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   BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08   

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BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08 (https://dejure.org/2009,3419)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2009 - 1 StR 554/08 (https://dejure.org/2009,3419)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 1 StR 554/08 (https://dejure.org/2009,3419)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 30 Abs. 1 WStG; § 31 Abs. 1 WStG; § 5 Abs. 1 WStG; § 16 Abs. 1 StGB; § 17 StGB; § 224 StGB; § 223 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; Art. 1 GG
    Wesen des militärischen Dienstes und sozialwidrige Behandlungen von Untergebenen in der Bundeswehr; entwürdigende Behandlung von Untergebenen in der Bundeswehr bei "Geiselnahmeübungen"; Irrtum eines Untergebenen in der Bundeswehr über die Rechtmäßigkeit seines Handeln ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mittäterschaftliche Zurechnung einer Geiselnahmeübung bei der Bundeswehr; Anforderungen insbesondere an den gemeinsamen Tatplan bei einer mittäterschaftlichen Tatbegehung (hier: Geiselnahmeübung bei der Bundeswehr); Beurteilung der Erheblichkeit bei der Körperverletzung ...

  • Judicialis

    StGB § 223 Abs. 1; ; StGB § ... 224 Abs. 1 Nr. 4; ; SG § 6 Satz 1; ; SG § 6 Satz 2; ; SG § 10 Abs. 4; ; SG § 11 Abs. 2 S. 1; ; WStG § 30 Abs. 1; ; WStG § 31 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mittäterschaftliche Zurechnung einer Geiselnahmeübung bei der Bundeswehr; Anforderungen insbesondere an den gemeinsamen Tatplan bei einer mittäterschaftlichen Tatbegehung (hier: Geiselnahmeübung bei der Bundeswehr); Beurteilung der Erheblichkeit bei der Körperverletzung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt werden.

  • focus.de (Pressebericht, 14.01.2009)

    BGH hebt Urteile im Bundeswehr-Skandal auf

  • spiegel.de (Pressebericht, 09.01.2015)

    Rekruten-Misshandlung: "Dilettantisch, verantwortungslos, sinnlos"

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.1.2009)

    Coesfelder Bundeswehr-Skandal // Rekruten dürfen nicht schikaniert werden

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 31.01.1964 - 4 StR 514/63
    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08
    Ein solcher strafrechtswidriger Befehl ist unverbindlich (vgl. BGHSt 19, 231, 232; Dau in Erbs/Kohlhaas 172. Lfg. § 5 WStG Rdn. 2).

    Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 SG und § 5 Abs. 1 WStG trifft einen Untergebenen, der auf Befehl eine rechtswidrige Tat begeht, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, eine Schuld aber nur dann, wenn er erkennt, dass es sich um eine rechtswidrige Tat handelt, oder dies nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist (vgl. BGHSt 19, 231, 232).

    Auch wenn einem Untergebenen regelmäßig keine Sachverhaltsprüfungspflicht obliegt (vgl. BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 2) und er grundsätzlich zu unverzüglichem Gehorsam verpflichtet ist, so muss er dennoch Gegenvorstellung erheben oder den Gehorsam verweigern, wenn er aufgrund der ihm bekannten Umstände der Überzeugung ist oder er ohne den berechtigten Vorwurf der Rechtsblindheit die Überzeugung haben müsste, dass der Befehl strafrechtswidrig ist (vgl. Stauf in Nomos - Erläuterungen zum Deutschen Bundesrecht § 5 WStG; BGHSt 19, 231, 233).

  • BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08
    Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGH NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2004, 35, 36; NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08
    Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGH NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2004, 35, 36; NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).

  • BGH, 07.04.1970 - 1 StR 487/69

    Anforderungen an die revisionsrechtlichen Rügen der Verletzung förmlichen und

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08
    § 30 WStG geht nur § 223 StGB vor, enthält aber keine alle Körperverletzungsdelikte ausschließende Sonderregelung (vgl. BGH NJW 1970, 1332 zu § 226 StGB aF).

    Dies folgt schon daraus, dass das allgemeine Strafrecht gerade in den schwereren Fällen der Untergebenenmisshandlung nicht durch das WStG gemildert werden darf (vgl. BGH NJW 1970, 1332 zu § 226 StGB aF; Schölz/Lingens, Wehrstrafgesetz 4. Aufl. § 30 Rdn. 28; a.A. Dau in Erbs/Kohlhaas 172. Lfg.

  • BGH, 02.08.1968 - 4 StR 623/67

    Massenerschiessungen von jüdischen Männern, Frauen und Kindern sowie

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08
    b) Erkennen verlangt hierbei positive Kenntnis, sicheres Wissen (vgl. BGHSt 22, 223, 225 zu § 47 MStGB).

    § 17 StGB ist im Rahmen des § 5 WStG angesichts der ausdrücklichen Regelung der militärischen Befehlsverhältnisse nicht anwendbar (BGHSt 5, 239, 244; 22, 223, 225 zu § 47 MStGB).

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08
    Er umfasst das, was jedermann ohne weiteres Nachdenken erkennt, was jenseits aller Zweifel liegt (vgl. BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 2).

    Auch wenn einem Untergebenen regelmäßig keine Sachverhaltsprüfungspflicht obliegt (vgl. BGHR WStG § 5 Abs. 1 Schuld 2) und er grundsätzlich zu unverzüglichem Gehorsam verpflichtet ist, so muss er dennoch Gegenvorstellung erheben oder den Gehorsam verweigern, wenn er aufgrund der ihm bekannten Umstände der Überzeugung ist oder er ohne den berechtigten Vorwurf der Rechtsblindheit die Überzeugung haben müsste, dass der Befehl strafrechtswidrig ist (vgl. Stauf in Nomos - Erläuterungen zum Deutschen Bundesrecht § 5 WStG; BGHSt 19, 231, 233).

  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 131/60

    Abgrenzung zwischen erzieherischen Maßnahmen und Mißhandlung

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08
    Der Begriff der Misshandlung des § 30 WStG setzt ebenso wie der Tatbestand des § 223 Abs. 1 StGB eine üble und unangemessene Einwirkung auf den Körper des Verletzten voraus, die dessen körperliches Wohlbefinden mehr als bloß unerheblich beeinträchtigt (BGHSt 14, 269, 271).

    Mutet ein Vorgesetzter im Rahmen seiner allgemeinen Befugnisse und zu Zwecken der Ausbildung einem Soldaten besondere Anstrengungen zu und verstößt er dabei nicht offensichtlich gegen gesetzliche Bestimmungen, rechtmäßige Dienstvorschriften und Befehle, so fehlt es an einer Misshandlung (BGHSt 14, 269, 271).

  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGH NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2004, 35, 36; NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 1378/06
    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGH NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2004, 35, 36; NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08
    Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).
  • BGH, 06.07.2006 - 4 StR 199/06

    Rücktritt vom unbeendetem Versuch (Freiwilligkeit: Hilfeschreie;

  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Anforderungen an die

  • BVerwG, 22.10.1998 - 2 WD 11.98

    Recht der Soldaten - Befehl zum Niederknien auf einen Bambusstab in Blickrichtung

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit von der

  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04

    Hinweispflicht (Verurteilung wegen Versuchs nach Anklage einer vollendeten Tat);

  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 765/52

    Erschiessung eines aufgegriffenen russischen Kriegsgefangenen wegen angeblicher

  • OLG Hamm, 21.04.2022 - 5 RVs 42/22

    Begriff der Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 223 StGB ; Geringfügige

    Die Beurteilung der Erheblichkeit bestimmt sich dabei nach der Sicht eines objektiven Betrachters - nicht nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen - und richtet sich insbesondere nach Dauer und Intensität der störenden Beeinträchtigung (BGH, Urt. v. 14.01.2009 - 1 StR 554/08 - juris; OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 3 RVs 30/16

    Vollrausch Vorsatz Mindestfeststellungen

    Die Beurteilung der Erheblichkeit bestimmt sich dabei nach der Sicht eines objektiven Betrachters - nicht nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen - und richtet sich insbesondere nach Dauer und Intensität der störenden Beeinträchtigung (BGH, Urteil vom 14. Januar 2009 - 1 StR 554/08, juris, Rdnr. 54).
  • BGH, 07.11.2012 - 5 StR 322/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an die für die

    bb) Überdies durfte das Landgericht mangels in diese Richtung zielender objektiver Anhaltspunkte (vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. Januar 2009 - 1 StR 554/08 Rn. 78 mwN, und vom 20. Juni 2012 - 5 StR 536/11, NJW 2012, 2453, 2454) nicht zugunsten des - in der Hauptverhandlung schweigenden - Angeklagten F. unterstellen, dieser habe entgegen sonst festzustellender Übung sein Fahrzeug in der Tatnacht einem Unbekannten geborgt (UA S. 23, 28).
  • OVG Saarland, 10.06.2020 - 1 A 353/18

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit

    Sie erlangt ausweislich der veröffentlichten Rechtsprechung regelmäßig Bedeutung, wenn es um schikanöse Übungen und ähnliches geht [z.B. BGH, Urteil vom 14.1.2009 - 1 StR 554/08 -, juris], während vorliegend eine Affekthandlung des Klägers im Verlauf eines außerdienstlich und im beiderseits alkoholisierten Zustand geführten Streitgesprächs in Rede steht.
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