrecht; Kostenanspruch; …