Rechtsprechung
BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 30 Abs. 1 WStG; § 31 Abs. 1 WStG; § 5 Abs. 1 WStG; § 16 Abs. 1 StGB; § 17 StGB; § 224 StGB; § 223 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; Art. 1 GG
Wesen des militärischen Dienstes und sozialwidrige Behandlungen von Untergebenen in der Bundeswehr; entwürdigende Behandlung von Untergebenen in der Bundeswehr bei "Geiselnahmeübungen"; Irrtum eines Untergebenen in der Bundeswehr über die Rechtmäßigkeit seines Handeln ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Mittäterschaftliche Zurechnung einer Geiselnahmeübung bei der Bundeswehr; Anforderungen insbesondere an den gemeinsamen Tatplan bei einer mittäterschaftlichen Tatbegehung (hier: Geiselnahmeübung bei der Bundeswehr); Beurteilung der Erheblichkeit bei der Körperverletzung ...
- Judicialis
StGB § 223 Abs. 1; ; StGB § ... 224 Abs. 1 Nr. 4; ; SG § 6 Satz 1; ; SG § 6 Satz 2; ; SG § 10 Abs. 4; ; SG § 11 Abs. 2 S. 1; ; WStG § 30 Abs. 1; ; WStG § 31 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mittäterschaftliche Zurechnung einer Geiselnahmeübung bei der Bundeswehr; Anforderungen insbesondere an den gemeinsamen Tatplan bei einer mittäterschaftlichen Tatbegehung (hier: Geiselnahmeübung bei der Bundeswehr); Beurteilung der Erheblichkeit bei der Körperverletzung ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt werden.
- focus.de (Pressebericht, 14.01.2009)
BGH hebt Urteile im Bundeswehr-Skandal auf
- spiegel.de (Pressebericht, 09.01.2015)
Rekruten-Misshandlung: "Dilettantisch, verantwortungslos, sinnlos"
- 123recht.net (Pressemeldung, 14.1.2009)
Coesfelder Bundeswehr-Skandal // Rekruten dürfen nicht schikaniert werden
Verfahrensgang
- LG Münster, 22.12.2005 - 8 KLs 25/05
- LG Münster, 06.01.2006 - 8 KLs 25/05
- OLG Hamm, 25.07.2006 - 4 Ws 172/06
- LG Münster, 21.02.2007 - 8 KLs 25/05
- LG Münster, 21.02.2007 - 8 KLs 81 Js 1837/04
- BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 620/07
- LG Münster, 27.08.2007 - 8 KLs 33/07
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
- LG Münster, 12.03.2008 - 8 KLs 25/05
- BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08
- BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08
- BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09
- LG Münster, 26.05.2011 - 2 KLs 1/09
- BGH, 19.12.2012 - 1 StR 158/08
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 21.04.2022 - 5 RVs 42/22
Begriff der Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 223 StGB ; Geringfügige …
Die Beurteilung der Erheblichkeit bestimmt sich dabei nach der Sicht eines objektiven Betrachters - nicht nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen - und richtet sich insbesondere nach Dauer und Intensität der störenden Beeinträchtigung (BGH, Urt. v. 14.01.2009 - 1 StR 554/08 - juris;… OLG Hamm a.a.O.). - OLG Hamm, 28.04.2016 - 3 RVs 30/16
Vollrausch Vorsatz Mindestfeststellungen
Die Beurteilung der Erheblichkeit bestimmt sich dabei nach der Sicht eines objektiven Betrachters - nicht nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen - und richtet sich insbesondere nach Dauer und Intensität der störenden Beeinträchtigung (BGH, Urteil vom 14. Januar 2009 - 1 StR 554/08, juris, Rdnr. 54). - BGH, 07.11.2012 - 5 StR 322/12
Revisibilität der Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an die für die …
bb) Überdies durfte das Landgericht mangels in diese Richtung zielender objektiver Anhaltspunkte (vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. Januar 2009 - 1 StR 554/08 Rn. 78 mwN, und vom 20. Juni 2012 - 5 StR 536/11, NJW 2012, 2453, 2454) nicht zugunsten des - in der Hauptverhandlung schweigenden - Angeklagten F. unterstellen, dieser habe entgegen sonst festzustellender Übung sein Fahrzeug in der Tatnacht einem Unbekannten geborgt (UA S. 23, 28). - OVG Saarland, 10.06.2020 - 1 A 353/18
Entlassung eines Soldaten auf Zeit
Sie erlangt ausweislich der veröffentlichten Rechtsprechung regelmäßig Bedeutung, wenn es um schikanöse Übungen und ähnliches geht [z.B. BGH, Urteil vom 14.1.2009 - 1 StR 554/08 -, juris], während vorliegend eine Affekthandlung des Klägers im Verlauf eines außerdienstlich und im beiderseits alkoholisierten Zustand geführten Streitgesprächs in Rede steht.